25/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 18. November

1999, Nr. 54/J, betreffend Kofinanzierung der EU - Milliarden für Österreichs ländlichen Raum,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Österreich hat am 1. September 1999 als erster EU - Mitgliedstaat seinen Plan für die Ent -

wicklung des ländlichen Raums bei der EU eingereicht. Am 8. September 1999 hat die Euro -

päische Kommission die Aufteilung der Mittel für die Ländliche Entwicklung entschieden.

Dabei wurden Österreich mit 423 Mio EURO weit mehr Mittel zugeteilt, als seiner Größe ent -

spricht. Insgesamt wurde 1/10 des Gesamttopfes der Ländlichen Entwicklung für Österreich

reserviert. Das ist eine Anerkennung der Leistungen der österreichischen Landwirtschaft

beim Aufbau des Umweltprogrammes und der vorbildlichen Bewirtschaftung der benachtei -

ligten Gebiete.

In den nächsten 7 Jahren stehen für alle Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung jährlich

um 10 % mehr EU - Mittel zur Verfügung als in der Vergangenheit.

 

Im Ministerrat vom 21. November 1999 wurde u.a. festgestellt, dass „in Bezug auf die von

der EU kofinanzierten Maßnahmen zur Ländlichen Entwicklung davon auszugehen ist, dass

die Finanzierung dieser Maßnahmen innerhalb des 40 Milliarden Schilling Paketes möglich

ist. Für den Fortbestand einer bäuerlichen Landwirtschaft in der Gemeinschaft ist die Teil -

nahme an den EU - Förderungsprogrammen unabdingbar, insbesondere mit dem Ziel eines

weiteren Ausbaus des Umweltprogramms, eines verbesserten Ausgleichs natürlicher Pro -

duktionsnachteile, einer weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und der

Schaffung leistungsfähiger Verarbeitungs - und Vermarktungseinrichtungen. Für die österrei -

chische Land - und Forstwirtschaft sind daher die Möglichkeiten der EU - VO 1257/99 über die

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes voll auszuschöpfen. Darüber hinaus ist

zur Berücksichtigung der spezifischen Situation der österreichischen Landwirtschaft im

Rahmen der budgetären Rahmenbedingungen insbesondere unter Berücksichtigung der

Erfüllung des österreichischen Stabilitätsprogramms und im Einvernehmen mit den Bundes -

ländern die Durchführung nationaler Maßnahmen erforderlich“.