2363/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.06.2001

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und

Genossen vom 4. Mai 2001, Nr. 2382/J, betreffend Abbau von Finanzämtern (Anfrage 1),

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

 

Vorerst ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Reform der Finanz -

verwaltung Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst

werden und im Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen. Außerdem

werden auch neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der

Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird.

 

Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Rahmen der Reform keine Schließung von Finanz -

ämtern in bestimmten Regionen geplant ist und das regionale Zweigstellenmodell in Form

von „Finanzamtsverbänden“ diese Standorterhaltung überhaupt erst ermöglicht. Dabei

werden die Kompetenzen der zukünftig regionalen „Finanzamtsverbände“ - wie bereits

einleitend dargelegt - grundsätzlich erhöht, wobei in jeweiligen Organisationseinheiten zu -

sätzliche Managementfunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft, Controlling usw. aufge -

baut werden. Außerdem soll ein regionaler „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für

das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein.

Weiters sollen Kundenzentren (in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop -

Shops bei Bezirkshauptmannschaften ohne Finanzamtsstandort) einerseits eine höhere

Kundenorientierung und andererseits einen reibungslosen Ablauf der Kernprozesse er -

möglichen.

 

Im Zuge des Reformprozesses wird daher das Service für die Steuerpflichtigen durch

schnelle Erledigung, Stärkung der Bürgerrechte, mehr Informationen, eigene Kunden -

bereiche usw. verbessert.

 

Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse werden gerade

erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor. Ich ersuche daher um Ver -

ständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen der Neuorientierung der

Finanzverwaltung auf die einzelnen Finanzämter gemacht werden können. Bei der Zu -

ordnung werden jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren Steuerauf -

kommen, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus bisherigen Pro -

jekten und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

 

Zu 2.:

 

Auch bei diesem Punkt ist vorerst grundsätzlich festzuhalten, dass die Effekte nicht durch

eine Einschränkung der Serviceleistung, sondern durch Strukturmaßnahmen erfolgen.

Durch die Zusammenfassung von mehreren oft kleineren Organisationseinheiten in einem

Verband soll eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick

auf die Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschied -

lichen Auslastungen (z.B. Arbeitnehmer - Veranlagung) und die Folgen der weiteren Techno -

logisierung zu ermöglichen. Da der regionale ,,Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für

das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein wird, ist auch gewährleistet, dass

mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich und zielgerichtet umgegangen werden wird.

 

Dadurch wird auch eines der Ziele der geplanten Strukturmaßnahmen, die dauerhafte

Senkung des Personalaufwandes ermöglicht, wobei fest steht, dass die natürlichen Abgänge

(ca. 1.200 Bedienstete in den nächsten 5 Jahren) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt

werden.

Zu 4.:

 

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Reform betroffen. Im Zuge

des Reformprozesses sind jedoch keine Organisationskündigungen vorgesehen, da die Per -

sonaleinsparung, wie bereits dargelegt, durch die natürlichen Abgänge erfolgt.

 

In diesem Zusammenhang ist aber auch aufzuzeigen, dass der Personalentwicklung in Zu -

kunft ein weit höherer Stellenwert als bisher zukommt. Das gilt für die Laufbahnplanung und

die Führungskräfteentwicklung genauso, wie für innovative Arbeitsformen (etwa

Homeworking) und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. In den geänderten Organisations -

einheiten auf Finanzamtsebene wird es mehr Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mit -

arbeiter geben. Aus den unter Punkt 2 genannten Gründen ist aber auch eine gewisse

Flexibilisierung notwendig. Dies kann seitens der Mitarbeiter entweder durch das Ergreifen

neuer Chancen in der Aufgabenstellung bzw. breiterer Jobprofile oder auch - bei gleich -

bleibender Aufgabenstellung oder gleich bleibenden unternehmerischen Anforderungen -

durch Änderungen des Dienstortes erfolgen. Es ist aber auch die Einbindung der Be -

troffenen und die Minimierung von „negativen“ Auswirkungen ein Grundprinzip der Ver -

änderung.

 

Zu 5.:

 

Bei Aufrechterhaltung der Standorte und einer allgemein zweckmäßigen Verteilung der

Kernaufgaben im „Finanzamtsverband“ werden nach Ansicht des Bundesministeriums für

Finanzen kaum Anmietungen oder Umzüge größeren Umfangs notwendig sein.

 

Zu 6.:

 

Allenfalls frei werdende Gebäude bzw. selbständig verwertbare Gebäudeteile werden künftig

der Bundesimmobiliengesellschaft mbH zur weiteren Verwertung zurückgestellt werden.

 

Zu 7.:

 

Wie aus der bisherigen Darstellung ersichtlich ist, wird es zu keinen Leistungsein -

schränkungen kommen, sondern es wird getrachtet, die bestmögliche Leistung mit einem

auch dem Steuerzahler gegenüber vertretbaren Aufwand zu erbringen.