2381/AB XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2376/J - NR/200 1 betreffend Stornogebühren nach

Absage von Schulreisen in von Maul - und Klauenseuche betroffene Länder, die die Abgeordneten

Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 4. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet

 

Ad 1.:

 

Seitens meines Ressorts gab es keine Aufforderungen, Schulveranstaltungen in die betroffenen

Ländern zu unterlassen oder zu stornieren.

 

Ad 2.:

 

Seitens des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport gab es lediglich eine

Information für Reisende nach Großbritannien und Frankreich, die auch an die Schulen übermittelt

wurde (siehe Beilage).

 

Ad 3.:

 

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Gelder für die

Abgeltung von Stornogebühren zur Verfügung gestellt.

Ad 4.

 

Da seitens meines Ressorts keine Aufforderung an die Schulen erging, Reisen in die betroffenen

Länder zu stornieren, und auch auf Anfragen einzelner Schulen diese Auskunft erteilt wurde,

können keine Mittel zur Abdeckung von Stornogebühren zur Verfügung gestellt werden.

Maul - und Klauenseuche

Informationsblatt für Reisende

 

Im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) und in Frankreich ist die

für Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) ansteckende Maul - und

Klauenseuche (MKS) aufgetreten.

Um den Erreger der MKS bei Aufenthalten im Vereinigten Königreich oder in

Frankreich nicht unbeabsichtigt nach Österreich einzuschleppen und damit das

Leben und die Gesundheit von Klauentieren zu gefährden, bitten wir Sie, folgendes

zu beachten:

 

                - Der Seuchenerreger wird von infizierten Klauentieren weitergegeben, kann

                  aber auch durch Fleisch - und Milchprodukte, Häute, Felle, Trophäen,

                  sowie durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten

                  Gegenden übertragen werden.

               

                - Sie werden ersucht, keine tierischen Produkte aus diesen Ländern

                  mitzunehmen.

 

                - Sollten Sie tierische Produkte aus dem Vereinigten Königreich oder aus

                  Frankreich mit sich führen, so informieren Sie bitte am Flughafen bzw. an der

                  Grenze die Zollbeamten.

 

                - Falls Sie ab Februar 2001 einen landwirtschaftlichen Betrieb im Vereinigten

                  Königreich oder in Frankreich besucht haben, sollten Sie Ihre Schuhe und

                  Kleidung reinigen und desinfizieren.

 

                - Sie werden ersucht, von einem Besuch landwirtschaftlicher Betriebe im

                  Vereinigten Königreich und in Frankreich abzusehen. Waren Sie in einem

                  solchen Betrieb, sollten Sie 5 Tage danach keinen Betrieb, in dem

                  Klauentiere gehalten werden, betreten.

 

                - Verfüttern Sie niemals Speisereste an landwirtschaftliche Nutztiere - auch

                  nicht an Schweine.

 

                - Aus dem Vereinigten Königreich oder aus Frankreich mitgebrachte

                  Speisereste verpacken Sie bitte in einen Plastikbeutel und übergeben diesen

                  einem Zollbeamten.

 

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation