2374/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.07.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 2396/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Dr. Peter Kostelka, Genossinnen
und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verwaltungsre -
form und EDV - Ausstattung der Ressorts“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Justiz verfügt in allen Dienststellen über eine Server - Client Landschaft unter
dem Betriebssystem Windows NT, wobei die wesentlichen Applikationen durch den
Host des Bundesrechenzentrums unterstützt werden.
Zu 2:
Die EDV - Systeme im Justizbereich werden von etwa 10.000 bis 12.000 Personen
genutzt.
Zu 3:
Personal Computer (PC), Server und Einzelplatzdrucker werden von Debis CAE
GmbH & Co KG geliefert, Netzwerkdrucker von der Fa. Artacker Bürosysteme
GmbH.
Zu 4:
Für die Anschaffung der Hardware (Client + Serveranteil) wurden pro Arbeitsplatz
etwa 25.000 S aufgewendet.
Zu 5:
In der Justiz wird das Betriebssystem Windows NT mit Microsoft Explorer
eingesetzt. Darüberhinaus werden Lotus SmartSuite (Büroanwendung), IBM - Antivi -
rus und IBM PersCom (Host - Emulation) eingesetzt.
Zu 6:
Die Anschaffungskosten dieser Software betragen - umgelegt auf den einzelnen
Arbeitsplatz - durchschnittlich 5.000 S.
Zu 7 und 8:
Die Bundesrechenzentrums - GmbH (BRZ - GmbH) erstellt die Installationssätze,
betreibt das Systemmanagment und steht als ,Helpdesk‘ zur Verfügung. Der
dadurch entstehende jährliche Aufwand beläuft sich auf rund 10 Mio S. Die
BRZ - GmbH betreut ferner die im Justizbereich eingesetzte Software um etwa
4 Mio S jährlich. Mit Debis CAE GmbH & Co KG bestehen Wartungsverträge bezüg -
lich der Hardware (etwa 8 Mio S jährlich).
Zu 9 und 10:
Das Bundesministerium für Justiz verfügt grundsätzlich über keine mit sogenannten
„ADV - Sonderverträgen“ beschäftigte Bedienstete. Neben der Informationstechnik
(IT) - Koordination in der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz ist
jedoch auf Basis von der Bundesregierung bewerteter Arbeitsplätze und im Stellen -
plan ausgewiesener Planstellen ein IT - Administratoren - und IT - Leitbediener - Konzept
verwirklicht, um das Funktionieren der Informationstechnik - Anwendungen in der
Justiz vor Ort sicherzustellen.
Konkret ist bei jedem der vier Oberlandesgerichte ein IT - Administrator eingesetzt.
Die Arbeitsplätze dieser Bediensteten wurden im Rahmen der Besoldungsreform der
Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet und bewertet.
Den IT - Administratoren unterstehen die IT - Leitbediener, die bei den Landesgerich -
ten und bei den größeren Bezirksgerichten eingesetzt sind. Die Einstufung der
IT - Leitbediener richtet sich nach dem Ausmaß ihrer Verwendung. Je nach dem, ob
sie in ausschließlicher oder in überwiegender Verwendung stehen, sind sie der
Funktionsgruppe 7 oder der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A 3
zugeordnet. Im Justizressort befinden sich bundesweit 28 IT - Leitbediener (davon 16
A 3/7 - und 12 A 3/5 - wertig) im Einsatz.
Der IT - Koordination des Bundesministeriums für Justiz gehören insgesamt sieben
Bedienstete an. Die Leitung obliegt einem der Funktionsgruppe 6 der Verwendungs -
gruppe A 1 zugeordneten Bediensteten. Von den weiteren sechs Mitarbeitern, sind
einer in der A 1/4, einer in der A 2/7, drei in der A 2/6 sowie einer in der A 3/3
eingestuft.
Zu 11:
Mit dieser Frage sollen offenbar sog. "versteckte Personalkosten“ durch Abschluss
von „Arbeitsleihverträgen“ angesprochen werden. Derartige Verträge wurden vom
BMJ nicht abgeschlossen.
Zu 12:
Ja.
