2414/AB XXI.GP
Eingelangt am:09.07.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2433/J - NR betreffend Koordinations -
stunden vs. Arbeit suchende Junglehrer, die die Abgeordneten Bernd Brugger und Kollegen
am 11. Mai 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Fachkoordinatoren sind nach den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes an Schulen mit
besonderer Berücksichtigung der Ausbildung in musischen oder sportlichem Bereich zu
bestellen. Solche Schulen gibt es, und sind im Gesetz expressis verbis vorgesehen, im Bereich
der Hauptschulen und der Gymnasien. Eine Voraussetzung ist dabei, dass an der jeweiligen
Schule zumindest vier Klassen, mit z.B. sportlichem, Schwerpunkt geführt werden. Da auf
dem Gebiet der Pflichtschulen die Vollziehung aufgrund der Bundesverfassung in den Auf -
gabenbereich der Länder fällt, besteht seitens des Bundes keine Übersicht über die Gesamt -
zahl der Stunden, welche für diesen Bereich aufgewendet werden.
Der in der Anfrage vorgeschlagenen Möglichkeit, durch Umschichtungen und den Abbau von
Überstunden zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer anstellen zu können, sind aber in diesem
speziellen Bereich enge Grenzen gesetzt. Diese ergeben sich einerseits aus der relativ gerin -
gen absoluten Zahl der beteiligten Personen, die keine Breitenwirkung selbst bei sehr restrik -
tiver Vorgangsweise ermöglichen und andererseits aus den konkreten Beschäftigungssituatio -
nen am einzelnen Standort, da die Summe von einzelnen Mehrdienstleistungen aufgrund der
relativ großen regionalen Streuung
dieser Schulen nur theoretisch aufsummiert werden kann.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass gerade an Schulen mit Schwerpunkten
nicht jeder stellensuchende Lehrer angestellt werden kann, da es sich dabei zumeist um
bestimmte Sportarten handelt, für deren Betreuung auch besondere Kenntnisse, Fähigkeiten
und Erfahrungen erforderlich sind.