2369/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.07.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2369/J - NR/2001 betreffend Auswirkung der

Privatisierung des ÖBV auf den Schulbuchverlag, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und Genossinnen und Genossen am 3. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Da die Zulassung der Schulbücher weiterhin ausschließlich auf der Grundlage der österreichischen

Lehrpläne erfolgt, bleiben die österreichischen Interessen auch bei geänderter Eigentümerschaft

gewahrt.

 

Ad 2.:

Der Verlag Klett kooperiert seit vielen Jahren mit dem ÖBV. Der überwiegende Teil der

Wörterbücher für lebende Fremdsprachen und der anderen Schulbücher für Französisch, Italienisch

und Spanisch wird vom ÖBV in Lizenz von Klett übernommen.

 

Ad 3.:

Die derzeit in Verwendung stehenden Bücher werden auch bei einem Eigentümerwechsel zur

Verfügung stehen, wenn die Schulen Bestellungen in ausreichendem Ausmaß dafür tätigen.

Ad 4.:

Schulbücher aus Deutschland werden auch derzeit zur Zulassung eingereicht. Sie müssen entweder

an die in der Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von

Unterrichtsmitteln festgelegten Bestimmungen angepasst werden und können dann in die

Schulbuchliste aufgenommen werden oder sie können bei teilweise gegebener Eignung für

Teilbereiche in den Anhang zur Schulbuchliste aufgenommen werden.

Bis zu 15 % des Limits können die Schulen für ,,Unterrichtsmittel eigener Wahl“ verwenden, das

sind Werke, die keine schulbehördliche Zulassung aufweisen, sondern vom Schulforum oder der

Schulkonferenz ausgewählt werden.

Im Allgemeinen haben Schulbücher aus Deutschland einen deutlich höheren Preis als vergleichbare

österreichische Schulbücher.

Zur Aufnahme in die Schulbuchliste ist es neben der schulbehördlichen Zulassung erforderlich, dass

die Bücher den vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegten Preisobergrenzen

für den jeweiligen Buchtyp in den betreffenden Schularten entsprechen.

 

Ad 5. - 7.:

Diese Fragen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich und können daher nicht beantwortet

werden.