Zu 13 und 14:
Das Bundesministerium für Justiz betreibt seit Anfang des Jahres 2000 unter
www.justiz.gv.at bzw. www.bmj.gv.at eine eigene Website. Für die Erstellung der
Homepage (Design, Navigation, technische Implementierung) wurde ein Entgelt in
Höhe von 229.000 S (inkl. 20% UST) geleistet. Für die im Frühjahr 2001 durchge -
führte Umgestaltung und Erneuerung der Website des BMJ wurde ein Pauschalent -
gelt in Höhe von 160.560 S (inkl. 20% UST.) bezahlt.
Über den programmiertechnischen und grafischen Ausbau der Website wurde ein
Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem Einzelleistungen abrufbar sind. Für eine
Arbeitsstunde werden 1.440 S (inkl 20 % UST) verechnet. Auf dieser rechtlichen
Grundlage wurden die Kosten für die Programmierung einer erweiterten Gerichtsda -
tenbank auf der Website und für zusätzliche externe Programmierarbeiten seit
Anfang 2000 bis Juni 2001 in Höhe von 82.560 S (inkl UST) abgerechnet.
Für den laufenden Betrieb der Website („Web - Hosting“), etwa die Bereitstellung von
Speicherplatz für die Homepage, Betriebsgarantie, Datensicherung, tägliche
Zugriffsstatistik und Auswertung) sind monatlich 1.032 S (inkl UST), jährlich somit
12.384 S zu entrichten.
Zu 15:
Aufgrund des Redesigns der Website im Frühjahr 2000 wurde die Webstatistik neu
gestartet. Es liegen dem Bundesministerium für Justiz daher nur noch die in der
Vergangenheit vorgenommenen Auswertungen
für das Jahr 2000 vor. Im Juni 2000
wurden 6328 externe Zugriffe (Visits) auf die Homepage des Bundesministerium für
Justiz gemessen, im Monat Dezember 2000 waren es bereits 11.402. Im April 2001
hatte die Website bereits über 17.000 Besucher.
Dazu ist zu bemerken, dass sich der Parteienverkehr im Justizressort grundsätzlich
auf die Gerichte beschränkt, wo der Elektronische Rechtsverkehr (siehe Pkt. 17)
zum Einsatz kommt. Die Website des Bundesministeriums bietet demzufolge Infor -
mationen und andere Serviceleistungen, die kontinuierlich ausgebaut werden.
Zu 16:
Aufgrund der stark steigenden Zugriffszahlen und der durchgehend positiven
Rückmeldungen aus der Bevölkerung kann von einer sehr guten Akzeptanz ausge -
gangen werden. Das Magazin e - media hat die Website des BMJ in der Ausgabe
7/2001 überdies mit „Sehr Gut“ bewertet.
Zu 17:
Bereits seit 1990 ist der Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) eingerichtet. Dieser
bietet die Möglichkeit, verfahrensrelevante Daten (in Form von Anträgen) von einem
lokalen Arbeitsplatz über ein Modem an ein Gericht elektronisch zu übermitteln. Die
Vorteile für den Bürger liegen auf der Hand: Keine Postgebühr, kein Ausdrucken
und Kuvertieren von Schriftstücken, kürzere Übermittlungszeiten. Die Vorteile auf
Gerichtsseite: Keine Eingabe der auf Papier verfügbaren Daten in das gerichtliche
Verfahrensautomationssystem, sondern automatische Übernahme der bereits struk -
turierten elektronischen Daten von Exekutionsanträgen im vereinfachten Bewilli -
gungsverfahren sowie Mahnklagen und unstrukturiert beliebige andere Eingaben
(abgesehen von der Bilanzvorlage mit Ausnahme der Bereiche Grund - und Firmen -
buch). Für die Gerichte bedeutet der Betrieb des ERV eine wesentliche Vereinfa -
chung bei der Erfassung der Klagen im gerichtlichen Verfahrensregister. Die Daten
der eingebrachten Anträge müssen von den Erfassungsorganen nicht mehr
händisch eingegeben werden, sondern können per Knopfdruck übernommen
werden. Diese Vereinfachung im manipulativen Bereich der Antragserfassung
brachte bisher eine Einsparung entsprechend etwa 130 Vollzeitkapazitäten. Seit 1.
Februar 1999 ist aufgrund einer Novelle zur Rechtsanwaltsordnung die Schaffung
der technischen Voraussetzungen zur Durchführung des ERV für alle Anwälte
verpflichtend.
