2458/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2483/J betreffend

Konzentrationsprozess der Druckmedien, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela

Moser und Genossen am 17. Mai 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Medienkonzentration in Österreich hat ein hohes Ausmaß erreicht, das auf eine

Reihe von Faktoren zurückzuführen ist.

In diesem Zusammenhang darf die renommierte und nicht durch Eigeninteressen

befangene Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. März 2001 zitiert werden, wo in

Bezug auf den Magazinmarkt festgestellt wird, dass ,,... sich der österreichische

Markt als zu klein erwiesen (hat), um beiden Produkten eine gedeihliche Entwicklung

zu ermöglichen.“

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Entwurf für ein neues

Wettbewerbsgesetz ein Maßnahmepaket für ein effektives Wettbewerbesrecht

vorgelegt. Zentraler Inhalt dieses Entwurfs ist die Einrichtung einer Bundeswett -

bewerbsbehörde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als unabhängige,

monokratisch organisierte Aufgriffs -  und Ermittlungsbehörde in Wettbewerbsange -

legen heiten.

Zu den Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde zählt:

• Untersuchung von vermuteten oder behaupteten Wettbewerbsbeschränkungen

   und deren Abstellung durch Anträge an das Kartellgericht

• Mitwirkung an EU - Verfahren in Einzelfällen und Assistenz bei Ermittlungshand -

   lungen der Europäischen Kommission

• Untersuchung von Wirtschaftszweigen, sofern zu vermuten ist, dass der Wettbe -

   werb in diesen Bereichen eingeschränkt oder verfälscht ist

• Abgabe von Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen der Wirtschaftspolitik

   (,,competition advocacy“) unter Einbeziehung der neu zu errichtenden Wettbe -

   werbskommission (Sozialpartner und weitere Experten) und

• Zusammenarbeit mit Regulatoren und Leistung von Amtshilfe gegenüber

   Gerichten und Verwaltungsbehörden einschließlich des Bundeskartellanwaltes in

   Wettbewerbsangelegenheiten

 

Im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Justiz wurde im Rahmen eines

Entwurfs für eine Kartellgesetz - Novelle eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesse -

rung der Wirksamkeit des Kartellrechts erarbeitet. Zu diesen gehören neben der

Einrichtung eines Bundeskartellanwaltes im Ressortbereich des Bundesministeriums

für Justiz und dem Auftreten der neu eingerichteten Bundeswettbewerbsbehörde als

Amtspartei im Kartellverfahren ua. auch eine Erweiterung der Sanktionsmöglich -

keiten im Falle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, die insbeson -

dere auch in der Beeinträchtigung der Medienvielfalt liegen kann, die in dem im

Entwurf vorgesehenen neuen § 35 Abs. 2 a Kartellgesetz nunmehr auch gesetzlich

definiert werden soll.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Nach Durchführung eines fünf Monate dauernden Verfahrens vor dem Kartellgericht,

in dessen Verlauf eine Reihe international angesehener Sachverständiger sich

intensiv mit den Auswirkungen des Vorhabens auseinandersetzten und mehrheitlich

zu einer positiven Beurteilung gelangten, fällte dieses einen Beschluss, in dem den

Parteien substanzielle Auflagen auferlegt wurden. Vor diesem Hintergrund und unter

Berücksichtigung des Umstandes, dass seitens der Amtspartei Bund im Hinblick auf

die bereits im Vorfeld abgegebenen, umfangreichen Verpflichtungszusagen kein

Prüfungsantrag gestellt worden war, wurde auf eine Rekurserhebung verzichtet.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Nein.