2526/AB XXI.GP

Eingelangt am:31.07.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2545/J - NR/2001 betreffend Gehaltshöhe Museums -

und NB - Direktoren, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde am

6. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Es darf zunächst darauf hingewiesen werden, dass aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben

über die Höhe einzelner Beträge gemacht werden können.

 

Ad 1. - 4.:

Frau Dr. Johanna Rachinger erhält ihr Monatsgehalt als Generaldirektorin der Österreichischen

Nationalbibliothek gemäß ihrer Einstutung in vl/6, Stufe 1. Dieses Entgelt wird aus dem

ordentlichen Budget des Bundes, bedeckt. Nach der Überleitung der Österreichischen

Nationalbibliothek in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes wird über das

Gehalt Frau Dr. Rachingers als Geschäftsführerin zu verhandeln sein. Dieses Gehalt wird aus dem

Gesamtbudget der Anstalt bestritten werden.

 

Ad 5.:

Der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums, Prof. Dr. Wilfried Seipel, erhält sein

Monatsgehalt als Beamter gemäß Einstufung analog dem Besoldungsschema für Beamte in der

Funktionsgruppe Al/7.

Weiters erhält der Generaldirektor als Geschäftsführer gemäß Vereinbarung vom 19. Dezember

2000 ab dem 1. Jänner 2001 auf Grund der besonderen Leistungen als Geschäftsführer einen

monatlichen - nicht ruhegenussfähigen - Zuschlag. Sämtliche Zahlungen erfolgen aus dem

Gesamtbudget des Kunsthistorischen Museums.

 

Ad 6.:

Auf Grund der Eingliederung des Museums für Völkerkunde und des Österreichischen Theater -

museums in das Kunsthistorische Museum und der daraus resultierenden Zusatzleistungen und

erhöhten Verantwortung wurde der Zuschlag auf Grund der besonderen Leistungen des Genannten

als Geschäftsführer erhöht.

 

Ad 7.:

Es besteht seit 1. Juli 2001 ein Arbeitsvertrag. Aus Gründen des Datenschutzes kann über die Höhe

des Betrages keine Aussage gemacht werden.

 

Ad 8.:

Auf Grund der einschlägigen Ministerratsbeschlüsse war die Ausschreibung der gegenständlichen

Planstelle vorbehaltlich der Nachbesetzung aus dem Bundesdienst genehmigt. Zur Erreichung der

Einsparungsziele bei der Personalbewirtschaftung musste überdies ein absoluter Aufnahmestopp

verhängt werden, wodurch auch Dienstzuteilungen und Versetzungen aus anderen Planstellen -

bereichen unmöglich wurde. Die Dienststellen wurden von dieser Maßnahme mit Rundschreiben

vom 23. Oktober 2000 in Kenntnis gesetzt.

 

Die Aufnahmekommission am Theatermuseum (der Dienststellenausschuss ist hiefür nicht

zuständig) hat am 16. November 2000 eine Reihung der Bewerber vorgenommen, wobei

festzuhalten ist, dass die Erstattung eines Dreiervorschlages im Ausschreibungsgesetz nicht

vorgesehen ist. Von den drei Erstgereihten gehörten zwei nicht dem Bundesdienst und einer nicht

dem Planstellenbereich Bundesmuseen an, weshalb die Planstelle mit einer Vertragsbediensteten

des Theatermuseums mit einem befristeten Dienstverhältnis, besetzt wurde.