Bei der Datenübertragung fungiert die ‚datakom austria‘ als elektronische Clearing -
und Übermittlungsstelle. Dort werden die
vom ERV - Nutzer überspielten Daten so
aufbereitet, dass sie die Bundesrechenzentrum - GmbH, bei welcher sich der
sogenannte Host (Zentralrechner) für die Justiz befindet, übernehmen und dem
zuständigen Gericht übermitteln kann. Unter Verwendung des bestehenden Verbin -
dungssystems zwischen ERV - Nutzer und Gericht ist seit kurzem auch der
sogenannte Rückverkehr möglich. Das bedeutet, dass Gerichte dem ERV - Nutzer
auf dem gleichen Weg auch gerichtliche Erledigungen auf elektronischem Weg
übersenden können.
Dem Bürger wird angeboten, im Internet sowohl das Grundbuch als auch das
Firmenbuch abzufragen. Der Bürger muss sich daher nicht mehr auf das Gericht
bemühen, um eine Auskunft aus dem Grund - und Firmenbuch zu erhalten. Beide
Abfragemöglichkeiten sind kostenpflichtig, weshalb fünf so genannte Verrechnungs -
stellen in der Kommunikation zwischen Bürger und Datenbank bestehen, damit die
Gebühreneinhebung möglichst einfach erfolgen kann. Der Bürger meldet sich bei
einer dieser Verrechnungsstellen an und eröffnet ein Konto. Im Herbst 2001 wird
wahrscheinlich von einigen Verrechnungsstellen eine Smart - Card - Lösung angebo -
ten. Dies würde die Abfrage durch den Bürger im Einzelfall erheblich erleichtern,
weil er keinen Vertrag mit einer Verrechnungsstelle schließen müsste.
Über www.edikte.justiz.gv.at stellt die Justiz dem Bürger die kostenlose Einsicht in
die Ediktsdatei zur Verfügung. Derzeit werden in der Ediktsdatei alle Veröffentlichun -
gen in Insolvenzverfahren und Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte
ausschließlich und rechtsverbindlich veröffentlicht; sie ersetzt für die genannten
Bereiche die herkömmliche Gerichtstafel aber auch die bisherigen Veröffentlichun -
gen in den Printmedien. In den Insolvenzvorschriften wurde festgelegt, dass die
Wirkungen der Insolvenzeröffnung am Tag nach der Veröffentlichung im Internet
eintreten. Als nächste Ausbaustufe werden ab 1.1.2002 Veröffentlichungen der
Liegenschaftsexekutionen (mit Bildern, Plänen und Kurzfassungen der Schätzungs -
gutachten) und alle Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte in dieser
Ediktsdatei erfolgen. Weiters beabsichtigt die Justiz, die Veröffentlichungen auch für
alle ihre übrigen Verfahren nur noch im Internet dem Bürger anzubieten. Der tägli -
che Zugriff von ca 7.000 Internet - Usern unterstreicht die Wichtigkeit dieser Informa -
tionsmöglichkeit.
Die Website des BMJ bietet ferner häufig gebrauchte gerichtliche Antragsformulare
zum Download an (http://www.justiz.gv.at/buergerservice/formulare.html).
Zu 18:
Über den ERV wurden im Jahr 2000 1,6 Mio Schriftsätze - das sind 75% der
gesamten Klagen bei den Bezirksgerichten und die Hälfte aller Exekutionsanträge -
von Anwendern an das Gericht übermittelt. Von Gerichtsseite erfolgten schon im
Jahr 2000 etwa 250.000 elektronische Zustellungen an die ERV - Nutzer; für 2001
wird mit mehr als 1 Million Sendungen gerechnet.
Zu 19:
Die Beitragsleistungen des BMJ für das Projekt „@mtshelfer online“ sind redak -
tioneller Natur. Dem BMJ werden von der Fa. net@value regelmäßig sogenannte
„Lebenssituationen“ (zB. Heirat, Scheidung, Todesfall, Privatkonkurs, Firmenbuch,
Grundbuch, Wohnen, Gewalt gegen Frauen, Gewalt an Kindern, Grundstückskauf)
zur inhaltlichen Prüfung für die Freischaltung auf der Website www.help.gv.at
übermittelt. Seit Mai 1999 wurden im BMJ über 40 Begutachtungen bzw. Überarbei -
tungen derartiger Lebenssachverhalte durchgeführt.
