2374/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.07.2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

zur Zahl 2396/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Dr. Peter Kostelka, Genossinnen

und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verwaltungsre -

form und EDV - Ausstattung der Ressorts“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Die Justiz verfügt in allen Dienststellen über eine Server - Client Landschaft unter

dem Betriebssystem Windows NT, wobei die wesentlichen Applikationen durch den

Host des Bundesrechenzentrums unterstützt werden.

 

Zu 2:

 

Die EDV - Systeme im Justizbereich werden von etwa 10.000 bis 12.000 Personen

genutzt.

 

Zu 3:

 

Personal Computer (PC), Server und Einzelplatzdrucker werden von Debis CAE

GmbH & Co KG geliefert, Netzwerkdrucker von der Fa. Artacker Bürosysteme

GmbH.

 

Zu 4:

 

Für die Anschaffung der Hardware (Client + Serveranteil) wurden pro Arbeitsplatz

etwa 25.000 S aufgewendet.

Zu 5:

 

In der Justiz wird das Betriebssystem Windows NT mit Microsoft Explorer

eingesetzt. Darüberhinaus werden Lotus SmartSuite (Büroanwendung), IBM - Antivi -

rus und IBM PersCom (Host - Emulation) eingesetzt.

 

Zu 6:

 

Die Anschaffungskosten dieser Software betragen - umgelegt auf den einzelnen

Arbeitsplatz - durchschnittlich 5.000 S.

 

Zu 7 und 8:

 

Die Bundesrechenzentrums - GmbH (BRZ - GmbH) erstellt die Installationssätze,

betreibt das Systemmanagment und steht als ,Helpdesk‘ zur Verfügung. Der

dadurch entstehende jährliche Aufwand beläuft sich auf rund 10 Mio S. Die

BRZ - GmbH betreut ferner die im Justizbereich eingesetzte Software um etwa

4 Mio S jährlich. Mit Debis CAE GmbH & Co KG bestehen Wartungsverträge bezüg -

lich der Hardware (etwa 8 Mio S jährlich).

 

Zu 9 und 10:

 

Das Bundesministerium für Justiz verfügt grundsätzlich über keine mit sogenannten

„ADV - Sonderverträgen“ beschäftigte Bedienstete. Neben der Informationstechnik

(IT) - Koordination in der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz ist

jedoch auf Basis von der Bundesregierung bewerteter Arbeitsplätze und im Stellen -

plan ausgewiesener Planstellen ein IT - Administratoren - und IT - Leitbediener - Konzept

verwirklicht, um das Funktionieren der Informationstechnik - Anwendungen in der

Justiz vor Ort sicherzustellen.

Konkret ist bei jedem der vier Oberlandesgerichte ein IT - Administrator eingesetzt.

Die Arbeitsplätze dieser Bediensteten wurden im Rahmen der Besoldungsreform der

Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet und bewertet.

 

Den IT - Administratoren unterstehen die IT - Leitbediener, die bei den Landesgerich -

ten und bei den größeren Bezirksgerichten eingesetzt sind. Die Einstufung der

IT - Leitbediener richtet sich nach dem Ausmaß ihrer Verwendung. Je nach dem, ob

sie in ausschließlicher oder in überwiegender Verwendung stehen, sind sie der

Funktionsgruppe 7 oder der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 3

zugeordnet. Im Justizressort befinden sich bundesweit 28 IT - Leitbediener (davon 16

A 3/7 - und 12 A 3/5 - wertig) im Einsatz.

Der IT - Koordination des Bundesministeriums für Justiz gehören insgesamt sieben

Bedienstete an. Die Leitung obliegt einem der Funktionsgruppe 6 der Verwendungs -

gruppe A 1 zugeordneten Bediensteten. Von den weiteren sechs Mitarbeitern, sind

einer in der A 1/4, einer in der A 2/7, drei in der A 2/6 sowie einer in der A 3/3

eingestuft.

 

Zu 11:

 

Mit dieser Frage sollen offenbar sog. "versteckte Personalkosten“ durch Abschluss

von „Arbeitsleihverträgen“ angesprochen werden. Derartige Verträge wurden vom

BMJ nicht abgeschlossen.

 

Zu 12:

 

Ja.

