2400/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2468/J - NR/2001 betreffend Unternehmens -

beratungsfirmen: Eine Gefahr für die Verwaltungsreform ?, die die Abgeordneten Mag. Johann

Maier und Genossen am 11. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine derartigen

Verträge mit Beratungsfirmen abgeschlossen. Der Vertrag mit der Firma Arthur Andersen

Business Consulting wurde auf Beschluss der Bundesregierung vom Bundesministerium für

Finanzen abgeschlossen und soll die Bundesregierung und die einzelnen Ressorts bei der

Konzeption und Umsetzung struktureller Budgetsanierungsmaßnahmen in der österreichischen

Bundesverwaltung unterstützen. Für nähere Details aus diesem Vertrag wird auf die Beant -

wortung der Anfrage Nr 2469/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Ad 2. bis 7.:

 

Da vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine derartigen Verträge

abgeschlossen wurden, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.

Ad 8.:

 

Im Rahmen des Projektes mit der Fa. Arthur Andersen werden im Ressort einerseits die Präsi -

dialagenden durchforstet (bezüglich näherer Details wird auf die Beantwortung der Anfrage

Nr. 2466/J - NR/2001 durch den Bundeskanzler verwiesen), andererseits unterstützt Andersen

das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beim Projekt ‚Schnittstellen

Schulen - Landesschulräte - Zentralstelle“. Dieses Projekt führt die bisherigen Reformprojekte

„Schulautonomie“ und „Landesschulräte - Neu“ fort, wobei im derzeitigen Stadium vor allem die

Auswirkungen auf die Zentralstelle untersucht werden sollen.

 

Ad 9.:

 

Zum Projekt einer Reform des Beschaffungswesens wird auf die Beantwortung der Anfrage

Nr. 2469/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen, zum Projekt Durchfor -

stung der Präsidialagenden auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2466/ - NR/2001 durch den

Bundeskanzler.

 

Aus dem Projekt „Präsidialagenden“ hat sich der Vorschlag einer Zusammenlegung der Amts -

bibliothek des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Adminis -

trativen Bibliothek des Bundes beim Bundeskanzleramt ergeben. Nähere Details dazu werden

jedoch derzeit durch die beteiligten Ressorts gemeinsam ausgearbeitet.

 

Ad 10. bis 11.:

 

Entfällt, da keine Aufträge erteilt wurden.

 

Ad 12.:

 

Gesamtkosten: siebe Antwort zu den Fragen 10 und 11. Interne Kosten können nicht ermittelt

werden, da die Bearbeitung von Reformmaßnahmen zu den Aufgaben der betroffenen Bedien -

steten gehört.

Ad 13.:

 

Nein.

 

Ad 14. bis 15.:

 

Kündigungen und Honorarreduzierungen sind nach den allgemeinen Vertragsgrundsätzen in

derartigen Verträgen immer möglich.

 

Ad 16.:

 

Andersen - Projekt allgemein: Leiter der Zentralsektion und der Abt. Z/A/9.

Andersen - Präsidialagenden: Leiter der Zentralsektion, der Abt. Zu Präsidium, des Referates

Z/1b und der Abt. Z/A/9.

Andersen - Schnittstellen Zentralstelle - Landesschulräte: Leiter der Zentralsektion, des Referates

Z/A/7a, der Abt. Z/A/9, der Sektion III sowie der Direktor des Landesschulrates Tirol.

 

Ad 17.:

 

Die Ergebnisse werden von mir und den unter Punkt 16 genannten Funktionsträgern beurteilt.

 

Ad 18. und 19.:

 

Da die Projekte noch nicht abgeschlossen sind, sind hier keine konkreten Angaben möglich. Das

generelle Ziel einer Personalreduktion im öffentlichen Dienst bezieht sich nicht nur auf die

Ergebnisse dieser Reformmaßnahmen, beträgt aber laut Ministerratsvortrag vom 19. September

2000 166,3 Vollbeschäftigungsäquivalente bis 31. Dezember 2003.

 

Ad 20.:

 

Soweit dies im Rahmen dieser Projekte erforderlich scheint, werden diese mit anderen Bundes -

ministerien akkordiert.

Ad 21.:

 

Da es sich um Werkverträge handelt, schulden Unternehmen dabei lediglich Leistungen - mit

wievielen Mitarbeitern diese erbracht werden, ist Sache des Unternehmens.

 

Ad 22.:

 

Die Entlohnung der Mitarbeiter obliegt dem beauftragten Unternehmen.

 

Ad 23.:

 

Die unter Punkt 16 genannten Mitarbeiter sowie eine unbestimmte Anzahl an Mitarbeitern, die

thematisch von den genannten Projekten betroffen sind.

 

Ad 24.:

 

Die Personalvertretungen werden im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungs -  und Informations -

befugnisse eingebunden.

