2400/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2468/J - NR/2001 betreffend Unternehmens -
beratungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungsreform ?, die die Abgeordneten Mag. Johann
Maier und Genossen am 11. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine derartigen
Verträge mit Beratungsfirmen abgeschlossen. Der Vertrag mit der Firma Arthur Andersen
Business Consulting wurde auf Beschluss der Bundesregierung vom Bundesministerium für
Finanzen abgeschlossen und soll die Bundesregierung und die einzelnen Ressorts bei der
Konzeption und Umsetzung struktureller Budgetsanierungsmaßnahmen in der österreichischen
Bundesverwaltung unterstützen. Für nähere Details aus diesem Vertrag wird auf die Beant -
wortung der Anfrage Nr 2469/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Ad 2. bis 7.:
Da vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine derartigen Verträge
abgeschlossen wurden, erübrigt sich eine
Beantwortung dieser Fragen.
Ad 8.:
Im Rahmen des Projektes mit der Fa. Arthur Andersen werden im Ressort einerseits die Präsi -
dialagenden durchforstet (bezüglich näherer Details wird auf die Beantwortung der Anfrage
Nr. 2466/J - NR/2001 durch den Bundeskanzler verwiesen), andererseits unterstützt Andersen
das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beim Projekt ‚Schnittstellen
Schulen - Landesschulräte - Zentralstelle“. Dieses Projekt führt die bisherigen Reformprojekte
„Schulautonomie“ und „Landesschulräte - Neu“ fort, wobei im derzeitigen Stadium vor allem die
Auswirkungen auf die Zentralstelle untersucht werden sollen.
Ad 9.:
Zum Projekt einer Reform des Beschaffungswesens wird auf die Beantwortung der Anfrage
Nr. 2469/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen, zum Projekt Durchfor -
stung der Präsidialagenden auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2466/ - NR/2001 durch den
Bundeskanzler.
Aus dem Projekt „Präsidialagenden“ hat sich der Vorschlag einer Zusammenlegung der Amts -
bibliothek des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Adminis -
trativen Bibliothek des Bundes beim Bundeskanzleramt ergeben. Nähere Details dazu werden
jedoch derzeit durch die beteiligten Ressorts gemeinsam ausgearbeitet.
Ad 10. bis 11.:
Entfällt, da keine Aufträge erteilt wurden.
Ad 12.:
Gesamtkosten: siebe Antwort zu den Fragen 10 und 11. Interne Kosten können nicht ermittelt
werden, da die Bearbeitung von Reformmaßnahmen zu den Aufgaben der betroffenen Bedien -
steten gehört.
Ad 13.:
Nein.
Ad 14. bis 15.:
Kündigungen und Honorarreduzierungen sind nach den allgemeinen Vertragsgrundsätzen in
derartigen Verträgen immer möglich.
Ad 16.:
Andersen - Projekt allgemein: Leiter der Zentralsektion und der Abt. Z/A/9.
Andersen - Präsidialagenden: Leiter der Zentralsektion, der Abt. Zu Präsidium, des Referates
Z/1b und der Abt. Z/A/9.
Andersen - Schnittstellen Zentralstelle - Landesschulräte: Leiter der Zentralsektion, des Referates
Z/A/7a, der Abt. Z/A/9, der Sektion III sowie der Direktor des Landesschulrates Tirol.
Ad 17.:
Die Ergebnisse werden von mir und den unter Punkt 16 genannten Funktionsträgern beurteilt.
Ad 18. und 19.:
Da die Projekte noch nicht abgeschlossen sind, sind hier keine konkreten Angaben möglich. Das
generelle Ziel einer Personalreduktion im öffentlichen Dienst bezieht sich nicht nur auf die
Ergebnisse dieser Reformmaßnahmen, beträgt aber laut Ministerratsvortrag vom 19. September
2000 166,3 Vollbeschäftigungsäquivalente bis 31. Dezember 2003.
Ad 20.:
Soweit dies im Rahmen dieser Projekte erforderlich scheint, werden diese mit anderen Bundes -
ministerien akkordiert.
Ad 21.:
Da es sich um Werkverträge handelt, schulden Unternehmen dabei lediglich Leistungen - mit
wievielen Mitarbeitern diese erbracht werden, ist Sache des Unternehmens.
Ad 22.:
Die Entlohnung der Mitarbeiter obliegt dem beauftragten Unternehmen.
Ad 23.:
Die unter Punkt 16 genannten Mitarbeiter sowie eine unbestimmte Anzahl an Mitarbeitern, die
thematisch von den genannten Projekten betroffen sind.
