2526/AB XXI.GP
Eingelangt am:31.07.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2545/J - NR/2001 betreffend Gehaltshöhe Museums -
und NB - Direktoren, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde am
6. Juni 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Es darf zunächst darauf hingewiesen werden, dass aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben
über die Höhe einzelner Beträge gemacht werden können.
Ad 1. - 4.:
Frau Dr. Johanna Rachinger erhält ihr Monatsgehalt als Generaldirektorin der Österreichischen
Nationalbibliothek gemäß ihrer Einstutung in vl/6, Stufe 1. Dieses Entgelt wird aus dem
ordentlichen Budget des Bundes, bedeckt. Nach der Überleitung der Österreichischen
Nationalbibliothek in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes wird über das
Gehalt Frau Dr. Rachingers als Geschäftsführerin zu verhandeln sein. Dieses Gehalt wird aus dem
Gesamtbudget der Anstalt bestritten werden.
Ad 5.:
Der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums, Prof. Dr. Wilfried Seipel, erhält sein
Monatsgehalt als Beamter gemäß Einstufung analog dem Besoldungsschema für Beamte in der
Funktionsgruppe Al/7.
Weiters erhält der Generaldirektor als Geschäftsführer gemäß Vereinbarung vom 19. Dezember
2000 ab dem 1. Jänner 2001 auf Grund der besonderen Leistungen als Geschäftsführer einen
monatlichen - nicht ruhegenussfähigen - Zuschlag. Sämtliche Zahlungen erfolgen aus dem
Gesamtbudget des Kunsthistorischen Museums.
Ad 6.:
Auf Grund der Eingliederung des Museums für Völkerkunde und des Österreichischen Theater -
museums in das Kunsthistorische Museum und der daraus resultierenden Zusatzleistungen und
erhöhten Verantwortung wurde der Zuschlag auf Grund der besonderen Leistungen des Genannten
als Geschäftsführer erhöht.
Ad 7.:
Es besteht seit 1. Juli 2001 ein Arbeitsvertrag. Aus Gründen des Datenschutzes kann über die Höhe
des Betrages keine Aussage gemacht werden.
Ad 8.:
Auf Grund der einschlägigen Ministerratsbeschlüsse war die Ausschreibung der gegenständlichen
Planstelle vorbehaltlich der Nachbesetzung aus dem Bundesdienst genehmigt. Zur Erreichung der
Einsparungsziele bei der Personalbewirtschaftung musste überdies ein absoluter Aufnahmestopp
verhängt werden, wodurch auch Dienstzuteilungen und Versetzungen aus anderen Planstellen -
bereichen unmöglich wurde. Die Dienststellen wurden von dieser Maßnahme mit Rundschreiben
vom 23. Oktober 2000 in Kenntnis gesetzt.
Die Aufnahmekommission am Theatermuseum (der Dienststellenausschuss ist hiefür nicht
zuständig) hat am 16. November 2000 eine Reihung der Bewerber vorgenommen, wobei
festzuhalten ist, dass die Erstattung eines Dreiervorschlages im Ausschreibungsgesetz nicht
vorgesehen ist. Von den drei Erstgereihten gehörten zwei nicht dem Bundesdienst und einer nicht
dem Planstellenbereich Bundesmuseen an, weshalb die Planstelle mit einer Vertragsbediensteten
des Theatermuseums mit einem befristeten Dienstverhältnis, besetzt wurde.