 

Zu 13 und 14:

 

Das Bundesministerium für Justiz betreibt seit Anfang des Jahres 2000 unter

www.justiz.gv.at bzw. www.bmj.gv.at eine eigene Website. Für die Erstellung der

Homepage (Design, Navigation, technische Implementierung) wurde ein Entgelt in

Höhe von 229.000 S (inkl. 20% UST) geleistet. Für die im Frühjahr 2001 durchge -

führte Umgestaltung und Erneuerung der Website des BMJ wurde ein Pauschalent -

gelt in Höhe von 160.560 S (inkl. 20% UST.) bezahlt.

 

Über den programmiertechnischen und grafischen Ausbau der Website wurde ein

Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem Einzelleistungen abrufbar sind. Für eine

Arbeitsstunde werden 1.440 S (inkl 20 % UST) verechnet. Auf dieser rechtlichen

Grundlage wurden die Kosten für die Programmierung einer erweiterten Gerichtsda -

tenbank auf der Website und für zusätzliche externe Programmierarbeiten seit

Anfang 2000 bis Juni 2001 in Höhe von 82.560 S (inkl UST) abgerechnet.

 

Für den laufenden Betrieb der Website („Web - Hosting“), etwa die Bereitstellung von

Speicherplatz für die Homepage, Betriebsgarantie, Datensicherung, tägliche

Zugriffsstatistik und Auswertung) sind monatlich 1.032 S (inkl UST), jährlich somit

12.384 S zu entrichten.

 

Zu 15:

 

Aufgrund des Redesigns der Website im Frühjahr 2000 wurde die Webstatistik neu

gestartet. Es liegen dem Bundesministerium für Justiz daher nur noch die in der

Vergangenheit vorgenommenen Auswertungen für das Jahr 2000 vor. Im Juni 2000

wurden 6328 externe Zugriffe (Visits) auf die Homepage des Bundesministerium für

Justiz gemessen, im Monat Dezember 2000 waren es bereits 11.402. Im April 2001

hatte die Website bereits über 17.000 Besucher.

 

Dazu ist zu bemerken, dass sich der Parteienverkehr im Justizressort grundsätzlich

auf die Gerichte beschränkt, wo der Elektronische Rechtsverkehr (siehe Pkt. 17)

zum Einsatz kommt. Die Website des Bundesministeriums bietet demzufolge Infor -

mationen und andere Serviceleistungen, die kontinuierlich ausgebaut werden.

 

Zu 16:

 

Aufgrund der stark steigenden Zugriffszahlen und der durchgehend positiven

Rückmeldungen aus der Bevölkerung kann von einer sehr guten Akzeptanz ausge -

gangen werden. Das Magazin e - media hat die Website des BMJ in der Ausgabe

7/2001 überdies mit „Sehr Gut“ bewertet.

 

Zu 17:

 

Bereits seit 1990 ist der Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) eingerichtet. Dieser

bietet die Möglichkeit, verfahrensrelevante Daten (in Form von Anträgen) von einem

lokalen Arbeitsplatz über ein Modem an ein Gericht elektronisch zu übermitteln. Die

Vorteile für den Bürger liegen auf der Hand: Keine Postgebühr, kein Ausdrucken

und Kuvertieren von Schriftstücken, kürzere Übermittlungszeiten. Die Vorteile auf

Gerichtsseite: Keine Eingabe der auf Papier verfügbaren Daten in das gerichtliche

Verfahrensautomationssystem, sondern automatische Übernahme der bereits struk -

turierten elektronischen Daten von Exekutionsanträgen im vereinfachten Bewilli -

gungsverfahren sowie Mahnklagen und unstrukturiert beliebige andere Eingaben

(abgesehen von der Bilanzvorlage mit Ausnahme der Bereiche Grund - und Firmen -

buch). Für die Gerichte bedeutet der Betrieb des ERV eine wesentliche Vereinfa -

chung bei der Erfassung der Klagen im gerichtlichen Verfahrensregister. Die Daten

der eingebrachten Anträge müssen von den Erfassungsorganen nicht mehr

händisch eingegeben werden, sondern können per Knopfdruck übernommen

werden. Diese Vereinfachung im manipulativen Bereich der Antragserfassung

brachte bisher eine Einsparung entsprechend etwa 130 Vollzeitkapazitäten. Seit 1.

Februar 1999 ist aufgrund einer Novelle zur Rechtsanwaltsordnung die Schaffung

der technischen Voraussetzungen zur Durchführung des ERV für alle Anwälte

verpflichtend.

