2378/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.07.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am

11. Mai 2001 unter der Nr. 2452/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Grenzeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Nein.

 

Zu 2 und 3:

 

Im vorliegenden Fall wurde weder eine Untersuchungskommission eingerichtet, noch

bestand der Verdacht einer Pflichtverletzung des genannten Offiziers.

 

Zu 4:

 

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung dieser

Frage.

 

Zu 5:

 

Im Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b WG eingesetzte Soldaten werden je nach ihrer

dienst - bzw. wehrrechtlichen Einstufung besoldet. Die diesbezüglichen gesetzlichen Grund -

lagen finden sich für präsenzdienstleistende Soldaten im Heeresgebührengesetz 2001 und

für Berufsmilitärpersonen im Gehaltsgesetz 1956 bzw. im Vertragsbedienstetengesetz 1948

sowie im Einsatzzulagengesetz. Die vom Bundesgesetzgeber im ersten Quartal d.J.

beschlossene und mit 1. April 2001 in Kraft getretene Harmonisierung dieses

Rechtsbereiches brachte eine gerechtere Abgeltung der mit dem Einsatz verbundenen

Belastungen sämtlicher Soldaten und gewährleistet die von den Anfragestellern geforderte

leistungsgerechte Entschädigung.