2366/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.06.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2381/J betreffend

Zeltaufstellung vor dem Bundeskanzleramt, welche die Abgeordneten Dr. Helene

Partik - Pablé und Genossen am 4. Mai 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 2, 4 der Anfrage:

 

Nein

 

Antwort zu den Punkten 3, 5 und 6 der Anfrage:

 

Bemühungen zur Beseitigung des Zeltes konnten bisher nicht im Klagswege

erfolgen, da trotz Mitwirkung des Bundesministeriums für Inneres keine Identität der

Personen bzw. Demonstrantengruppe festgestellt werden konnte und daher die

Beschreitung des Zivilrechtsweges nicht möglich ist. Es sind jedoch Schritte im

Gange, das Zelt als „herrenloses Gut“ zu klassifizieren und unter diesen Titel zu

entfernen.