256/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann, Dr. Paphazy, Mainoni und Kollegen
haben am 26. Jänner 2000 unter der Nummer XXI. GP. - NR, 310/J, an meinen
Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rückerstattung
enteigneter Besitzungen in Slowenien gerichtet.
Zu Frage 1:
Der Avis der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 hat festgestellt, daß
Slowenien über die Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen verfügt,
welche die rechtsstaatliche Ordnung, die Menschenrechte und die Achtung von
Minderheiten sowie deren Schutz gewährleisten. Auf Grund der insgesamt positiven
Stellungnahme der Kommission beschloß der Rat der EU einhellig die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit der Republik Slowenien. Die Österreichische Haltung stand
diesbezüglich in Einklang mit der Beurteilung durch alle Mitgliedstaaten und die
Europäische Kommission.
Zu Frage 2:
Im Verhandlungskapitel 4 der Erweiterungsverhandlungen zwischen der EU und der
Republik Slowenien wurde in Bezug auf die Denationalisierung in Slowenien das
Prinzip der Nicht - Diskriminierung zur weiteren Behandlung angesprochen (siehe
nachfolgend den relevanten Textauszug aus der
Gemeinsamen EU - Position zu diesem
Kapitel „Freier Kapitalverkehr“: ,,Considering the Slovenian legal framework, under
which foreigners may acquire real estate in Slovenia, based on reciprocity, the EU
Invites Slovenia to provide Information on its plans for modifying the relevant legislation
so as to bring it in conformity with the „acquis“. This request also relates to the
principle of non - discrimination In the de - nationalisation process."). Diese Frage sowie
konkrete Einzelfälle sind auch Gegenstand wiederkehrender bilateraler Kontakte.