2372/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.07.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. CAP, Dr. KOSTELKA und Genossinnen haben am 4. Mai 2001
unter der Zahl 2407/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umbauten
im Bürobereich der Regierungsmitglieder“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Im anfragerelevanten Zeitraum wurden außer den routinemäßigen Instandhaltungsarbeiten keine
Umbauten durchgeführt.
Zu Frage 3:
Eine dem heutigen Standard entsprechend flexible und mobile Büromöbelausstattung hat Anschaffungen
in den Bereichen Tische und Zubehör, Sitzgelegenheiten, Kästen, Schränke, (Büro - )Container sowie
Garderoben und Raum(trenn - )elemente und deren Planung unbedingt notwendig gemacht, da der
überwiegende Teil der alten Büromöbel seit mehr als 20 Jahren in Verwendung war. Deshalb war ein
Austausch in Folge Überalterung und Verschleiß dringend notwendig. Beispielsweise entsprachen die
Möbel nicht mehr den geltenden Normen (z.B. ÖNORM A 2630). Die Einrichtung selbst steht im
Eigentum der BMI - Zentralleitung, die darüber die Verfügungsberechtigung hat und derzeit die Möbel
dem KBM zur Nutzung zur Verfügung stellt.
Zu Frage 4:
Für den Bereich Tische und Zubehör
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von öS 625.626,-
für den Bereich Sitzgelegenheiten
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von öS 216.882,-
für den Bereich Kästen, Schränke und (Büro - )Container
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von öS 404.074,-
für den Bereich Garderoben und Raum(trenn - )elemente
waren Anschaffungen im
Gesamtausmaß von öS
441.603,-
sowie für die Einrichtungs - Planung
Aufwendungen im Gesamtausmaß von öS 162.000,-
erforderlich.
Zu Frage 5:
Eine verstärkte Öffnung des Ministerbüros für die Öffentlichkeit, eine nun gesicherte ständige
Erreichbarkeit des Bundesministers und seiner Mitarbeiter hat zeitgemäße Anschaffungen in den
Bereichen mobile PCs, konventionelle Bürotechnik, Kommunikationsmittel und Video, unbedingt
notwendig gemacht, da diese bisher nicht vorhanden war.
Zu Frage 6:
Für eine zeitgemäße technische Ausstattung waren folgende Anschaffungen notwendig:
Für den Bereich mobile PCs (z.B. Laptop/Notebooks)
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von öS 593.170,-
für den Bereich konventionelle Bürotechnik
(z.B. Aktenvernichter, Kopierer)
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von öS 99.424,-
für den Bereich Kommunikationsmittel
(z.B. Festnetztelefone, Faxgeräte)
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von öS 135.970,-
für den Bereich Video
(z.B. Fernsehapparate, Videorecorder, etc.)
waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von öS 36.603,-
erforderlich.