241/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin NIEDERWIESER und GenossInnen

haben am 26. Jänner 2000 unter der Nr. 276/J-NR/2000 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen

Ausschreibungen im Softwarebereich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu Frage 2:

 

Ausschreibungen im Softwarebereich erfolgen seitens des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten jeweils produktneutral, wobei gegebenenfalls

die Bedingung gestellt wird, daß bereits bestehende, bewährte Software weiterhin

einsetzbar bleiben muß. Das jeweils angebotene Produkt hat sich grundsätzlich nach

den Anforderungen zu richten (und nicht umgekehrt die Ausschreibung nach den allenfalls

vorhandenen Produkten).

Zu Frage 3:

 

Zur Zeit läuft eine Ausschreibung des Bundesministeriums für auswärtige

Angelegenheiten:

 

zu lit. a)  Diese Ausschreibung bezweckt die ADV - Neuausstattung der österreichischen

               Auslandsvertretungen.

 

zu lit. b)  Im Hinblick auf das laufende Ausschreibungsverfahren können keine Angaben

                bezüglich des finanziellen Umfangs der vorliegenden Angebote zu diesem

               Ausschreibungsprojekt gemacht werden.

 

zu lit. c)  Die Ausschreibung erfolgt produktneutral.

 

zu lit. d) Ja.

 

 

Zu Frage 4:

 

Bestimmte Software, die seinerzeit vom Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten auf Basis entsprechender Ausschreibungen ausgewählt wurde und die

sich bewährt hat, muß aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit weiter

verwendet werden. Daher muß schon bei der Ausschreibung von zusätzlich benötigter

Software zur Bedingung gemacht werden, daß die angebotenen neuen

Produkte diesem Erfordernis der Weiterverwendung bestehender Software entsprechen.

 

Zu Frage 5:

 

Ja. Das Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat seine Software - Projekte

für Intranet und Internet bereits auf Basis von Opensource realisiert.