2384/AB XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
VIZEKANZLERIN
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grabner, Dr. Kräuter, Katharina Pfeffer, Beate
Schasching, Faul, Dr. Wittmann, Mag. Maier und Genossinnen und Genossen haben
am 4. Mai 2001 unter der Parlamentarische Anfrage 2375/J an mich eine schriftliche
Parlamentarische Anfrage betreffend „Absage des Sportausschusses am 26. April 2001
wegen Unzuverlässigkeit der Bundesministerin“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welchen Zweck diente der Auslandsaufenthalt, der durch das Versäumen eines Flugzeuges in
Frankfurt zur Absage des Sportausschusses führte?
Zu Frage 1:
Der Zweck meines Auslandsaufenthaltes lag in meinem Aufgabenbereich als Obfrau der
Freiheitlichen Partei Österreichs. Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass jeder
Vorsitzende einer politischen Partei in diesem Wirkungsbereich auch im internationalen
Rahmen tätig ist. Als Beispiel möchte ich die Ihnen sicherlich bekannten zahlreichen
Auslandsreisen der jeweiligen Sozialdemokratischen Parteivorsitzenden zu den vielfach in der
Öffentlichkeit diskutierten Treffen der
Sozialistischen Internationale anführen.
Abschließend stelle ich fest, dass nicht die Tatsache meines Auslandsaufenthaltes dazu
geführt hat, dass ich nicht am Sportausschuss teilnehmen konnte, sondern Verkehrsprobleme
in Frankfurt. Wie jeder Verkehrsteilnehmer in Österreich aus leidvoller Erfahrung weiß, kann
auch die tägliche Anreise von Baden oder von Klosterneuburg nach Wien aufgrund der
Versäumnisse früherer Verkehrspolitiker zu erheblichen Zeitverzögerungen führen.
Frage 2:
Wann haben Sie diesen Auslandsaufenthalt begonnen?
Frage 3:
Welche Maschinen haben Sie für die Hin - und für die Rückreise gebucht?
Zu Frage 3:
25.04.2001 VIE - FFM 17.40 - 19.10Uhr
26.04.2001 FFM - VIE 08.00 - 09.25 Uhr
Frage 4:
Wieviel Zeit war planmäßig zwischen der Landung und dem Weiterflug von Frankfurt nach
Wien vorgesehen?
Frage 5:
Wieviel Verspätung ist bei der Landung in Frankfurt entstanden?
Frage 6:
Wer hat Sie bei dieser Reise begleitet?
Frage 7:
Welche Kosten sind hierfür angefallen?
Frage 8:
Wer trägt diese Kosten?
Zu den Fragen 2 und 4 bis 8:
Aus der Beantwortung von Frage 1 ergibt sich, dass die Fragen 2 bis 8 nicht dem
Parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass
diese Reise mit Rücksichtnahme auf den Sportausschuss - Termin ordnungsgemäß geplant war
und die Kosten selbstverständlich nicht vom BM für öffentliche Leistung und Sport getragen
wurden.
Frage 9:
Wie beurteilen Sie inhaltlich die Tagesordnungspunkte des abgesagten Sportausschusses?
Zu Frage 9:
Da es aus terminlichen Gründen seitens beider Oppositionsparteien leider nicht möglich war,
einen Ersatztermin des Sportausschusses noch vor der Sommerpause des Parlaments zu
vereinbaren, wird die Novelle zum Bundes - Sportförderungsgesetz im Herbst beraten werden.
Die Novellierung betrifft eine wichtige Regelung, die von meinen Amtsvorgängern
verabsäumt wurde, nämlich die Förderung von größeren Investitionsprojekten an ein
Gutachten von unabhängigen Prüfern über die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und
Sparsamkeit des geplanten Vorhabens zu knüpfen sowie ein begleitendes Controlling
vorzusehen. Mit dieser Novellierung wird auch im Bereich der
Sportinfrastrukturstättenförderung der seit Jahren übliche Controllingstandard bei der
Abwicklung von Großprojekten eingeführt.
Zum Initiativantrag der Abg. Schasching möchte ich anmerken, dass der Basis - bzw.
Breitensport in der Zuständigkeit der Länder und der drei Dachverbände liegt.
