2449/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen Nr. 2469/J, vom 11. Mai 2001, betreffend Unternehmensberatungsfirmen: Eine
Gefahr für die Verwaltungsreform?, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Folgende Firmen/externe Berater erhielten vom Bundesministerium für Finanzen seit
Februar 2000 im Rahmen der Verwaltungsreform Aufträge:
FIRMA |
THEMA |
|
|
1) Arthur Andersen Business |
Beratungstätigkeit zur |
Consulting GmbH |
„Erreichung eines Nulldefizits“ |
2) Mc Kinsey & Company Inc |
„Reorganisation der Finanzverwaltung |
|
(Finanz 2001)“ |
3) Institut für Verwaltungs - |
„Kosten - und Leistungsrechnung für die |
management GesmbH |
öffentliche Verwaltung“ |
4) A.T. Kearney GmbH |
„Reorganisation des Vergabewesens“ |
5) WIFO |
Bereitstellung von Beratungskapazitäten im |
|
Rahmen der Arbeitsgruppe „Aus - |
|
gliederungen“ |
6) Mummert & Partner/FAA |
„Reorganisation der Zollverwaltung“ |
Holding GmbH und Co KEG |
|
7) Externe Berater |
„Reform der österreichischen Bankenauf - |
|
sicht“(Finanzmarktaufsicht) |
Zu 2.:
Die ausgewählten Firmen waren jeweils Bestbieter in den Vergabeverfahren gemäß
ÖNORM A 2050 bzw. Bundesvergabegesetz.
Zu 3. bis 5.:
FIRMA |
VERTRAGSABSCHLUSS |
UNTERFERTIGUNG/ |
|
|
ERRICHTUNG DES VERTRAGES |
|
|
|
1.1. |
18. September 2000 |
Leiter der Sektion II/ |
|
|
Präsidialabteilung 3 |
1.2. |
5. September 2000 |
Leiter der Gruppe I/A/ |
|
|
wie 1.2. |
1.3. |
24. April 2001 |
Leiter der Gruppe I/A |
1.4. |
27. November 2000 |
Leiter der Sektion II |
1.5. |
28. Juli 2000 |
Leiter der Gruppe I/A |
1.6. |
2. Jänner 2001 |
Leiter der Gruppe I/A |
1.7. |
20. Juli und 14. Dezember 2000 |
Leiter der Gruppe I/A/ |
|
|
Präsidialabteilung 3 |
Zu 6. und 7.:
Sofern es sich nicht um eine prioritäre Dienstleistung im Sinne des Bundesvergabegesetzes
handelte, wurden jeweils EU - weite Ausschreibungen im Sinne des Bundesvergabegesetzes
bzw. Vergabeverfahren nach der ÖNORM A 2050 durchgeführt.
Zu 8.:
FIRMA |
AUFGABENSTELLUNG |
|
|
1.1. |
Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung struktureller |
|
Budgetsanierungsmaßnahmen (Reform der Supportprozesse in den |
|
Zentralleitungen, Implementierung von Elementen des New Public |
|
Management, IT - Strategie des Bundes) |
1.2. |
Klare Standortbestimmung der Finanzverwaltung in Zusammenarbeit |
|
mit einem internen Kernarbeitsteam, darauf aufbauend Aufzeigen |
|
von möglichen Entwicklungsrichtungen und Erstellung eines |
|
Strategiekonzeptes zur Reform der Finanzverwaltung |
1.3 |
Unterstützung bei der Konzeption einer Kosten - und Leistungs - |
|
rechnung für die öffentliche Verwaltung zur Aufzeigung von |
|
Einsparungspotentialen in der Verwaltung |
1.4. |
Konzeption und Einführung eines zeitgemäßen, effizienten und |
|
ressortübergreifenden Beschaffungswesens in der österreichischen |
|
Bundesverwaltung |
1.5. |
Bereitstellung von bei Bedarf abrufbaren Beratungskapazitäten für |
|
die Arbeitsgruppe „Ausgliederungen“ |
1.6. |
Positionierung der Zollverwaltung als maßgeblichen Standortfaktor |
|
für die österreichische Wirtschaft, Erarbeitung von neuen Strukturen |
|
zur Betrugsbekämpfung und Erhöhung der Kontrolldichte, Ver - |
|
besserung des Verhaltens gegenüber den „Kunden“, Vorbereitung |
|
Osterweiterung |
1.7. |
Erstellung eines Gutachtens über die Möglichkeiten und |
|
Zweckmäßigkeit der Ausgliederung einer Finanzmarktaufsicht |
|
Erstellung eines Gutachtens über verfassungsrechtliche Fragen zur |
|
Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht |
Zu 9.:
Die unter den Punkten 1.1., 1.3. und 1.4. angeführten Projekte sollen ressortübergreifende
Ergebnisse bringen.
