2372/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.07.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. CAP, Dr. KOSTELKA und Genossinnen haben am 4. Mai 2001

unter der Zahl 2407/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umbauten

im Bürobereich der Regierungsmitglieder“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Im anfragerelevanten Zeitraum wurden außer den routinemäßigen Instandhaltungsarbeiten keine

Umbauten durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

 

Eine dem heutigen Standard entsprechend flexible und mobile Büromöbelausstattung hat Anschaffungen

in den Bereichen Tische und Zubehör, Sitzgelegenheiten, Kästen, Schränke, (Büro - )Container sowie

Garderoben und Raum(trenn - )elemente und deren Planung unbedingt notwendig gemacht, da der

überwiegende Teil der alten Büromöbel seit mehr als 20 Jahren in Verwendung war. Deshalb war ein

Austausch in Folge Überalterung und Verschleiß dringend notwendig. Beispielsweise entsprachen die

Möbel nicht mehr den geltenden Normen (z.B. ÖNORM A 2630). Die Einrichtung selbst steht im

Eigentum der BMI - Zentralleitung, die darüber die Verfügungsberechtigung hat und derzeit die Möbel

dem KBM zur Nutzung zur Verfügung stellt.

 

Zu Frage 4:

 

Für den Bereich Tische und Zubehör

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 625.626,-

 

für den Bereich Sitzgelegenheiten

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 216.882,-

 

für den Bereich Kästen, Schränke und (Büro - )Container

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 404.074,-

 

für den Bereich Garderoben und Raum(trenn - )elemente

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 441.603,-

sowie für die Einrichtungs - Planung

Aufwendungen im Gesamtausmaß von                                                öS 162.000,-

 

erforderlich.

 

Zu Frage 5:

 

Eine verstärkte Öffnung des Ministerbüros für die Öffentlichkeit, eine nun gesicherte ständige

Erreichbarkeit des Bundesministers und seiner Mitarbeiter hat zeitgemäße Anschaffungen in den

Bereichen mobile PCs, konventionelle Bürotechnik, Kommunikationsmittel und Video, unbedingt

notwendig gemacht, da diese bisher nicht vorhanden war.

 

Zu Frage 6:

 

Für eine zeitgemäße technische Ausstattung waren folgende Anschaffungen notwendig:

 

Für den Bereich mobile PCs (z.B. Laptop/Notebooks)

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 593.170,-

 

für den Bereich konventionelle Bürotechnik

(z.B. Aktenvernichter, Kopierer)

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 99.424,-

 

für den Bereich Kommunikationsmittel

(z.B. Festnetztelefone, Faxgeräte)

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 135.970,-

 

für den Bereich Video

(z.B. Fernsehapparate, Videorecorder, etc.)

waren Anschaffungen im Gesamtausmaß von                      öS 36.603,-

 

erforderlich.