256/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann, Dr. Paphazy, Mainoni und Kollegen

haben am 26. Jänner 2000 unter der Nummer XXI. GP. - NR, 310/J, an meinen

Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rückerstattung

enteigneter Besitzungen in Slowenien gerichtet.

 

Zu Frage 1:

 

Der Avis der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 hat festgestellt, daß

Slowenien über die Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen verfügt,

welche die rechtsstaatliche Ordnung, die Menschenrechte und die Achtung von

Minderheiten sowie deren Schutz gewährleisten. Auf Grund der insgesamt positiven

Stellungnahme der Kommission beschloß der Rat der EU einhellig die Aufnahme von

Beitrittsverhandlungen mit der Republik Slowenien. Die Österreichische Haltung stand

diesbezüglich in Einklang mit der Beurteilung durch alle Mitgliedstaaten und die

Europäische Kommission.

 

Zu Frage 2:

 

Im Verhandlungskapitel 4 der Erweiterungsverhandlungen zwischen der EU und der

Republik Slowenien wurde in Bezug auf die Denationalisierung in Slowenien das

Prinzip der Nicht - Diskriminierung zur weiteren Behandlung angesprochen (siehe

nachfolgend den relevanten Textauszug aus der Gemeinsamen EU - Position zu diesem

Kapitel „Freier Kapitalverkehr“: ,,Considering the Slovenian legal framework, under

which foreigners may acquire real estate in Slovenia, based on reciprocity, the EU

Invites Slovenia to provide Information on its plans for modifying the relevant legislation

so as to bring it in conformity with the „acquis“. This request also relates to the

principle of non - discrimination In the de - nationalisation process."). Diese Frage sowie

konkrete Einzelfälle sind auch Gegenstand wiederkehrender bilateraler Kontakte.