249/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am 26.1.2000 an
meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 289/J betreffend „bleifreie
Werkzeugstähle“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Sowohl bei der Herstellung oder während der Nutzungsphase, als auch bei der
Altautoentsorgung sind keine Umweltprobleme durch den Bleigehalt zu erwarten bzw. solche
bekannt. Dafür können folgende Gründe genannt werden:
• Der Anteil an Blei im Autoblech liegt im Bereich von weniger als 0,4 Gewichtsprozent.
Eine umweltrelevante Freisetzung von Blei während der Nutzungsphase ist nicht zu
erwarten.
• In den Industriestaaten werden ungefähr 4 % (Ullmann 1998) des gesamten Blei -
verbrauchs für Legierungen verwendet. Dabei handelt es sich nicht nur um Stähle.
• Im Bereich des Schrottrecyclings werden die bleihältigen Stähle wieder in den
Produktkreislauf eingespeist.
Wesentliche Blei - Einträge bei Alt - Kfz stammen von Bleiakkus, Lötstellen und Wucht -
gewichten an Reifen. Da diese Bestandteile bei ordnungsgemäßer Entsorgung ausgebaut
werden sollten, ist hier mit keinen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Bei nicht
erfolgtem Ausbau wären diese Anteile in der Shredderleichtfraktion zu finden, welche derzeit
deponiert wird. Bei einer zukünftigen thermischen Behandlung wären jedoch
Emissionsprobleme zu erwarten, das Augenmerk ist daher auf eine ordnungsgemäße
Demontage zu richten.
ad 2
Bei entsprechender Verfügbarkeit von Mitteln könnte es sinnvoll sein, eine umfassende
Stoffstromanalyse - möglichst auf internationaler Ebene - über Blei und Bleiverbindungen
durchzuführen. Im Zuge einer derartigen, wegen der zahlreichen Einsatzbereiche des
Schwermetalls sehr aufwändigen Erhebung wäre selbstverständlich auch die relative
Bedeutung des angesprochenen Sektors und seine Umweltrelevanz zu evaluieren, sowie die
ökonomischen Auswirkungen eines allfälligen Umstiegs auf Zinn als Alternative zu prüfen.
Auch wäre vorerst zu prüfen, inwieweit zinnhaltige Stähle als Ersatz die technischen
Anforderungen bereits erfüllen können bzw. ob im Automobilbau eine Serienreife gegeben
ist.
ad 3
In der geplanten europäischen Regelung über Altfahrzeuge, die auch Stoffbeschränkungen
enthalten soll, ist beabsichtigt, den Bleigehalt des Stahls auf maximal 0,3 % zu beschränken.
Eine derartige Grenzwertregelung wird derzeit sinnvoller erachtet, als ein Totalverbot
vorzunehmen. Sollte sich Zinn als eine ökonomisch und technisch machbare Alternative
erweisen, könnte eine darüber hinausgehende Diskussion durchaus sinnvoll sein.