Zu 10. und 11.:
FIRMA |
VEREINBARTES |
BIS 30.4.2001 |
|
BRUTTOHONORAR |
AUSBEZAHLT |
|
|
(INKL. UST) |
|
|
|
1.1. |
63,030.000,-- |
34,731.600,-- |
1.2. |
4,740.000,-- |
4,740.000,-- |
1.3. |
684.000,-- |
0,-- |
1.4. |
36,000.000,-- |
11,295.124,-- |
1.5. |
6.000,-- pro Beratertag |
30.000,-- |
1.6. |
4,656.600,-- |
2,328.300,-- |
1.7. |
2.424.000,-- |
1,518.500,-- |
Zu 12.:
Da im Bund noch keine Kosten - und Leistungsverrechnung besteht, können die internen
Ressortkosten für diese Projekte nicht genannt werden. Die externen Kosten, soweit sie be -
kannt sind - es sind noch nicht alle Projekte abgeschlossen - sind der Antwort zu 10. und
11. zu entnehmen.
Zu 13. bis 15.:
Erfolgshonorare wurden nicht vereinbart. In jenen Fällen, wo die Leistungen in Teilen abge -
rufen werden (Beratertage) erübrigen sich derartige Vereinbarungen wie sie in der Anfrage
unter den Punkten 14. und 15. erwähnt sind. Im Übrigen sind selbstverständlich die ein -
schlägigen Bestimmungen des ABGB bzw. sonstige vertragsrechtliche Bestimmungen
anwendbar. Sollte ein Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so würde
der Vertrag schon allein aufgrund der „Allgemeinen Vertragsbedingungen des
Bundesministeriums für Finanzen - Stand 1.6.1999“, die jeweils Vertragsinhalt sind,
aufgelöst werden können.
Zu 16. und 17.:
PROJEKT |
VERANTWORTLICHKEITEN BZW. BEURTEILUNG |
|
DER LEISTUNGSERBRINGUNG |
|
|
1.1. |
Sektion II und Mitarbeiter/in im Büro des Herrn Bundesministers |
1.2. |
Sektion IV und Steuerungskomitee und Mitarbeiter/in im Büro des |
|
Herrn Bundesministers |
1.3. |
Herr Staatssekretär und Arbeitsgruppe |
1.4. |
Sektion II und Mitarbeiter/in im Büro des Herrn Bundesministers |
1.5. |
jeweilige Fachabteilung |
1.6. |
Sektion III, Lenkungsausschuss und Mitarbeiter/in im Büro des Herrn |
|
Bundesministers |
1.7. |
Sektion V, Mitarbeiter/in im Büro des Herrn Bundesministers |
Zu 18. und 19.:
Die Beratungsaufträge haben unter anderem auch zum Ziel, durch Optimierung der Ver -
waltungsabläufe Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Das genaue Einsparungspotential
war bei den jeweiligen Auftragsvergaben noch nicht bekannt, bzw. war es nicht die primäre
Zielvorgabe.
Hinsichtlich der Zielvorgaben bzw. erwarteten Einsparungen wäre beispielsweise bei
Projekt 1.4. durch die Einrichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft m.b.H., in welcher
das zersplitterte Beschaffungswesen des Bundes zusammengefasst wird, bei einer
beschaffungsrelevanten Summe von rund 5,7 Milliarden ATS eine Einsparung bei den
Preisen von rund 570 Millionen ATS jährlich zu erreichen.
Für das Projekt 1.2. können bei Vollumsetzung bis zum Jahr 2005 rund 3,5 Milliarden ATS
Einsparungs - bzw. Mehrergebnispotential erwartet werden. Durch die Reform der
Finanzverwaltung sollen Finanzämter unter dem Aspekt von Wirtschaftsräumen
zusammengefasst werden und im Verbund mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen.
Außerdem werden neue Geschäftsmodelle entwickelt, sodass es keine Einschränkung der
Serviceleistung gegenüber den Bürgern geben wird (z.B. One - stop - Shops bei den
Bezirkshauptmannschaften).
Beim Projekt 1.7. stehen nicht Einsparungen, sondern die Schaffung einer effizienten
Allfinanzaufsicht im Vordergrund.
Was das Ziel von Personaleinsparungen betrifft, verweise ich darauf, dass die
Bundesregierung zur Erreichung eines
Nulldefizits unter anderem beschlossen hat
(Ministerrat vom 19. September 2000), bis zum Jahr 2003 den Personalstand des Bundes
um 11.000 Planstellen - ohne ausgegliederte Unternehmungen - zu senken. Die erwähnten
Projekte dienen auch der leichteren Erreichung dieses Zieles.
