2569/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.08.2001

 

BUNDESKANZLER

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag Muttonen und GenossInnen haben am

1. Juni 2001 unter der Nr. 2557/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Quartier 9“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nachdem verschiedene Bundesländer gegenüber dem Museumsquartier - Manage -

ment Interesse an einem Präsentationsort im Museumsquartier für die Arbeiten ihrer

Künstlerinnen und Künstler bekundet hatten, ergriff das Staatssekretariat für Kunst

und Medien die weitere Initiative : Der Idee zur Stärkung des föderalen Elementes

folgend sollen die Bundesländer auch in das Bundesprojekt Museumsquartier einge -

bunden sein. In einem noch festzulegenden System - unter Beachtung zeitgenössi -

scher inhaltlicher Entwicklungen und ästhetischer Kriterien - sollen Künstlerinnen

und Künstler aus allen Regionen unseres Landes sowohl als Impulsgebung als auch

zur Anerkennung ihres Lebenswerkes und zur Teilnahme an einer internationalen

Kunstszene, die sich zweifellos im Museumsquartier entwickeln wird, einen geeigne -

ten Ausstellungsort in Wien erhalten. Seitens der Bundesländer wurde die Nieder -

österreichische Landesregierung beauftragt, ein detailliertes Konzept zu entwickeln,

das in Feinabstimmung mit der Museumsquartier - Errichtungsgesellschaft unter Bei -

ziehung des dortigen künstlerischen Beirates und in Absprache mit dem Staatssekre -

tariat für Kunst und Medien formuliert werden soll. Anläßlich der nächsten Landeskul -

turreferentenkonferenz im Herbst d.J. wird dieses Konzept den Bundesländern vor -

gestellt werden.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

Das „Quartier 9“ soll über einen Ausstellungsraum von ca. 1 50m2 im Erdgeschoss und

einen kleineren Büro - und Lagerraum im Obergeschoss verfügen.

Zu Frage 3:

Es ist vorgesehen, daß das „Quartier 9“ mit Juli 2002 seinen Betrieb aufnimmt.

 

Zu Frage 5:

Was die Räumlichkeiten betrifft, so teilt der Geschäftsführer des Muqua mit, daß

durch die Einrichtung des „Quartier 9“ eine Beschneidung der räumlichen Ressour -

cen für die übrigen Benutzer ausgeschlossen werden kann.

 

Was die finanziellen Förderungen aus dem Budgetkapitel 13 des Bundes anbelangt

- nur darauf bezieht sich meine Vollzugskompetenz - so ist darauf hinzuweisen,

daß deren Vergabe von den einlangenden Anträgen abhängig ist. Dies gilt auch für

die sogenannten "Drittnutzer" im Museumsquartier.

 

Zu Frage 6:

Um eine profilierte Programmgestaltung in Absprache mit den Bundesländern und

um die gesamte Organisation durchzuführen, ist - so auch der Wunsch der Mu -

seums - Errichtungsgesellschaft und des dortigen Beirates - die Bestellung einer

künstlerischen Leitung notwendig.

 

Zu Frage 7:

Die Bestellungsmodalitäten sind noch nicht fixiert, auf jeden Fall sollen sie aber mit

den Wünschen der Bundesländer und dem künstlerischen Beirat der Museumsquar -

tier - Errichtungsgesellschaft abgestimmt werden.