258/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und GenossInnen haben am

26.1.2000 an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 284/J betreffend

„mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen Ausschreibungen im Softwarebereich“ ge -

richtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Ja, das Konzept von Opensource ist meinem Ressort bekannt.

 

ad 2

 

Ausschreibungen haben sich nach den geltenden Bestimmungen des Vergaberechts und

den Binnenmarktprogrammen der EU zu richten, deren Standardisierungsvorschriften und

Empfehlungen einzuhalten sind. Neben den geltenden Vergabenormen sind jedoch auch

bestimmte Produktanforderungen zu beachten.

 

Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie gab es bereits einige umfangreiche

Ausschreibungen im Bereich der Softwareentwicklung, die produktneutral gestaltet waren

(Ausnahme waren Standard Office Applikationen). Die Basisbetriebssysteme stammen von

unterschiedlichen Herstellern (Microsoft, Unix/Linux).

ad 3

 

Derzeit gibt es keine laufenden Ausschreibungen für EDV - Software. Die Softwareentwick -

lung einer bereits abgeschlossenen Ausschreibung ist in Realisierung.

 

ad 4

 

Grundsätzlich werden jene Produkte ausgewählt, die die geforderten Anforderungen maxi -

mal erfüllen. Im Bereich der Mitarbeiter - PC - Arbeitsplätze werden bestimmte Softwaregrup -

pen ausgewählt, um auch den Schulungsaufwand so gering wie möglich zu halten, sowie die

notwendige Supporteffizienz sowie Kompatibilität zu externen Organisationen und archivier -

ten Daten sicher zu stellen.

 

ad 5

 

Es bestehen und bestanden bereits in der Vergangenheit keine grundsätzlichen Bedenken

gegen das Konzept des Opensource, was durch den Einsatz derartiger Produkte im Res -

sortbereich zum Ausdruck kommt.