2383/AB XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2478/J - NR/2001 betreffend Studiengebühren für

behinderte Studierende, die die Abgeordneten Mag. Brunhilde Plank und Genossen am 11. Mai

2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Mir sind die obgenannten Erschwernisse für behinderte Studierende bekannt.

 

Ad 2.:

 

Mir ist sehr wohl bewusst, dass behinderte Studierende unter erschwerten Bedingungen ihr

Studium betreiben.

 

Ad 3.:

 

Es gibt sehr viele Arten von Behinderungen; die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf körper -

liche Behinderungen. Die Frage der Studienbeiträge betrifft hingegen die Fragen der Studien -

finanzierung. Es ist daher zu differenzieren, inwieweit Maßnahmen zu setzen sind, die behinder -

ten Studierenden oder finanziell benachteiligten Studierenden ein Studium ermöglichen oder

erleichtern.

 

Ad 4.:

 

Insoweit behinderte Menschen auch noch finanziell benachteiligt sind, gehe ich davon aus, dass

durch die Begleitmaßnahmen im Rahmen der Studienförderung die Situation für diese Personen -

gruppe sogar verbessert wurde.

 

Ad 5.:

 

Die Einhebung von Studienbeiträgen steht weder im Zusammenhang noch im Widerspruch mit

der geplanten Förderung der Bundesregierung für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt.

 

Ad 6.:

 

Im Rahmen der Studienförderung wurden bereits im Studienjahr 1999/2000 in einer sehr

differenzierten Weise verschiedene Behinderungen sowohl bei der Höhe der Studienbeihilfe als

auch bei der Förderungsdauer berücksichtigt. Je nach Art und Ausmaß der Behinderung gibt es

verschieden hohe Zuschläge zur Studienbeihilfe und die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe

kann bis zu drei Semestern verlängert werden.

 

Im Bereich der IT - unterstützten Wissensvermittlung werden Studieninhalte online angeboten;

Förderungsprogramme und Neue - Medien - Initiativen ermöglichen den Universitäten und Fach -

hochschulen eine Erweiterung dieses Angebots mit dem Ziel der Erleichterung zum Bildungs -

zugang.

Ad 7.:

 

Die barrierefreie Erreichbarkeit ist schon derzeit durch die verbindliche Anwendung der

Ö - NORM 1600 bei Neubauten und Generalsanierungen grundsätzlich gewährleistet. Speziell

für Bildungsbauten ist die Ö - NORM 1602 in Ausarbeitung, die weitere wesentliche Verbesse -

rungen für eine behindertengerechte Gestaltung und Ausführung neu geschaffener oder auch

generalsanierter Universitätsobjekte bringen wird. Bei bestehenden Bauten liegt es in erster

Linie an den Universitäten selbst, im Rahmen ihrer Betriebsführung bestehende Barrieren nach

technischer Durchführbarkeit und ihren finanziellen Möglichkeiten zu beseitigen.

 

Ad 8.:

 

Ich glaube, dass es bei der Inanspruchnahme von Leistungen, mit denen die Entrichtung der

Studienbeiträge erleichtert wird, weniger auf das Ausmaß der Behinderung, als auf das Ausmaß

der sozialen Bedürftigkeit ankommt. Ich bin überzeugt, dass es sinnvoller ist, Studierenden mit

Behinderungen bzw. Studierenden mit finanziellen Problemen gezielt bei der Bewältigung ihrer

Probleme dort zu helfen, wo es notwendig ist.