Zu 20.:
Soweit es sich um ressortübergreifende Projekte handelt, liegen entsprechende Beschlüsse
des Ministerrates vor (Projekte 1.1., 1.3. und 1.4.). Auch das Projekt 1.7. wurde vom
Ministerrat zur Kenntnis genommen.
Zu 21.:
Hiezu ist darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Unternehmen nicht den Einsatz einer be -
stimmten Mitarbeiterzahl, sondern die Erbringung der geforderten Leistung schulden. Die
entsprechenden Zahlen sind mir nicht bekannt und auch nicht relevant. Hinzu kommt, dass
die Anzahl der von den Beratungsunternehmungen eingesetzten Mitarbeiter je nach
Projektfortschritt einer laufenden Änderung unterliegt. Die Firma Arthur Andersen setzte
beispielsweise für die Beratungstätigkeit zum Projekt 1.1. im Durchschnitt vor Ort 18 bis 20
Berater ein. Im Bereich des Projektes Reorganisation der Zollverwaltung wurden von der
Firma Mummert & Partner vor Ort im Schnitt 4 Berater eingesetzt.
Zu 22.:
Das Stundenhonorar, dass die einzelnen Unternehmen ihren Mitarbeitern bezahlen, ist mir
naturgemäß nicht bekannt.
Zu 23.:
Von derartigen Projekten ist immer eine größere Anzahl von Mitarbeitern in einem Ressort
betroffen, wobei die genaue Anzahl nicht feststeht.
Als Beispiele möchte ich anführen:
PROJEKT |
BETROFFENE MITARBEITER/IN IM |
|
BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN |
|
|
1.1. |
derzeit 14 Personen, soweit das Projekt die Reorganisation des |
|
BMF/Zentralleitung betrifft |
1.2. |
Kernarbeitsteam und Steuerungsgruppe 20 Personen |
1.4. |
es waren 4 Mitarbeiter/innen eingebunden |
1.6 |
in Form von Workshops waren ca. 300 Mitarbeiter/innen |
|
eingebunden |
Zu 24.:
Selbstverständlich wird die Personalvertretung im Rahmen ihrer gesetzlichen Rechte einge -
bunden und informiert. Teilweise sind
Mitglieder sogar in den Leitungsgremien vertreten.
Zu 25. und 26.:
Die betroffenen Mitarbeiter/innen meines Ressorts werden laufend über die Projekte bzw.
deren Fortgang informiert und soweit dies notwendig ist auch in die Arbeiten eingebunden
(siehe Projekt 1.6. Workshops).
Zu 27. bis 29.:
PROJEKT |
ZEITRAUM |
|
|
1.1. |
bis Ende 2001 |
1.2. |
bereits beendet, Umsetzung im Laufen |
1.3. |
Abruf der Beratungsleistung auf Stundenbasis |
|
ab voraussichtlich Juli 2001 |
1.4. |
bis 30. September 2001 unter Umständen |
|
Verlängerung bis Dezember 2001 |
1.5. |
bereits beendet |
1.6. |
bereits beendet, Umsetzung folgt |
1.7. |
bereits beendet |
Zu 30. bis 33.:
Die Präsentation jener Projekte, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, erfolgt laufend.
Zu erwähnen sind hier beispielsweise Veranstaltungen im Rahmen des Reformdialoges, wo
die Vorschläge zur Verwaltungsreform und zur Erreichung des Nulldefizits (z.B. „Raschauer -
Bericht") einer breitgestreuten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zusätzlich werden in
meinem Ressort zu diesen Vorhaben laufend die Medien in Rahmen von Pressekonferenzen
informiert (beispielsweise Reform der Bankenaufsicht am 29. Jänner 2001, Finanz 2001 am
22. Februar 2001, Erreichung Nulldefizit am 27. Februar 2001).
Was die Informationen des Parlaments anbelangt, möchte ich darauf hinweisen, dass das
Projekt 1.7. bereits den Abgeordneten des Finanzausschusses des Nationalrates vorgestellt
wurde.
Zu 34.:
Hier verweise ich auf meine Beantwortung der
Fragen 27. bis 29.
Zu 35. und 36.:
Hier verweise ich auf meine Beantwortung zu 8. und 9. und 27. bis 29.
