2369/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.07.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2369/J - NR/2001 betreffend Auswirkung der
Privatisierung des ÖBV auf den Schulbuchverlag, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und Genossinnen und Genossen am 3. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Da die Zulassung der Schulbücher weiterhin ausschließlich auf der Grundlage der österreichischen
Lehrpläne erfolgt, bleiben die österreichischen Interessen auch bei geänderter Eigentümerschaft
gewahrt.
Ad 2.:
Der Verlag Klett kooperiert seit vielen Jahren mit dem ÖBV. Der überwiegende Teil der
Wörterbücher für lebende Fremdsprachen und der anderen Schulbücher für Französisch, Italienisch
und Spanisch wird vom ÖBV in Lizenz von Klett übernommen.
Ad 3.:
Die derzeit in Verwendung stehenden Bücher werden auch bei einem Eigentümerwechsel zur
Verfügung stehen,
wenn die Schulen Bestellungen in ausreichendem Ausmaß dafür
tätigen.
Ad 4.:
Schulbücher aus Deutschland werden auch derzeit zur Zulassung eingereicht. Sie müssen entweder
an die in der Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von
Unterrichtsmitteln festgelegten Bestimmungen angepasst werden und können dann in die
Schulbuchliste aufgenommen werden oder sie können bei teilweise gegebener Eignung für
Teilbereiche in den Anhang zur Schulbuchliste aufgenommen werden.
Bis zu 15 % des Limits können die Schulen für ,,Unterrichtsmittel eigener Wahl“ verwenden, das
sind Werke, die keine schulbehördliche Zulassung aufweisen, sondern vom Schulforum oder der
Schulkonferenz ausgewählt werden.
Im Allgemeinen haben Schulbücher aus Deutschland einen deutlich höheren Preis als vergleichbare
österreichische Schulbücher.
Zur Aufnahme in die Schulbuchliste ist es neben der schulbehördlichen Zulassung erforderlich, dass
die Bücher den vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegten Preisobergrenzen
für den jeweiligen Buchtyp in den betreffenden Schularten entsprechen.
Ad 5. - 7.:
Diese Fragen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich und können daher nicht beantwortet
werden.