2363/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.06.2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und
Genossen vom 4. Mai 2001, Nr. 2382/J, betreffend Abbau von Finanzämtern (Anfrage 1),
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3.:
Vorerst ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Reform der Finanz -
verwaltung Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst
werden und im Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen. Außerdem
werden auch neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der
Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Rahmen der Reform keine Schließung von Finanz -
ämtern in bestimmten Regionen geplant ist und das regionale Zweigstellenmodell in Form
von „Finanzamtsverbänden“ diese Standorterhaltung überhaupt erst ermöglicht. Dabei
werden die Kompetenzen der zukünftig regionalen „Finanzamtsverbände“ - wie bereits
einleitend dargelegt - grundsätzlich erhöht, wobei in jeweiligen Organisationseinheiten zu -
sätzliche Managementfunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft, Controlling usw. aufge -
baut werden. Außerdem soll ein regionaler „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für
das Ergebnis und die Mittelverwendung
verantwortlich sein.
Weiters sollen Kundenzentren (in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop -
Shops bei Bezirkshauptmannschaften ohne Finanzamtsstandort) einerseits eine höhere
Kundenorientierung und andererseits einen reibungslosen Ablauf der Kernprozesse er -
möglichen.
Im Zuge des Reformprozesses wird daher das Service für die Steuerpflichtigen durch
schnelle Erledigung, Stärkung der Bürgerrechte, mehr Informationen, eigene Kunden -
bereiche usw. verbessert.
Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse werden gerade
erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor. Ich ersuche daher um Ver -
ständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen der Neuorientierung der
Finanzverwaltung auf die einzelnen Finanzämter gemacht werden können. Bei der Zu -
ordnung werden jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren Steuerauf -
kommen, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus bisherigen Pro -
jekten und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.
Zu 2.:
Auch bei diesem Punkt ist vorerst grundsätzlich festzuhalten, dass die Effekte nicht durch
eine Einschränkung der Serviceleistung, sondern durch Strukturmaßnahmen erfolgen.
Durch die Zusammenfassung von mehreren oft kleineren Organisationseinheiten in einem
Verband soll eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick
auf die Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschied -
lichen Auslastungen (z.B. Arbeitnehmer - Veranlagung) und die Folgen der weiteren Techno -
logisierung zu ermöglichen. Da der regionale ,,Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für
das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein wird, ist auch gewährleistet, dass
mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich und zielgerichtet umgegangen werden wird.
Dadurch wird auch eines der Ziele der geplanten Strukturmaßnahmen, die dauerhafte
Senkung des Personalaufwandes ermöglicht, wobei fest steht, dass die natürlichen Abgänge
(ca. 1.200 Bedienstete in den nächsten 5 Jahren) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt
werden.
Zu 4.:
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Reform betroffen. Im Zuge
des Reformprozesses sind jedoch keine Organisationskündigungen vorgesehen, da die Per -
sonaleinsparung, wie bereits dargelegt, durch die natürlichen Abgänge erfolgt.
In diesem Zusammenhang ist aber auch aufzuzeigen, dass der Personalentwicklung in Zu -
kunft ein weit höherer Stellenwert als bisher zukommt. Das gilt für die Laufbahnplanung und
die Führungskräfteentwicklung genauso, wie für innovative Arbeitsformen (etwa
Homeworking) und die Zufriedenheit der Mitarbeiter. In den geänderten Organisations -
einheiten auf Finanzamtsebene wird es mehr Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mit -
arbeiter geben. Aus den unter Punkt 2 genannten Gründen ist aber auch eine gewisse
Flexibilisierung notwendig. Dies kann seitens der Mitarbeiter entweder durch das Ergreifen
neuer Chancen in der Aufgabenstellung bzw. breiterer Jobprofile oder auch - bei gleich -
bleibender Aufgabenstellung oder gleich bleibenden unternehmerischen Anforderungen -
durch Änderungen des Dienstortes erfolgen. Es ist aber auch die Einbindung der Be -
troffenen und die Minimierung von „negativen“ Auswirkungen ein Grundprinzip der Ver -
änderung.
Zu 5.:
Bei Aufrechterhaltung der Standorte und einer allgemein zweckmäßigen Verteilung der
Kernaufgaben im „Finanzamtsverband“ werden nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen kaum Anmietungen oder Umzüge größeren Umfangs notwendig sein.
Zu 6.:
Allenfalls frei werdende Gebäude bzw. selbständig verwertbare Gebäudeteile werden künftig
der Bundesimmobiliengesellschaft mbH zur weiteren Verwertung zurückgestellt werden.
Zu 7.:
Wie aus der bisherigen Darstellung ersichtlich ist, wird es zu keinen Leistungsein -
schränkungen kommen, sondern es wird getrachtet, die bestmögliche Leistung mit einem
auch dem Steuerzahler gegenüber vertretbaren Aufwand zu erbringen.