 

Bei der Datenübertragung fungiert die ‚datakom austria‘ als elektronische Clearing -

und Übermittlungsstelle. Dort werden die vom ERV - Nutzer überspielten Daten so

aufbereitet, dass sie die Bundesrechenzentrum - GmbH, bei welcher sich der

sogenannte Host (Zentralrechner) für die Justiz befindet, übernehmen und dem

zuständigen Gericht übermitteln kann. Unter Verwendung des bestehenden Verbin -

dungssystems zwischen ERV - Nutzer und Gericht ist seit kurzem auch der

sogenannte Rückverkehr möglich. Das bedeutet, dass Gerichte dem ERV - Nutzer

auf dem gleichen Weg auch gerichtliche Erledigungen auf elektronischem Weg

übersenden können.

 

Dem Bürger wird angeboten, im Internet sowohl das Grundbuch als auch das

Firmenbuch abzufragen. Der Bürger muss sich daher nicht mehr auf das Gericht

bemühen, um eine Auskunft aus dem Grund - und Firmenbuch zu erhalten. Beide

Abfragemöglichkeiten sind kostenpflichtig, weshalb fünf so genannte Verrechnungs -

stellen in der Kommunikation zwischen Bürger und Datenbank bestehen, damit die

Gebühreneinhebung möglichst einfach erfolgen kann. Der Bürger meldet sich bei

einer dieser Verrechnungsstellen an und eröffnet ein Konto. Im Herbst 2001 wird

wahrscheinlich von einigen Verrechnungsstellen eine Smart - Card - Lösung angebo -

ten. Dies würde die Abfrage durch den Bürger im Einzelfall erheblich erleichtern,

weil er keinen Vertrag mit einer Verrechnungsstelle schließen müsste.

 

Über www.edikte.justiz.gv.at stellt die Justiz dem Bürger die kostenlose Einsicht in

die Ediktsdatei zur Verfügung. Derzeit werden in der Ediktsdatei alle Veröffentlichun -

gen in Insolvenzverfahren und Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte

ausschließlich und rechtsverbindlich veröffentlicht; sie ersetzt für die genannten

Bereiche die herkömmliche Gerichtstafel aber auch die bisherigen Veröffentlichun -

gen in den Printmedien. In den Insolvenzvorschriften wurde festgelegt, dass die

Wirkungen der Insolvenzeröffnung am Tag nach der Veröffentlichung im Internet

eintreten. Als nächste Ausbaustufe werden ab 1.1.2002 Veröffentlichungen der

Liegenschaftsexekutionen (mit Bildern, Plänen und Kurzfassungen der Schätzungs -

gutachten) und alle Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte in dieser

Ediktsdatei erfolgen. Weiters beabsichtigt die Justiz, die Veröffentlichungen auch für

alle ihre übrigen Verfahren nur noch im Internet dem Bürger anzubieten. Der tägli -

che Zugriff von ca 7.000 Internet - Usern unterstreicht die Wichtigkeit dieser Informa -

tionsmöglichkeit.

 

Die Website des BMJ bietet ferner häufig gebrauchte gerichtliche Antragsformulare

zum Download an (http://www.justiz.gv.at/buergerservice/formulare.html).

Zu 18:

 

Über den ERV wurden im Jahr 2000 1,6 Mio Schriftsätze - das sind 75% der

gesamten Klagen bei den Bezirksgerichten und die Hälfte aller Exekutionsanträge -

von Anwendern an das Gericht übermittelt. Von Gerichtsseite erfolgten schon im

Jahr 2000 etwa 250.000 elektronische Zustellungen an die ERV - Nutzer; für 2001

wird mit mehr als 1 Million Sendungen gerechnet.

 

Zu 19:

 

Die Beitragsleistungen des BMJ für das Projekt „@mtshelfer online“ sind redak -

tioneller Natur. Dem BMJ werden von der Fa. net@value regelmäßig sogenannte

„Lebenssituationen“ (zB. Heirat, Scheidung, Todesfall, Privatkonkurs, Firmenbuch,

Grundbuch, Wohnen, Gewalt gegen Frauen, Gewalt an Kindern, Grundstückskauf)

zur inhaltlichen Prüfung für die Freischaltung auf der Website www.help.gv.at

übermittelt. Seit Mai 1999 wurden im BMJ über 40 Begutachtungen bzw. Überarbei -

tungen derartiger Lebenssachverhalte durchgeführt.

