2552/AB XXI.GP

Eingelangt am:03.08.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Wittmann, Arnold Grabner und GenossInnen

haben am 6. Juni 2001 unter der Nr. 2548/J, an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Die Anfragebeantwortung 2 85/AB vom 22.05.2001 und den darin

enthaltenen Hinweis auf eine Analyse der Effizienz der Dienststellenstruktur“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Das Konzept betreffend die Evaluierung der Dienststellenstruktur der Bundesgendarmerie

wurde Mitte Juni 2001 fertiggestellt. Dabei wurden insbesonders folgende Kriterien beachtet:

Entfernung, topographische und geographische Lage, Zugänglichkeit des

Überrwachungsgebietes (Zufahrtszeiten), Dienststellengröße (Anzahl der je nach Belastung

systemisierter Planstellen), Infrastruktur (Geschäfts - , Industrie - , Gewerbebetriebe, besondere

Lokalitäten, Verkehrsverbindungen bzw. Verkehrsknotenpunkte); sicherheitsdienstlich

relevante Einrichtungen, Bevölkerungsstruktur (ländliche Gebiete - Ballungszentrum),

Tourismus, Ausgewogenheit der regionalen Struktur in Verbindung mit angrenzenden

Bezirken bzw. Bundesländern und sonstige sicherheitsdienstlich bedeutende Aspekte (wie z.

B. strategische Lage).

Zu Frage 5:

 

Die betroffenen Gemeinden wurden am 26. Juni 2001 vom Landesgendarmeriekommando für

Niederösterreich telefonisch in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, dass in einem

nächsten Umsetzungsschritt Gespräche über notwendige Begleitmaßnahmen geführt werden.