241/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin NIEDERWIESER und GenossInnen
haben am 26. Jänner 2000 unter der Nr. 276/J-NR/2000 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen
Ausschreibungen im Softwarebereich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Ausschreibungen im Softwarebereich erfolgen seitens des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten jeweils produktneutral, wobei gegebenenfalls
die Bedingung gestellt wird, daß bereits bestehende, bewährte Software weiterhin
einsetzbar bleiben muß. Das jeweils angebotene Produkt hat sich grundsätzlich nach
den Anforderungen zu richten (und nicht umgekehrt die Ausschreibung nach den allenfalls
vorhandenen Produkten).
Zu Frage 3:
Zur Zeit läuft eine Ausschreibung des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten:
zu lit. a) Diese Ausschreibung bezweckt die ADV - Neuausstattung der österreichischen
Auslandsvertretungen.
zu lit. b) Im Hinblick auf das laufende Ausschreibungsverfahren können keine Angaben
bezüglich des finanziellen Umfangs der vorliegenden Angebote zu diesem
Ausschreibungsprojekt gemacht werden.
zu lit. c) Die Ausschreibung erfolgt produktneutral.
zu lit. d) Ja.
Zu Frage 4:
Bestimmte Software, die seinerzeit vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten auf Basis entsprechender Ausschreibungen ausgewählt wurde und die
sich bewährt hat, muß aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit weiter
verwendet werden. Daher muß schon bei der Ausschreibung von zusätzlich benötigter
Software zur Bedingung gemacht werden, daß die angebotenen neuen
Produkte diesem Erfordernis der Weiterverwendung bestehender Software entsprechen.
Zu Frage 5:
Ja. Das Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat seine Software - Projekte
für Intranet und Internet bereits auf Basis von Opensource realisiert.