Zu 37.:
PROJEKT |
MITGLIEDER DES |
|
LENKUNGSAUSSCHUSSES |
|
|
1.1. |
SL Dr. Gerhard STEGER |
|
SC Mag. Thomas WIESER |
|
DI Michael RAMPRECHT bis 31.5.2001 |
1.2. |
BM Mag. Karl - Heinz GRASSER und |
|
STS Dr. Alfred FINZ |
|
SC Dr. Wolfgang NOLZ |
|
Präsident Dr. Manfred FREY |
|
Mag. Maria HACKER - OSTERMANN |
|
ADir. Wolfgang PERTMAYR |
|
Mag. Ericht SCHUMACH |
1.3. |
Steuerungsausschuss |
|
Staatssekretär Dr. Alfred FINZ |
|
Mag. Ilse SCHMALZ |
|
Mag. Barbara WIESINGER - ARTHOLD |
|
Stefan CSOKA |
|
Dr. Christa VOIGT |
1.4. |
kein Lenkungsausschuss |
1.5. |
kein Lenkungsausschuss |
1.6. |
Mag. René OBERLEITNER |
|
Mag. Ilse SCHMALZ |
|
Mag. Barbara WIESINGER - ARTHOLD |
|
Präsident Dr. Wolfgang PFUNGEN |
|
SC Mag. Thomas WIESER |
|
OR Mag. Peter ZELLER |
|
3 Personalvertreter |
1.7. |
BM Mag. Karl - Heinz GRASSER und |
|
STS Dr. Alfred FINZ |
|
SC Mag. Alfred LEJSEK |
|
Gouverneur Dr. Klaus LIEBSCHER |
|
Vize - Gouverneurin Dr. Gertrude TUMPEL - |
|
GUGERELL |
|
Präsident Adolf WALA |
Zu 38.:
Die Umsetzung der Projekte soll jeweils nach Beendigung derselben erfolgen.
Zu 39. und 40.:
Aus heutiger Sicht sind keine einschlägigen weiteren neuen Vergaben an Unternehmensbe -
ratungsfirmen beabsichtigt.
Zu 41. bis 46.:
Hinsichtlich des Projektes FAG - Begleitkommission verweise ich auf die Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2474/J durch die Frau Vizekanzlerin.
Als wesentliches internes Projekt (ohne externe Beratung) ist noch anzuführen „Der Zoll an
der Schwelle zum XXI. Jahrhundert." Dieses Projekt umfasste folgende Teilgebiete:
- Beziehung zur Wirtschaft
- Verbrauchsteuern
- Zollkontrolle Betrugsbekämpfung
- IT - Einsatz
- Corporate Identity
- Aufgabenkritik
Hinsichtlich allfälliger Personaleinsparungen verweise ich auf meine Beantwortung der
Fragen 18. und 19. Das letztgenannte Projekt hat keine direkten Auswirkungen auf die
Bundesländer.
Zu 47. bis 50.:
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 2466/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu 51.:
Einige der Reformvorhaben haben auch regionale Auswirkungen. Da diese Vorhaben nicht
abgeschlossen sind bzw. noch keine endgültigen Vorschläge vorliegen, kann ich hier noch
keine konkreten Auswirkungen auf die Bundesländer nennen bzw. will ich dem Ergebnis
allfälliger noch zu führender oder bereits laufender Verhandlungen nicht vorgreifen.
Zu 52. bis 53.:
Die Auftragsvergabe wurde durch die seinerzeititge Sektion VII des Bundesministeriums für
Finanzen, nunmehrige Sektion II des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport
abgewickelt.
Da die entsprechenden Unterlagen in meinem Ressort nicht mehr aufliegen und das
Bundesministerium für Finanzen diesbezüglich keine Zuständigkeit mehr besitzt, verweise
ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2474/J durch die
Frau Vizekanzler.
Zu 54.:
An wesentlichen Punkten, die aus dem Verwaltungsinnovationsprogramm aus dem
Jahre 1997 in meinem Ressort umgesetzt wurden, und für die nach dem Bundes -
ministeriengesetz in der geltenden Fassung noch eine Zuständigkeit des Bundes -
ministeriums für Finanzen gegeben ist, sind zu erwähnen:
- Schaffung eines Leitbildes für die Finanz - und Zollverwaltung
- Umsetzung des Corporate Identity Projekts
- Novellierung des Gebührenrechtes (formelle Abschaffung der Stempelmarken)
- Einführung der "Flexibilisierungsklausel“ im Budgetrecht
- Neuordnung des Punzierungswesen
Zu 55. bis 57.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist für die Umsetzung des Verwaltungsinnovations -
programmes (VIP) nicht verantwortlich bzw. ist ihm der Stand der Umsetzung nicht bekannt.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 2474/J durch die Frau Vizekanzler.