2361/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.06.2001
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier betref -
fend „Einlagerung von Rindfleisch aufgrund der europäischen BSE - Krise“, Nr. 2429/J, wie
folgt:
Einleitend halte ich fest, dass dem parlamentarischen Fragerecht Angelegenheiten unterliegen, die
dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind. Ich ersuche daher um Ver -
ständnis, dass ich Fragen, die sich nicht auf Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereiches meines
Ressorts beziehen, nicht beantworte.
Frage 5:
Gefrierfleisch unterliegt - so wie frisches Fleisch - bestimmten Verderbnisprozessen. Diese Prozesse
sind durch die Tiefkühllagerung bedeutend verzögert. Je nach Art und Intensität der verschiedensten
Einflüsse (Fleischqualität, Lagertemperatur, Feuchtigkeit, ...) tritt der Verderb innerhalb einer unter -
schiedlich langen Zeitspanne ein. Es ist daher nicht möglich, generell einen bestimmten Zeitraum
für die Haltbarkeit von tiefgefrorenem Rindfleisch zu nennen.
Frage 19:
Ähnlich wie bei der Tiefkühllagerung treten auch in Konserven während der Lagerung Veränderun -
gen des Fleisches auf, die je nach äußeren und inneren Verhältnissen (Temperatur, Nährstoffe, pH -
Wert, Feuchtigkeit,
...) innerhalb einer unterschiedlich langen Zeitspanne (in der Regel in einem
Zeitraum von einigen Jahren) zu einem Verderb führen können. Auch in diesem Fall ist die Nen -
nung eines generellen Zeitraumes für die Lagerungsfähigkeit nicht möglich.
Frage 20:
Zu Konserven darf nur als tauglich festgestelltes Fleisch verarbeitet werden.
Frage 21:
Entsprechende Rezepturen sind im Österreichischen Lebensmittelbuch geregelt.
Frage 23:
Die Hygienebestimmungen für die Herstellung von Konserven sind in der Fleischverarbei -
tungsbetriebe - Hygieneverordnung geregelt.