243/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl, Wimmer und Kollegen vom

8. Februar 2000, Nr. 325/J, betreffend die möglicherweise unkorrekte Verquickung von

Parteipolitik und Amtsausübung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

 

Anläßlich der Veranstaltung am 16. November 1998 im Parlament sollte vor allem den

Personalvertretern, den Betriebsräten und den Funktionären der Gewerkschaft Öffentlicher

Dienst Gelegenheit geboten werden, die im 1. Budgetbegleitgesetz 1997, BGBl. I Nr.

138/1997, beschlossenen Änderungen im Pensionssystem für den öffentlichen Dienst und

deren Auswirkungen gemeinsam mit den Abgeordneten zu diskutieren. An dieser

Veranstaltung nahmen etwa 75 Personen teil. Der Teilnehmerkreis bestand, wie erwähnt, im

wesentlichen aus Personalvertretern und Betriebsräten des Ressortbereiches des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, der „Österreichische Bundesforste AG“

und der Landesforstdienste, welche in der Bundessektion 6 der Gewerkschaft Öffentlicher

Dienst zusammengefasst sind.

Die Initiative des ÖVP - Parlamentsklubs mit den Dienstnehmervertretern dieses für den

öffentlichen Dienst so wichtige Thema einer grundlegenden Erörterung zu unterziehen war

zu begrüßen und fand auch meine Unterstützung. Die Reisekosten der

Dienstnehmervertreter des Ressortbereiches des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft wurden daher im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des § 29 des

Bundes - Personalvertretungsgesetzes 1967 i. d. g. F. vom Bund getragen. Sollten ähnliche

Initiativen von anderen Parlamentsklubs gesetzt werden, so werden auch, wie in diesem Fall,

die entsprechenden und gesetzlich vorgesehenen Aufwendungen durch die Republik

Österreich getragen werden. Der Republik Österreich sind in diesem Zusammenhang Kosten

in Höhe von ca. 25.000 Schilling entstanden und beinhalteten die Reiseaufwendungen der

Dienstnehmervertreter aus den Bundesländern.

 

Eine Vermengung von parteipolitischen Zwecken und einer objektiven Amtsausübung, wie in

Ihrer Anfrage befürchtet, war durch diese Aussprache nicht gegeben.