Wie bereits in meiner Anfragebeantwortung der PA 2223/J ausgeführt, zeigen die Ergebnisse
der Studie „Sport und Gesundheit - eine sozioökonomische Analyse“ die Kosten auf, die
durch mangelnde Sportaktivität entstehen. Die Studie beziffert diese Kosten auf
11,5 Milliarden, die zu Lasten der
Volksgesundheit verbucht werden müssen.
Daraus ist ersichtlich, dass Sport einen wichtigen Faktor im Bereich der Gesundheitsförderung
und der Krankheitsprävention darstellt.
Ich habe daher ungeachtet der Zuständigkeiten - die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für
Basissport angeregt, die sich der österreichweiten und ressortübergreifenden Förderung des
Sports widmen soll. Die drei Generalsekretäre der Dachverbände haben meinen Mitarbeitern
zugesagt, diese Initiative aufzugreifen, ein Arbeitspapier zu erstellen und auch Vertreter
meines Ressorts zum ersten Treffen der Arbeitsgruppe einzuladen.
Zum Initiativantrag des Abg. Maier möchte ich folgendes anmerken: Beim Sportforum in
Salzburg am 1. Dezember 2000 habe ich den Sport und die gesellschaftliche Bedeutung des
Sports einer soziologischen, psychologischen und politologischen Analyse unterzogen und
meine Zielsetzungen für den Spitzensport erläutert. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir
Sportlerinnen und Sportler, die Weltklasseleistungen erbringen, auch mit entsprechenden
Leistungen unterstützen müssen und damit den Grundstein für das am 5. Juni 2001
beschlossene Projekt Top Sport Austria gelegt. Weiters habe ich auf die Wichtigkeit der
sportwissenschaftlichen Betreuung und die notwendige Einrichtung von qualifizierten
Nachwuchsprojekten hingewiesen.
Frage 10:
Welche legistischen Maßnahmen im Bereich der Sportpolitik konnten seit dem Sie dafür
verantwortlich sind umgesetzt werden?
Zu Frage 10:
Seitdem ich in der Bundesregierung für den Sportbereich zuständig bin, wurden folgende
legistische Maßnahmen umgesetzt bzw.
stehen im Parlament zur Beratung.
Die Novelle zum Bundes - Sportförderungsgesetz, die - wie bereits erwähnt - die Förderung
von Sportinfrastrukturprojekten an eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie an ein Controlling
knüpft, steht im Parlament in Beratung. Eine Novelle zum Arzneimittelgesetz, in der auch der
Anti - Doping Bereich unseren und den Forderungen des Sports entsprechend geregelt wird, ist
beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Fertigstellung.
Darüber hinaus habe ich durchgesetzt, dass im Werbeerlass des BM für Finanzen steuerliche
Erleichterungen für kleine Vereine festgeschrieben werden.
Frage 11:
Wie weit ist die Vorbereitung des zentralen Vorhabens - Erarbeitung eines Sportgesetzes -
gediehen?
Zu Frage 11:
Ich gehe davon aus, dass mit dem Sportgesetz das Berufssportgesetz gemeint ist, wie es auch
im Regierungsübereinkommen vereinbart ist.
Ich habe bereits Anfang dieses Jahres meine Mitarbeiter beauftragt, die
Bundessportorganisation um eine Stellungnahme zum Berufssportgesetz zu ersuchen.
Diesbezüglich ist jedoch keine Antwort seitens der Bundessportorganisation in meinem
Ministerium eingelangt.
Mittlerweile haben die Vertreter des Österreichischen Fußballbundes und der Bundesliga
meinen Mitarbeitern die komplexen Fragen eines Berufssportgesetzes präsentiert und diese
Unterlage auch der Bundessportorganisation zu Kenntnis gebracht.
Deshalb werden nunmehr von der Bundessportorganisation im Rahmen einer Arbeitsgruppe
entsprechende Vorschläge erarbeitet. Das erste Treffen ist für 2. Juli 2001 geplant.
Im Interesse des österreichischen Sports, aller Sportlerinnen und Sportler und den
Verbandsfunktionären möchten wir einen breiten Konsens mit allen Verantwortlichen und
Betroffenen finden sowie auch das Einvernehmen aller im Parlament vertretenen Parteien
erzielen.
Es ist daher beabsichtigt, im Herbst 2001 einen runden Tisch zu bilden, an dem auch die
Sportsprecher der im Parlament vertretenen Parteien und verschiedene Verbandsvertreter des
österreichischen Sports teilnehmen sollten, um eine gemeinsame Lösung zu erreichen.