2387/AB XXI.GP
Eingelangt am:04.07.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2389/J - NR/2001 betreffend Postdienste
im ländlichen Raum, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und GenossInnen am 4. Mai
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Grundsätzlich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Österreichische Post AG keine
Verwaltungsbehörde mehr ist, sondern ein nach wirtschaftlichen Kriterien zu führendes
Unternehmen. Ein Vergleich mit Verwaltungsdienststellen wie Polizei, Gendarmerie etc.
ist daher nicht richtig bzw. kann auf Postämter nicht angewendet werden.
Die Eigentumsanteile an der Österreichischen Post AG werden nicht von mir, sondern
vom Bundesminister für Finanzen verwaltet. Mir kommt daher nicht die Funktion des
Eigentümervertreters zu.
Fragen 1 und 2:
Wann wird die Post - Universaldienstverordnung von Ihnen endlich erlassen werden?
Werden sie die Post - Universaldienstverordnung in der Begutachtungsform erlassen?
Antwort:
Einleitend darf ich mitteilen, dass an der Post - Universaldienstverordnung bereits seit
Jahren gearbeitet wird und ich die erste zuständige Ministerin bin, die einen Entwurf
zur allgemeinen Begutachtung versendet hat. Darüberhinaus möchte ich Ihnen
mitteilen, dass ich bereits seit Monaten das Postgeschäftsstellenkonzept der Post AG
urgiere. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die weiteren Schritte. Darüberhinaus
habe ich den Vorstand der Post AG nachdrücklich ersucht, vor Erlassung der
Postuniversaldienstverordnung keine Postämter zu schließen, sondern vielmehr ein
Gesamtkonzept zu erstellen, das vor allem auf die Bedürfnisse des ländlichen Raumes
und die Abstimmung mit den Gemeinden aufgebaut ist, um keine Verunsicherungen zu
erzeugen.
Im Begutachtungsverfahren sind kontroversielle Stellungnahmen eingelangt. Ich strebe
eine einvernehmliche Lösung an. In Gesprächen mit den betroffenen Gruppen, wie
Gemeindebund, Städtebund, Österreichische Post AG, etc. ist die zuständige
Fachsektion meines Ministeriums bemüht,
eine solche Lösung zu erarbeiten. Ein
konkretes Datum für die Erlassung dieser Verordnung kann daher derzeit noch nicht
angegeben werden.
Frage 3:
Können Sie auch weiterhin garantieren, dass in jedem Haushalt Österreichs täglich
Post zugestellt wird?
Antwort:
Die Vorschriften über den Universaldienst verpflichten die Österreichische Post AG, die
Zustellfrequenz nach den Bedürfnissen der Kunden zu gestalten. Der Entwurf der Post -
Universaldienstverordnung sieht dazu vor, dass Brief - und Paketsendungen
grundsätzlich von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, soweit mit dem
Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, täglich zuzustellen sind.
Fragen 4 und 5:
Welche Postämter wurden in Österreich seit 1.1.2001, gegliedert nach Bundesländer,
bereits geschlossen?
Weiche Postämter sollen im Laufe dieses Jahres oder der nächsten beiden Jahre,
gegliedert nach Bundesländer, noch geschlossen werden?
Antwort:
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um unternehmensinterne Entscheidungen und
nicht um Akte der Vollziehung, die dem Fragerecht gemäß Artikel 52 Abs. 1 B - VG
unterliegen. Ich kann daher zu diesen Fragen keine Auskunft geben.
Frage 6:
Sind Sie der Ansicht, dass Wirtschaftsstandort und Lebensqualität im ländlichen Raum
durch die Schließung von Postämtern verbessert werden?
Antwort:
Wirtschaftsstandort und Lebensqualität im allgemeinen und besonders im ländlichen
(Postamt oder Postagentur) Raum hängen nicht unwesentlich von der Dienstleistung
"Postdienste“ ab, unabhängig davon, von wem diese Dienstleistung erbracht wird. Mir
liegt daran, eine ausreichende flächendeckende Versorgung mit Post - Dienstleistungen
aufrecht zu erhalten, ganz besonders im ländlichen Raum. Das habe ich bereits
mehrmals ausgeführt und ist somit auch ein Grund warum ich eine sehr sorgfältige und
dementsprechend zeitaufwendige Prüfung gerade im Hinblick auf die Versorgung des
ländlichen Raumes als wichtig erachte.