2378/AB XXI.GP
Eingelangt am:03.07.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am
11. Mai 2001 unter der Nr. 2452/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Grenzeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Nein.
Zu 2 und 3:
Im vorliegenden Fall wurde weder eine Untersuchungskommission eingerichtet, noch
bestand der Verdacht einer Pflichtverletzung des genannten Offiziers.
Zu 4:
Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung dieser
Frage.
Zu 5:
Im Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b WG eingesetzte Soldaten werden je nach ihrer
dienst - bzw. wehrrechtlichen Einstufung besoldet. Die diesbezüglichen gesetzlichen Grund -
lagen finden sich für präsenzdienstleistende Soldaten im Heeresgebührengesetz 2001 und
für Berufsmilitärpersonen im Gehaltsgesetz 1956 bzw. im Vertragsbedienstetengesetz 1948
sowie im Einsatzzulagengesetz. Die vom Bundesgesetzgeber im ersten Quartal d.J.
beschlossene und mit 1. April 2001 in Kraft getretene Harmonisierung dieses
Rechtsbereiches brachte eine gerechtere Abgeltung der mit dem Einsatz verbundenen
Belastungen sämtlicher Soldaten und gewährleistet die von den Anfragestellern geforderte
leistungsgerechte Entschädigung.