 

Zu 20:

 

Infolge der technischen Innovation bei der Sicherheit von Datentransfers über das

Internet werden Überlegungen angestellt, die derzeit noch in das geschlossene

Netzwerk Justiz einfließenden Daten der ERV - Nutzer durch eine Übertragung im

Wege des Internet möglich zu machen. Die sich dafür bietenden Angebote werden

vor allem im Hinblick auf eine Standardisierung eines elektronischen Signatursy -

stems noch zu evaluieren sein.

 

Zu 21 bis 24:

 

Eine Realisierung des elektronischen Aktes im weiteren Sinn ist durch das elektroni -

sche Kanzleiinformationssystem KIS in der Zentralstelle des Justizressorts bereits

seit 1993 umgesetzt. Sämtliche für die Geschäftsbehandlung von Referaten notwen -

digen Daten werden im System erfasst. Über eine Schnittstelle zu einem Textverar -

beitungsprogramm (Ami Pro) ist ein jederzeitiger Abruf der zum jeweiligen Referat

gehörigen Dokumente möglich. Den vollständig papierlosen elektronischen Akt gibt

es jedoch nach wie vor nicht. Derzeit werden Gespräche mit dem BKA über den

möglichen Einsatz von ‚e - gov‘ (Realisierung des elektronischen Aktes durch Einsatz

von adaptierten Fabasoft Components) geführt. Ob von der Bundesregierung ein

einheitliches Kanzleiinformationssystem in allen Ressorts eingeführt wird, wird

ebenso abzuwarten sein, wie die Aktivitäten der Bundesbeschaffungs - GmbH.

Bei den Gerichten werden in der Verfahrensautomation Justiz seit nahezu 15 Jahren

die notwendigen Verfahrensdaten erfasst und zentral gespeichert. Über die Erfas -

sung von speziellen Parametern sind auch statistische Abfragen und Auswertungen

vor allem im Hinblick auf personelle Aspekte und auf das Aufgabenquantum bei den

Gerichten bundesweit aber auch regional (Personalanforderungsrechnung, Betriebli -

ches Informationssystem) möglich.

 

Einer der obersten Grundsätze bei der Entwicklung von IT - Projekten, zu denen

mittelfristig zweifellos auch der elektronische Akt zählt, ist die Erhaltung der Motiva -

tion der im Ressort tätigen Mitarbeiter. Um diesem Ziel zu entsprechen, ist eine

intensive Einbindung der Anregungen und Wünsche der Mitarbeiter erforderlich.

Eine Evaluierung der Nutzerzufriedenheit im Rahmen der BRZ - GmbH wurde als

notwendige Voraussetzung an die Spitze eines Maßnahmenkatalogs zur Festlegung

der weiteren Ausbaustrategie gestellt.

 

Zu 25:

 

Das Bundesministerium für Justiz hat durch die weitgehende Beauftragung der

Bundesrechenzentrums - GmbH Synergieeffekte mit dem Bundesministerium für

Finanzen und den sonstigen von der BRZ - GmbH betreuten Ressorts gesucht und

lukriert. Die Vereinheitlichung der EDV - Systeme des Bundes fällt jedoch in die

Koordinierungskompetenz des Bundesministeriums für öffentliche Leistungen und

Sport sowie des Bundesministeriums für Finanzen. Es darf daher auf die Anfragebe -

antwortungen der Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess - Passer (Zl.

2399/J - NR/2001) und des Herrn Bundesministers für Finanzen Mag. Karl - Heinz

Grasser (Zl. 2394/J – NR/2001) verwiesen werden.

 

Zu 26:

 

Die durch die Vereinheitlichung der EDV - Systeme des Bundes zu erwartenden

Kosteneinsparungen können derzeit nicht quantifiziert werden.

 

Zu 27:

 

Nach der am 1. Juni 2001 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesministers für

Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundes -

gesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter

Haftung (BB - GmbH - Gesetz) zu beschaffen sind, werden sämtliche Beschaffungs -

vorgänge im EDV - Sektor durch die mittlerweile errichtete Bundesbeschaffungs -

GmbH abzuwickeln sein (§ 1 Z 8 lit.a) bis e)). Darüberhinaus darf auf die schriftliche

Antwort des zuständigen Bundesministers für Finanzen zur gleichlautenden Anfrage

Zl. 2394/J - NR/2001 verwiesen werden.

 

Zu 28 und 29:

 

Die durch die Bündelung des Beschaffungswesens eintretenden Einsparungen

können derzeit seriöserweise nicht quantifiziert werden.