Zu 20:
Infolge der technischen Innovation bei der Sicherheit von Datentransfers über das
Internet werden Überlegungen angestellt, die derzeit noch in das geschlossene
Netzwerk Justiz einfließenden Daten der ERV - Nutzer durch eine Übertragung im
Wege des Internet möglich zu machen. Die sich dafür bietenden Angebote werden
vor allem im Hinblick auf eine Standardisierung eines elektronischen Signatursy -
stems noch zu evaluieren sein.
Zu 21 bis 24:
Eine Realisierung des elektronischen Aktes im weiteren Sinn ist durch das elektroni -
sche Kanzleiinformationssystem KIS in der Zentralstelle des Justizressorts bereits
seit 1993 umgesetzt. Sämtliche für die Geschäftsbehandlung von Referaten notwen -
digen Daten werden im System erfasst. Über eine Schnittstelle zu einem Textverar -
beitungsprogramm (Ami Pro) ist ein jederzeitiger Abruf der zum jeweiligen Referat
gehörigen Dokumente möglich. Den vollständig papierlosen elektronischen Akt gibt
es jedoch nach wie vor nicht. Derzeit werden Gespräche mit dem BKA über den
möglichen Einsatz von ‚e - gov‘ (Realisierung des elektronischen Aktes durch Einsatz
von adaptierten Fabasoft Components) geführt. Ob von der Bundesregierung ein
einheitliches Kanzleiinformationssystem in allen Ressorts eingeführt wird, wird
ebenso abzuwarten sein, wie die
Aktivitäten der Bundesbeschaffungs - GmbH.
Bei den Gerichten werden in der Verfahrensautomation Justiz seit nahezu 15 Jahren
die notwendigen Verfahrensdaten erfasst und zentral gespeichert. Über die Erfas -
sung von speziellen Parametern sind auch statistische Abfragen und Auswertungen
vor allem im Hinblick auf personelle Aspekte und auf das Aufgabenquantum bei den
Gerichten bundesweit aber auch regional (Personalanforderungsrechnung, Betriebli -
ches Informationssystem) möglich.
Einer der obersten Grundsätze bei der Entwicklung von IT - Projekten, zu denen
mittelfristig zweifellos auch der elektronische Akt zählt, ist die Erhaltung der Motiva -
tion der im Ressort tätigen Mitarbeiter. Um diesem Ziel zu entsprechen, ist eine
intensive Einbindung der Anregungen und Wünsche der Mitarbeiter erforderlich.
Eine Evaluierung der Nutzerzufriedenheit im Rahmen der BRZ - GmbH wurde als
notwendige Voraussetzung an die Spitze eines Maßnahmenkatalogs zur Festlegung
der weiteren Ausbaustrategie gestellt.
Zu 25:
Das Bundesministerium für Justiz hat durch die weitgehende Beauftragung der
Bundesrechenzentrums - GmbH Synergieeffekte mit dem Bundesministerium für
Finanzen und den sonstigen von der BRZ - GmbH betreuten Ressorts gesucht und
lukriert. Die Vereinheitlichung der EDV - Systeme des Bundes fällt jedoch in die
Koordinierungskompetenz des Bundesministeriums für öffentliche Leistungen und
Sport sowie des Bundesministeriums für Finanzen. Es darf daher auf die Anfragebe -
antwortungen der Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess - Passer (Zl.
2399/J - NR/2001) und des Herrn Bundesministers für Finanzen Mag. Karl - Heinz
Grasser (Zl. 2394/J – NR/2001) verwiesen werden.
Zu 26:
Die durch die Vereinheitlichung der EDV - Systeme des Bundes zu erwartenden
Kosteneinsparungen können derzeit nicht quantifiziert werden.
Zu 27:
Nach der am 1. Juni 2001 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesministers für
Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundes -
gesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (BB - GmbH - Gesetz) zu beschaffen sind, werden sämtliche Beschaffungs -
vorgänge im EDV - Sektor durch die mittlerweile errichtete Bundesbeschaffungs -
GmbH abzuwickeln sein (§ 1 Z 8 lit.a) bis
e)). Darüberhinaus darf auf die schriftliche
Antwort des zuständigen Bundesministers für Finanzen zur gleichlautenden Anfrage
Zl. 2394/J - NR/2001 verwiesen werden.
Zu 28 und 29:
Die durch die Bündelung des Beschaffungswesens eintretenden Einsparungen
können derzeit seriöserweise nicht quantifiziert werden.