2387/AB XXI.GP

Eingelangt am:04.07.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2389/J - NR/2001 betreffend Postdienste

im ländlichen Raum, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und GenossInnen am 4. Mai

2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzlich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Österreichische Post AG keine

Verwaltungsbehörde mehr ist, sondern ein nach wirtschaftlichen Kriterien zu führendes

Unternehmen. Ein Vergleich mit Verwaltungsdienststellen wie Polizei, Gendarmerie etc.

ist daher nicht richtig bzw. kann auf Postämter nicht angewendet werden.

 

Die Eigentumsanteile an der Österreichischen Post AG werden nicht von mir, sondern

vom Bundesminister für Finanzen verwaltet. Mir kommt daher nicht die Funktion des

Eigentümervertreters zu.

 

Fragen 1 und 2:

Wann wird die Post - Universaldienstverordnung von Ihnen endlich erlassen werden?

Werden sie die Post - Universaldienstverordnung in der Begutachtungsform erlassen?

 

Antwort:

Einleitend darf ich mitteilen, dass an der Post - Universaldienstverordnung bereits seit

Jahren gearbeitet wird und ich die erste zuständige Ministerin bin, die einen Entwurf

zur allgemeinen Begutachtung versendet hat. Darüberhinaus möchte ich Ihnen

mitteilen, dass ich bereits seit Monaten das Postgeschäftsstellenkonzept der Post AG

urgiere. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die weiteren Schritte. Darüberhinaus

habe ich den Vorstand der Post AG nachdrücklich ersucht, vor Erlassung der

Postuniversaldienstverordnung keine Postämter zu schließen, sondern vielmehr ein

Gesamtkonzept zu erstellen, das vor allem auf die Bedürfnisse des ländlichen Raumes

und die Abstimmung mit den Gemeinden aufgebaut ist, um keine Verunsicherungen zu

erzeugen.

 

Im Begutachtungsverfahren sind kontroversielle Stellungnahmen eingelangt. Ich strebe

eine einvernehmliche Lösung an. In Gesprächen mit den betroffenen Gruppen, wie

Gemeindebund, Städtebund, Österreichische Post AG, etc. ist die zuständige

Fachsektion meines Ministeriums bemüht, eine solche Lösung zu erarbeiten. Ein

konkretes Datum für die Erlassung dieser Verordnung kann daher derzeit noch nicht

angegeben werden.

 

Frage 3:

Können Sie auch weiterhin garantieren, dass in jedem Haushalt Österreichs täglich

Post zugestellt wird?

 

Antwort:

Die Vorschriften über den Universaldienst verpflichten die Österreichische Post AG, die

Zustellfrequenz nach den Bedürfnissen der Kunden zu gestalten. Der Entwurf der Post -

Universaldienstverordnung sieht dazu vor, dass Brief - und Paketsendungen

grundsätzlich von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, soweit mit dem

Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, täglich zuzustellen sind.

 

Fragen 4 und 5:

Welche Postämter wurden in Österreich seit 1.1.2001, gegliedert nach Bundesländer,

bereits geschlossen?

Weiche Postämter sollen im Laufe dieses Jahres oder der nächsten beiden Jahre,

gegliedert nach Bundesländer, noch geschlossen werden?

 

Antwort:

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um unternehmensinterne Entscheidungen und

nicht um Akte der Vollziehung, die dem Fragerecht gemäß Artikel 52 Abs. 1 B - VG

unterliegen. Ich kann daher zu diesen Fragen keine Auskunft geben.

 

Frage 6:

Sind Sie der Ansicht, dass Wirtschaftsstandort und Lebensqualität im ländlichen Raum

durch die Schließung von Postämtern verbessert werden?

 

Antwort:

Wirtschaftsstandort und Lebensqualität im allgemeinen und besonders im ländlichen

(Postamt oder Postagentur) Raum hängen nicht unwesentlich von der Dienstleistung

"Postdienste“ ab, unabhängig davon, von wem diese Dienstleistung erbracht wird. Mir

liegt daran, eine ausreichende flächendeckende Versorgung mit Post - Dienstleistungen

aufrecht zu erhalten, ganz besonders im ländlichen Raum. Das habe ich bereits

mehrmals ausgeführt und ist somit auch ein Grund warum ich eine sehr sorgfältige und

dementsprechend zeitaufwendige Prüfung gerade im Hinblick auf die Versorgung des

ländlichen Raumes als wichtig erachte.