Ad 24.:
Die Personalvertretungen werden im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungs - und Informations -
befugnisse eingebunden.
Ad 25. und 26.:
Es werden alle von den Projekten betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden.
Ad 27.:
Der Vertrag mit der Fa. Arthur Andersen wurde am 18. September 2000 abgeschlossen und
nennt als Leistungsfrist den 31. Dezember 2001. Bezüglich der Details wird auf die Beant -
wortung der Anfrage Nr. 2469/ - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Ad 28.:
Soweit derzeit bekannt ist, bei keinen
Aufträgen.
Ad 29.:
Siehe Antwort zu Frage 27.
Ad 30. bis 33.:
Eine Präsentation in der Öffentlichkeit ist derzeit nicht vorgesehen, da es sich um Vorschläge für
interne Strukturreformen handelt.
Ad 34.:
Die aus dem Projekt mit der Fa. Andersen entstandenen Teuprojekte sind bereits in der Antwort
zu Frage 8 angeführt.
Ad 35.:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Ad 36.:
Die Projekte mit Andersen laufen noch bis 31. Dezember 2001, andere Aufträge wurden nicht
vergeben.
Ad 37.:
Andersen: Sektionschef Dr. Peter Mahringer (Leiter der Zentralsektion), Oberrat Dr. Helmut
Moser (Leiter der Abt. Z/A/9).
Ad 38.:
Dies kann erst nach Vorlage des Endberichtes
festgelegt werden.
Ad 39. und 40.:
Weder in diesem Jahr noch im Jahr 2002 ist im Rahmen der Verwaltungsreform eine Vergabe
von Aufträgen an Unternehmensberatungsfirmen geplant.
Ad 41. und 42.:
Die Ausgliederungen der Bundesmuseen wurden im Nationalrat beschlossen; derzeit wird eine
Ausgliederung der Bundesschullandheime geprüft. Auch die Österreichische Nationalbibliothek
soll durch eine Novellierung des Bundesmuseen - Gesetzes in eine voll rechtsfähige Anstalt nach
dem Muster der Bundesmuseen umgewandelt werden; ein diesbezüglicher Novellierungsentwurf
ist derzeit in Ausarbeitung und soll dem Nationalrat im Herbst 2001 vorgelegt werden.
Ad 43. bis 45.:
Hinsichtlich der Ausgliederung der Bundesmuseen ist auf die entsprechenden Gesetzesbeschlüs -
se im Nationalrat zu verweisen. Eine allfällige Ausgliederung der Bundesschullandheime
befindet sich erst im Prüfungsstadium. Auch was die Österreichische Nationalbibliothek anlangt,
können derzeit noch keine näheren Aussagen über die sich durch eine Umwandlung in eine
vollrechtsfähige Anstalt ergebenden Einsparungen in budgetärer und personeller Hinsicht
gemacht werden, doch ist generell auf den Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000 über
die Aufnahme - , Pragmatisierungs - und Personalpolitik 2000 bis 2003 zu verweisen.
Bezüglich der Auswirkungen der FAG - Begleitkommission siehe die Beantwortung der Anfrage
Nr. 2474/J - NR/2001 durch die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.
Ad 46.:
Bezüglich der Ausgliederung der Bundesmuseen wird auf die entsprechenden Gesetze hingewie -
sen.
Ad 47.:
In erster Linie der Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000 über die Aufnahme - ,
Pragmatisierungs - und Personalpolitik 2000 bis 2003. Die darin festgelegten Einsparungsquoten
von rund 2,5% pro Jahr (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) wurden im Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur wie folgt festgelegt:
Jahr |
Zentralstelle |
Gesamtressort |
2001 |
14,17 |
69,6 |
2002 |
15,93 |
78,23 |
2003 |
15,34 |
75,69 |
Weitere Auswirkungen auf das Ressort haben auch die Ministerratsbeschlüsse 31/24/2000,
33/21/2000 und 25/34/2000, wobei jedoch grundsätzlich auf die oben genannten Zahlen verwie -
sen werden kann.
Ad 48. bis 50.:
Siehe Beantwortung der Anfrage Nr. 2466/J - NR/2001 durch den Bundeskanzler.
Ad 51.:
Selbstverständlich haben Einsparungen regionale Auswirkungen, da die genannten Projekte aber
derzeit noch im Entwicklungsstadium sind, sind konkrete Auswirkungen noch nicht feststellbar.
Ad 52.:
Mitarbeit bei der Entwicklung des Leitbildes
für den Bundesdienst.
Ad 53.:
Hiezu ist auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2474/J - NR/2001 durch die Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport zu verweisen.