2381/AB XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2376/J - NR/200 1 betreffend Stornogebühren nach
Absage von Schulreisen in von Maul - und Klauenseuche betroffene Länder, die die Abgeordneten
Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 4. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet
Ad 1.:
Seitens meines Ressorts gab es keine Aufforderungen, Schulveranstaltungen in die betroffenen
Ländern zu unterlassen oder zu stornieren.
Ad 2.:
Seitens des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport gab es lediglich eine
Information für Reisende nach Großbritannien und Frankreich, die auch an die Schulen übermittelt
wurde (siehe Beilage).
Ad 3.:
Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Gelder für die
Abgeltung von Stornogebühren zur
Verfügung gestellt.
Ad 4.
Da seitens meines Ressorts keine Aufforderung an die Schulen erging, Reisen in die betroffenen
Länder zu stornieren, und auch auf Anfragen einzelner Schulen diese Auskunft erteilt wurde,
können keine Mittel zur Abdeckung von
Stornogebühren zur Verfügung gestellt werden.
Maul - und Klauenseuche
Informationsblatt für Reisende
Im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) und in Frankreich ist die
für Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) ansteckende Maul - und
Klauenseuche (MKS) aufgetreten.
Um den Erreger der MKS bei Aufenthalten im Vereinigten Königreich oder in
Frankreich nicht unbeabsichtigt nach Österreich einzuschleppen und damit das
Leben und die Gesundheit von Klauentieren zu gefährden, bitten wir Sie, folgendes
zu beachten:
- Der Seuchenerreger wird von infizierten Klauentieren weitergegeben, kann
aber auch durch Fleisch - und Milchprodukte, Häute, Felle, Trophäen,
sowie durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten
Gegenden übertragen werden.
- Sie werden ersucht, keine tierischen Produkte aus diesen Ländern
mitzunehmen.
- Sollten Sie tierische Produkte aus dem Vereinigten Königreich oder aus
Frankreich mit sich führen, so informieren Sie bitte am Flughafen bzw. an der
Grenze die Zollbeamten.
- Falls Sie ab Februar 2001 einen landwirtschaftlichen Betrieb im Vereinigten
Königreich oder in Frankreich besucht haben, sollten Sie Ihre Schuhe und
Kleidung reinigen und desinfizieren.
- Sie werden ersucht, von einem Besuch landwirtschaftlicher Betriebe im
Vereinigten Königreich und in Frankreich abzusehen. Waren Sie in einem
solchen Betrieb, sollten Sie 5 Tage danach keinen Betrieb, in dem
Klauentiere gehalten werden, betreten.
- Verfüttern Sie niemals Speisereste an landwirtschaftliche Nutztiere - auch
nicht an Schweine.
- Aus dem Vereinigten Königreich oder aus Frankreich mitgebrachte
Speisereste verpacken Sie bitte in einen Plastikbeutel und übergeben diesen
einem Zollbeamten.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation