2384/AB XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

VIZEKANZLERIN

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grabner, Dr. Kräuter, Katharina Pfeffer, Beate

Schasching, Faul, Dr. Wittmann, Mag. Maier und Genossinnen und Genossen haben

am 4. Mai 2001 unter der Parlamentarische Anfrage 2375/J an mich eine schriftliche

Parlamentarische Anfrage betreffend „Absage des Sportausschusses am 26. April 2001

wegen Unzuverlässigkeit der Bundesministerin“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

 

Welchen Zweck diente der Auslandsaufenthalt, der durch das Versäumen eines Flugzeuges in

Frankfurt zur Absage des Sportausschusses führte?

 

Zu Frage 1:

 

Der Zweck meines Auslandsaufenthaltes lag in meinem Aufgabenbereich als Obfrau der

Freiheitlichen Partei Österreichs. Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass jeder

Vorsitzende einer politischen Partei in diesem Wirkungsbereich auch im internationalen

Rahmen tätig ist. Als Beispiel möchte ich die Ihnen sicherlich bekannten zahlreichen

Auslandsreisen der jeweiligen Sozialdemokratischen Parteivorsitzenden zu den vielfach in der

Öffentlichkeit diskutierten Treffen der Sozialistischen Internationale anführen.

Abschließend stelle ich fest, dass nicht die Tatsache meines Auslandsaufenthaltes dazu

geführt hat, dass ich nicht am Sportausschuss teilnehmen konnte, sondern Verkehrsprobleme

in Frankfurt. Wie jeder Verkehrsteilnehmer in Österreich aus leidvoller Erfahrung weiß, kann

auch die tägliche Anreise von Baden oder von Klosterneuburg nach Wien aufgrund der

Versäumnisse früherer Verkehrspolitiker zu erheblichen Zeitverzögerungen führen.

 

Frage 2:

 

Wann haben Sie diesen Auslandsaufenthalt begonnen?

 

Frage 3:

 

Welche Maschinen haben Sie für die Hin - und für die Rückreise gebucht?

 

Zu Frage 3:

 

25.04.2001             VIE - FFM             17.40 - 19.10Uhr

26.04.2001             FFM - VIE             08.00 - 09.25 Uhr

 

Frage 4:

 

Wieviel Zeit war planmäßig zwischen der Landung und dem Weiterflug von Frankfurt nach

Wien vorgesehen?

 

Frage 5:

 

Wieviel Verspätung ist bei der Landung in Frankfurt entstanden?

 

Frage 6:

 

Wer hat Sie bei dieser Reise begleitet?

 

Frage 7:

 

Welche Kosten sind hierfür angefallen?

 

Frage 8:

 

Wer trägt diese Kosten?

Zu den Fragen 2 und 4 bis 8:

 

Aus der Beantwortung von Frage 1 ergibt sich, dass die Fragen 2 bis 8 nicht dem

Parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass

diese Reise mit Rücksichtnahme auf den Sportausschuss - Termin ordnungsgemäß geplant war

und die Kosten selbstverständlich nicht vom BM für öffentliche Leistung und Sport getragen

wurden.

 

Frage 9:

 

Wie beurteilen Sie inhaltlich die Tagesordnungspunkte des abgesagten Sportausschusses?

 

Zu Frage 9:

 

Da es aus terminlichen Gründen seitens beider Oppositionsparteien leider nicht möglich war,

einen Ersatztermin des Sportausschusses noch vor der Sommerpause des Parlaments zu

vereinbaren, wird die Novelle zum Bundes - Sportförderungsgesetz im Herbst beraten werden.

 

Die Novellierung betrifft eine wichtige Regelung, die von meinen Amtsvorgängern

verabsäumt wurde, nämlich die Förderung von größeren Investitionsprojekten an ein

Gutachten von unabhängigen Prüfern über die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und

Sparsamkeit des geplanten Vorhabens zu knüpfen sowie ein begleitendes Controlling

vorzusehen. Mit dieser Novellierung wird auch im Bereich der

Sportinfrastrukturstättenförderung der seit Jahren übliche Controllingstandard bei der

Abwicklung von Großprojekten eingeführt.

 

Zum Initiativantrag der Abg. Schasching möchte ich anmerken, dass der Basis - bzw.

Breitensport in der Zuständigkeit der Länder und der drei Dachverbände liegt.

 

Wie bereits in meiner Anfragebeantwortung der PA 2223/J ausgeführt, zeigen die Ergebnisse

der Studie „Sport und Gesundheit - eine sozioökonomische Analyse“ die Kosten auf, die

durch mangelnde Sportaktivität entstehen. Die Studie beziffert diese Kosten auf

11,5 Milliarden, die zu Lasten der Volksgesundheit verbucht werden müssen.

Daraus ist ersichtlich, dass Sport einen wichtigen Faktor im Bereich der Gesundheitsförderung

und der Krankheitsprävention darstellt.

 

Ich habe daher ungeachtet der Zuständigkeiten - die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für

Basissport angeregt, die sich der österreichweiten und ressortübergreifenden Förderung des

Sports widmen soll. Die drei Generalsekretäre der Dachverbände haben meinen Mitarbeitern

zugesagt, diese Initiative aufzugreifen, ein Arbeitspapier zu erstellen und auch Vertreter

meines Ressorts zum ersten Treffen der Arbeitsgruppe einzuladen.

 

Zum Initiativantrag des Abg. Maier möchte ich folgendes anmerken: Beim Sportforum in

Salzburg am 1. Dezember 2000 habe ich den Sport und die gesellschaftliche Bedeutung des

Sports einer soziologischen, psychologischen und politologischen Analyse unterzogen und

meine Zielsetzungen für den Spitzensport erläutert. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir

Sportlerinnen und Sportler, die Weltklasseleistungen erbringen, auch mit entsprechenden

Leistungen unterstützen müssen und damit den Grundstein für das am 5. Juni 2001

beschlossene Projekt Top Sport Austria gelegt. Weiters habe ich auf die Wichtigkeit der

sportwissenschaftlichen Betreuung und die notwendige Einrichtung von qualifizierten

Nachwuchsprojekten hingewiesen.

 

Frage 10:

 

Welche legistischen Maßnahmen im Bereich der Sportpolitik konnten seit dem Sie dafür

verantwortlich sind umgesetzt werden?

 

Zu Frage 10:

 

Seitdem ich in der Bundesregierung für den Sportbereich zuständig bin, wurden folgende

legistische Maßnahmen umgesetzt bzw. stehen im Parlament zur Beratung.

Die Novelle zum Bundes - Sportförderungsgesetz, die - wie bereits erwähnt - die Förderung

von Sportinfrastrukturprojekten an eine Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie an ein Controlling

knüpft, steht im Parlament in Beratung. Eine Novelle zum Arzneimittelgesetz, in der auch der

Anti - Doping Bereich unseren und den Forderungen des Sports entsprechend geregelt wird, ist

beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Fertigstellung.

 

Darüber hinaus habe ich durchgesetzt, dass im Werbeerlass des BM für Finanzen steuerliche

Erleichterungen für kleine Vereine festgeschrieben werden.

 

Frage 11:

 

Wie weit ist die Vorbereitung des zentralen Vorhabens - Erarbeitung eines Sportgesetzes -

gediehen?

 

Zu Frage 11:

 

Ich gehe davon aus, dass mit dem Sportgesetz das Berufssportgesetz gemeint ist, wie es auch

im Regierungsübereinkommen vereinbart ist.

 

Ich habe bereits Anfang dieses Jahres meine Mitarbeiter beauftragt, die

Bundessportorganisation um eine Stellungnahme zum Berufssportgesetz zu ersuchen.

Diesbezüglich ist jedoch keine Antwort seitens der Bundessportorganisation in meinem

Ministerium eingelangt.

 

Mittlerweile haben die Vertreter des Österreichischen Fußballbundes und der Bundesliga

meinen Mitarbeitern die komplexen Fragen eines Berufssportgesetzes präsentiert und diese

Unterlage auch der Bundessportorganisation zu Kenntnis gebracht.

 

Deshalb werden nunmehr von der Bundessportorganisation im Rahmen einer Arbeitsgruppe

entsprechende Vorschläge erarbeitet. Das erste Treffen ist für 2. Juli 2001 geplant.

Im Interesse des österreichischen Sports, aller Sportlerinnen und Sportler und den

Verbandsfunktionären möchten wir einen breiten Konsens mit allen Verantwortlichen und

Betroffenen finden sowie auch das Einvernehmen aller im Parlament vertretenen Parteien

erzielen.

Es ist daher beabsichtigt, im Herbst 2001 einen runden Tisch zu bilden, an dem auch die

Sportsprecher der im Parlament vertretenen Parteien und verschiedene Verbandsvertreter des

österreichischen Sports teilnehmen sollten, um eine gemeinsame Lösung zu erreichen.