2361/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.06.2001

BUNDESMINISTER

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Mag. Johann Maier betref -

fend „Einlagerung von Rindfleisch aufgrund der europäischen BSE - Krise“, Nr. 2429/J, wie

folgt:

 

Einleitend halte ich fest, dass dem parlamentarischen Fragerecht Angelegenheiten unterliegen, die

dem jeweiligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind. Ich ersuche daher um Ver -

ständnis, dass ich Fragen, die sich nicht auf Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereiches meines

Ressorts beziehen, nicht beantworte.

 

Frage 5:

 

Gefrierfleisch unterliegt - so wie frisches Fleisch - bestimmten Verderbnisprozessen. Diese Prozesse

sind durch die Tiefkühllagerung bedeutend verzögert. Je nach Art und Intensität der verschiedensten

Einflüsse (Fleischqualität, Lagertemperatur, Feuchtigkeit, ...) tritt der Verderb innerhalb einer unter -

schiedlich langen Zeitspanne ein. Es ist daher nicht möglich, generell einen bestimmten Zeitraum

für die Haltbarkeit von tiefgefrorenem Rindfleisch zu nennen.

 

Frage 19:

 

Ähnlich wie bei der Tiefkühllagerung treten auch in Konserven während der Lagerung Veränderun -

gen des Fleisches auf, die je nach äußeren und inneren Verhältnissen (Temperatur, Nährstoffe, pH -

Wert, Feuchtigkeit, ...) innerhalb einer unterschiedlich langen Zeitspanne (in der Regel in einem

Zeitraum von einigen Jahren) zu einem Verderb führen können. Auch in diesem Fall ist die Nen -

nung eines generellen Zeitraumes für die Lagerungsfähigkeit nicht möglich.

 

Frage 20:

 

Zu Konserven darf nur als tauglich festgestelltes Fleisch verarbeitet werden.

 

Frage 21:

 

Entsprechende Rezepturen sind im Österreichischen Lebensmittelbuch geregelt.

 

Frage 23:

 

Die Hygienebestimmungen für die Herstellung von Konserven sind in der Fleischverarbei -

tungsbetriebe - Hygieneverordnung geregelt.