2408/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.07.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Dobnigg und Genossen
vom 11. Mai 2001, Nr. 2445/J, betreffend Finanzamt Leoben, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass im Zuge der Neuorientierung der
Finanzverwaltung die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse
gerade erarbeitet werden und in regionaler Detailliertheit noch nicht vorliegen. Ich ersuche
daher um Verständnis, dass derzeit noch keine Angaben über die Auswirkungen des
Reformprozesses auf das Finanzamt Leoben gemacht werden können.
Grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Reform der
Finanzverwaltung Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen zusammengefasst
werden und im Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen. Außerdem
werden auch neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der
Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass im Rahmen der Reform keine Schließung von Finanz -
ämtern in bestimmten Regionen geplant ist und das regionale Zweigstellenmodell in Form
von „Finanzamtsverbänden“ diese Standorterhaltung überhaupt erst ermöglicht. Dabei
werden die Kompetenzen der zukünftig
regionalen „Finanzamtsverbände“ - wie bereits
dargelegt - grundsätzlich erhöht, wobei in den jeweiligen Organisationseinheiten zusätzliche
Managementfunktionen im Bereich Personal, Wirtschaft, Controlling usw. aufgebaut werden.
Außerdem soll ein regionaler „Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für das Ergebnis
und die Mittelverwendung verantwortlich sein.
Weiters sollen Kundenzentren (in bestehenden Finanzämtern oder auch in neuen One - stop -
Shops bei Bezirkshauptmannschaften ohne Finanzamtsstandort) einerseits eine höhere
Kundenorientierung und andererseits einen reibungslosen Ablauf der Kernprozesse er -
möglichen.
Im Zuge des Reformprozesses wird daher das Service für die Steuerpflichtigen durch
schnelle Erledigung, Stärkung der Bürgerrechte, mehr Informationen, eigene Kunden -
bereiche usw. verbessert.
Die konkreten Standortausprägungen bzw. jeweiligen Geschäftsprozesse werden, wie
bereits dargelegt, gerade erarbeitet und liegen in regionaler Detailliertheit noch nicht vor. Bei
der Zuordnung werden jedenfalls neben Parametern wie Anzahl der Betriebe und deren
Steueraufkommen, Anzahl der veranlagten Arbeitnehmer usw. auch Erfahrungen aus
bisherigen Projekten und individuelle Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.
Zu 5. bis 7.:
Durch die Zusammenfassung von mehreren oft kleineren Organisationseinheiten in einem
Verband soll eine gewisse Flexibilisierung erreicht werden, um einen Ausgleich im Hinblick
auf die Gleichmäßigkeit der Steuereinbringung (z.B. Prüfungsturnusse), die unterschied -
lichen Auslastungen (Z.B. Arbeitnehmer - Veranlagung) und die Folgen der weiteren Techno -
logisierung zu ermöglichen. Da der regionale ,,Finanzamtsverband“ in seiner Gesamtheit für
das Ergebnis und die Mittelverwendung verantwortlich sein wird, ist auch gewährleistet, dass
mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich und zielgerichtet umgegangen werden wird.
Dadurch wird auch eines der Ziele der geplanten Strukturmaßnahmen, die dauerhafte
Senkung des Personalaufwandes ermöglicht, wobei jedoch keine Organisationskündigungen
vorgesehen sind. Fest steht allerdings, dass die natürlichen Abgänge (ca. 1.200 Bedienstete
in den nächsten 5 Jahren) nur in Ausnahmefällen nachbesetzt werden.
Von der Reform sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, wobei die
konkreten Auswirkungen in den einzelnen
Finanzämtern - wie bereits bei den Punkten 1 bis
4 dargelegt - derzeit allerdings noch nicht feststehen. In diesem Zusammenhang ist aber
auch aufzuzeigen, dass der Personalentwicklung in Zukunft ein weit höherer Stellenwert als
bisher zukommt. Das gilt für die Laufbahnplanung und die Führungskräfteentwicklung
genauso, wie für innovative Arbeitsformen (etwa Homeworking) und die Zufriedenheit der
Mitarbeiter. In den geänderten Organisationseinheiten auf Finanzamtsebene wird es mehr
Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Aus den zuvor genannten
Gründen ist aber auch eine gewisse Flexibilisierung notwendig. Dies kann seitens der
Mitarbeiter entweder durch das Ergreifen neuer Chancen in der Aufgabenstellung bzw.
breiterer Jobprofile oder auch - bei gleich bleibender Aufgabenstellung oder gleich
bleibenden unternehmerischen Anforderungen - durch Änderungen des Dienstortes
erfolgen. Es ist aber auch die Einbindung der Betroffenen und die Minimierung von
„negativen“ Auswirkungen ein Grundprinzip der Veränderung.
Der Projektplan für die Reform sieht eine Vielzahl von Umsetzungsschritten in allen
Bereichen der Veränderungsstrategie vor (Aufgabenreform, Prozessverbesserung,
Technologieeinsatz, Kompetenzverteilung, Personalentwicklung und Controlling), die
jedenfalls 2005 ihre volle Auswirkung zeigen sollen.
Zu 8. bis 10.:
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen handelt es sich bei der Neuorientierung
der Finanzverwaltung um eine ausgewogene Reform, da - wie aus den bisherigen
Ausführungen hervorgeht - in ihrem Rahmen wirtschaftliche, regionale und finanzielle
Gesichtspunkte berücksichtigt werden, der Personalentwicklung ein höherer Stellenwert
zukommt und auch das Service für die Steuerpflichtigen verbessert wird.