2362/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.06.2001

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und Genossen Nr. 2368/J, vom 3. Mai 2001, betreffend Auswirkung der Privatisierung des

ÖBV auf den Schulbuchverlag, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu1.,3 und 4.:

 

Diese Fragen betreffen keine Sachverhalte, die in die Vollziehungskompetenz des Bundes -

ministeriums für Finanzen fallen. Ich verweise daher auf die Ausführungen der zuständigen

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die gleichlautend an sie

gerichteten Fragen der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2369/J.

 

Zu 2.:

 

Die Privatisierung der Österreichischer Bundesverlag GmbH (ÖBV) hat nach den maß -

geblichen EU - rechtlichen Bestimmungen auf Basis eines fairen, offenen und transparenten

Verfahrens zu erfolgen, wobei sich der Bund bei der Vorbereitung der Anteilsveräußerung

der Unterstützung durch professionelle Beratung bedienen wird. In dem auf der genannten

Rechtsgrundlage durchzuführenden Verkaufsverfahren wird sämtlichen Interessenten die

Möglichkeit zur Abgabe von Anboten eingeräumt werden.

Zu 5. und 7.:

 

Die gestellten Fragen betreffen ausschließlich operative Angelegenheiten der Geschäfts -

führung des Österreichischen Bundesverlages und sind daher von dem im § 90 der

Geschäftsordnung des Nationalrates determinierten Fragerecht nicht umfasst.

 

Zu 6.:

 

In § 2 Abs. 2 Z 1 lit. c des Bundesgesetzes über die Neuregelung der Rechtsstellung des

Österreichischen Bundesverlages, BGBl. Nr. 670/1978, wird u.a. der Verlag von Druck -

werken über die österreichische Kultur als Unternehmensgegenstand des ÖBV definiert. In

Erfüllung dieses Auftrages haben die Verlage des ÖBV - Konzerns österreichische Literatur

publiziert.

 

lm Zuge der beabsichtigten Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages wird die

Sicherung österreichischer Interessen in den Bereichen Kultur und Schulbuch auch unter

geänderten Eigentumsverhältnissen angestrebt.