237/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Glawischnig, Freundinnen und Freunde haben am

14.1.2000 an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 240/J betreffend „die

Umsetzung von EU - Naturschutzrichtlinien im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfah -

ren Steinfeld“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

Angelegenheiten des Naturschutzes sind in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.

Der Umweltminister kann daher auf die Umsetzung der EU - Naturschutz - Richtlinien

79/409/EWG sowie 92/43/EWG durch die Bundesländer keinen direkten Einfluss nehmen.

 

Vom Umweltministerium wurde und wird jedoch durch die Einrichtung der sogenannten

,‚Natura-2000-Plattform“, der neben den Vertretern des Bundes und der Länder auch NGO's

sowie Interessensvertretungen angehören, eine verbesserte Koordination der Richtlinien -

umsetzung und intensivierter Informationsaustausch angestrebt.

 

Die angesprochene Beschwerde von WWF Österreich und BirdLife Österreich wegen

Nichtausweisung des Steinfeldes/NÖ als Schutzgebiet gemäß Vogelschutz - Richtlinie

79/409/EWG bzw. FFH - Richtlinie 92/43/EWG ist mir bekannt.

 

Das Land Niederösterreich hat gegenüber der Europäischen Kommission bereits Stellung

genommen. Dieses Beschwerdeverfahren Nr. 99/5005 war auch Gegenstand der soge -

nannten Paketsitzung zwischen der Europäischen Kommission und den österreichischen

Behörden am 3. Februar 2000 in Wien.

Die Entscheidung über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens in dieser Causa

obliegt allein der Europäischen Kommission.

 

Eine Initiative zur Vorlage eines Bundesrahmengesetzes im Bereich des Naturschutzes ist

zur Zeit nicht in Aussicht genommen.