2444/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2001

 

VERKEHR INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2451/J - NR/2001 betreffend B64

(Rechbergbundesstraße), die die Abgeordneten Trinkl und Kolleginnen am 11. Mai

2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie weit ist die Planung bezüglich des Abschnittes Weiz - Preding gediehen?

 

Antwort:

Die Planungen sind abgeschlossen.

 

Frage 2:

Ist das Projekt in der Zwischenzeit genehmigt bzw. wann ist mit der Genehmigung

des Projektes zu rechnen? Gibt es Hindernisse bei der Genehmigung?

 

Antwort:

Das Projekt ist genehmigt.

 

Frage 3:

Bis wann kann mit der Verordnung der Trasse gerechnet werden?

 

Antwort:

Aus derzeitiger Sicht ist mit der Erlassung der Trassenverordnung Anfang 2002 zu

rechnen.

 

Frage 4:

Die Notwendigkeit des Projektes wurde von Ihren Amtsvorgängern ausser Streit

gestellt. Teilen Sie deren Einschätzung1 wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die Notwendigkeit des Projektes steht außer Streit.

Frage 5:

In einem Schreiben vom 9. August des Vorjahres bestätigt BM Schmid den

Projektbeginn im Jahre 2002. Können Sie diese Zusage einhalten? Wenn nein,

warum nicht?

 

Antwort:

In dieser Frage muss auch das Einvernehmen mit dem BMF hergestellt werden.

 

Frage 6:

Werden Sie in Ihren Entscheidungen die von den Ländern festgelegten Prioritäten

berücksichtigen, sodass die vorgegebenen Zeitpläne im wesentlichen eingehalten

werden können?

 

Antwort:

Die Budgetkonsolidierung bewirkt keine Änderung der Prioritäten da diese vom

entsprechenden Bundesland vorgeschlagen werden.

 

Frage 7:

In Anbetracht der Unfallzahlen ist Gefahr in Verzug. Können Sie sich vorstellen, dass

die Verbreiterung der Umfahrung St. Ruprecht und die Beseitigung der

Unfallhäufungspunkte vorgezogen werden?

 

Antwort:

Die Dringlichkeit einer Verbreiterung der Umfahrung St. Ruprecht ist bekannt. Zur

Beseitigung der Unfallhäufigkeitspunkte ist geplant, den Langsamverkehr auf eine

Begleitstraße zur B 64 umzulegen. Über den Verlauf dieser Begleitstraße konnte

aber bisher mit den betroffenen Gemeinden keine Einigung erzielt werden.

 

Frage 8:

Können Sie sicherstellen, dass bei diesem Abschnitt die heutigen und - vor allem -

künftigen kapazitätsmäßigen Anforderung berücksichtigt werden?

 

Antwort:

Mit der Trennung des Langsamverkehrs vom Schnellverkehr und der Verbreiterung

der Umfahrung St. Ruprecht ist auch in Zukunft eine ausreichende Leistungsfähigkeit

gewährleistet.

 

Frage 9:

Werden Sie angesichts der Begleitstraßenproblematik weitere Überlegungen über

den Ausbau der gesamten B 64 von Gleisdorf bis Weiz anstellen? Können Sie

diesbezüglich zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen?

 

Antwort:

Nach der Trennung von Langsam - und Schnellverkehr könnte die B 64 zwischen

Gleisdorf und Weiz/Nord zur Autostraße gem. StVO erklärt werden. Hiefür sind keine

weiteren Mittel erforderlich.

 

Frage 10:

Gibt es Pläne für den weiteren Verlauf der B 64 von Weiz bis auf den Rechberg?

Wenn ja, welche?

Antwort:

Als weiteres Ausbauprojekt ist die Umfahrung der „Weizklamm“ durch einen Tunnel

zu nennen. In fernerer Zukunft ist auch an den Bau einer Umfahrung von Passau

gedacht.