2366/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.06.2001
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2381/J betreffend
Zeltaufstellung vor dem Bundeskanzleramt, welche die Abgeordneten Dr. Helene
Partik - Pablé und Genossen am 4. Mai 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 4 der Anfrage:
Nein
Antwort zu den Punkten 3, 5 und 6 der Anfrage:
Bemühungen zur Beseitigung des Zeltes konnten bisher nicht im Klagswege
erfolgen, da trotz Mitwirkung des Bundesministeriums für Inneres keine Identität der
Personen bzw. Demonstrantengruppe festgestellt werden konnte und daher die
Beschreitung des Zivilrechtsweges nicht möglich ist. Es sind jedoch Schritte im
Gange, das Zelt als „herrenloses Gut“ zu klassifizieren und unter diesen Titel zu
entfernen.