2397/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.07.2001
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka, Dr. Cap, Parnigoni und GenossInnen haben
am 4. Mai 2001 unter der Nummer 2384/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die
bundesweite Schließung von Polizeiwachzimmern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Im Bereich der Bundespolizei befindet sich das Wachzimmerstruktur - Reformkonzept, wel -
ches eine bedarfsorientierte Evaluierung der Effizienz der bestehenden Strukturen und Prozes -
se innerhalb der untersuchten Organisationseinheiten zum Ziel hat und auch eine kritische
Betrachtung der gegebenen Standortstruktur beinhaltet, in der Konzeptivphase. Nicht betrof -
fen von diesem Konzept ist die Bundespolizeidirektion Wien. Konkrete Aussagen über mögli -
che Zusammenlegungen einzelner Standorte können im derzeitigen Stadium noch nicht ge -
troffen werden.
Der gesamte Ressourcen - , somit auch der Personaleinsatz, wird vom Ergebnis dieser Untersu -
chung bestimmt.
Zu Frage 6:
Ob es zu Planstellenreduzierungen im Zusammenhang mit einer möglichen Zusammenlegung
von Polizeiwachzimmern kommen wird, hängt vom Ergebnis der laufenden Strukturüberprü -
fung ab.
Zu Frage 7:
Das Wachzimmerstruktur Reformkonzept wird im Zuge der Umsetzung begleitende Abfe -
derungsmaßnahmen zur Vermeidung möglicherweise auftretender sozialer Härten vorsehen.
Aussagen konkrete über Art und Umfang dieser Maßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeit -
punkt nicht treffbar.
Zu Frage 8:
Das Konzept sieht eine Erhöhung der Personaldichte in jenen Standorten vor, deren Überwa -
chungsbereich erhöhte präventive Aufgabenstellungen erwarten lässt und die auch im Bereich
der Repression zu den stärker ausgelasteten Dienststellen zählen. Die angestrebte Personal -
dichte erlaubt einerseits eine Verstärkung der Außendienstpräsenz, andererseits aber auch eine
Erledigung jener Anliegen, die Auskunft, Rat oder Hilfe suchende Bürgerinnen an die Wach -
zimmer heranbringen.