 

Ad 25. und 26.:

 

Es werden alle von den Projekten betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden.

 

Ad 27.:

 

Der Vertrag mit der Fa. Arthur Andersen wurde am 18. September 2000 abgeschlossen und

nennt als Leistungsfrist den 31. Dezember 2001. Bezüglich der Details wird auf die Beant -

wortung der Anfrage Nr. 2469/ - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Ad 28.:

 

Soweit derzeit bekannt ist, bei keinen Aufträgen.

Ad 29.:

 

Siehe Antwort zu Frage 27.

 

Ad 30. bis 33.:

 

Eine Präsentation in der Öffentlichkeit ist derzeit nicht vorgesehen, da es sich um Vorschläge für

interne Strukturreformen handelt.

 

Ad 34.:

 

Die aus dem Projekt mit der Fa. Andersen entstandenen Teuprojekte sind bereits in der Antwort

zu Frage 8 angeführt.

 

Ad 35.:

 

Siehe Antwort zu Frage 9.

 

Ad 36.:

 

Die Projekte mit Andersen laufen noch bis 31. Dezember 2001, andere Aufträge wurden nicht

vergeben.

 

Ad 37.:

 

Andersen: Sektionschef Dr. Peter Mahringer (Leiter der Zentralsektion), Oberrat Dr. Helmut

Moser (Leiter der Abt. Z/A/9).

 

Ad 38.:

 

Dies kann erst nach Vorlage des Endberichtes festgelegt werden.

Ad 39. und 40.:

 

Weder in diesem Jahr noch im Jahr 2002 ist im Rahmen der Verwaltungsreform eine Vergabe

von Aufträgen an Unternehmensberatungsfirmen geplant.

 

Ad 41. und 42.:

 

Die Ausgliederungen der Bundesmuseen wurden im Nationalrat beschlossen; derzeit wird eine

Ausgliederung der Bundesschullandheime geprüft. Auch die Österreichische Nationalbibliothek

soll durch eine Novellierung des Bundesmuseen - Gesetzes in eine voll rechtsfähige Anstalt nach

dem Muster der Bundesmuseen umgewandelt werden; ein diesbezüglicher Novellierungsentwurf

ist derzeit in Ausarbeitung und soll dem Nationalrat im Herbst 2001 vorgelegt werden.

 

Ad 43. bis 45.:

 

Hinsichtlich der Ausgliederung der Bundesmuseen ist auf die entsprechenden Gesetzesbeschlüs -

se im Nationalrat zu verweisen. Eine allfällige Ausgliederung der Bundesschullandheime

befindet sich erst im Prüfungsstadium. Auch was die Österreichische Nationalbibliothek anlangt,

können derzeit noch keine näheren Aussagen über die sich durch eine Umwandlung in eine

vollrechtsfähige Anstalt ergebenden Einsparungen in budgetärer und personeller Hinsicht

gemacht werden, doch ist generell auf den Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000 über

die Aufnahme - , Pragmatisierungs -  und Personalpolitik 2000 bis 2003 zu verweisen.

 

Bezüglich der Auswirkungen der FAG - Begleitkommission siehe die Beantwortung der Anfrage

Nr. 2474/J - NR/2001 durch die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

 

Ad 46.:

 

Bezüglich der Ausgliederung der Bundesmuseen wird auf die entsprechenden Gesetze hingewie -

sen.

Ad 47.:

 

In erster Linie der Ministerratsbeschluss vom 19. September 2000 über die Aufnahme - ,

Pragmatisierungs -  und Personalpolitik 2000 bis 2003. Die darin festgelegten Einsparungsquoten

von rund 2,5% pro Jahr (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) wurden im Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur wie folgt festgelegt:

 

Jahr

Zentralstelle

Gesamtressort

2001

14,17

69,6

2002

15,93

78,23

2003

15,34

75,69

 

Weitere Auswirkungen auf das Ressort haben auch die Ministerratsbeschlüsse 31/24/2000,

33/21/2000 und 25/34/2000, wobei jedoch grundsätzlich auf die oben genannten Zahlen verwie -

sen werden kann.

 

Ad 48. bis 50.:

 

Siehe Beantwortung der Anfrage Nr. 2466/J - NR/2001 durch den Bundeskanzler.

 

Ad 51.:

 

Selbstverständlich haben Einsparungen regionale Auswirkungen, da die genannten Projekte aber

derzeit noch im Entwicklungsstadium sind, sind konkrete Auswirkungen noch nicht feststellbar.

 

Ad 52.:

 

Mitarbeit bei der Entwicklung des Leitbildes für den Bundesdienst.

Ad 53.:

 

Hiezu ist auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2474/J - NR/2001 durch die Bundesministerin für

öffentliche Leistung und Sport zu verweisen.