2597/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.08.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2654/J - NR/2001 betreffend Kosten der

Kollegialorgane in der Schulverwaltung, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,

Genossinnen und Genossen am 4. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. - 6.:

Zunächst muss festgehalten werden, dass ein Großteil der Arbeiten wie z.B. Erstellen von

Sitzungsunterlagen, Kopien, Aussendung von Sitzungseinladungen etc. in den täglichen

Arbeitsablauf der jeweils zuständigen Landesschulbehörden fallen und daher diese Kosten nicht

extrapoliert werden können.

Die Sitzungen selbst verursachen kaum Kosten, da sie vielfach in den Räumen der

Landesschulbehörden stattfinden und somit auch nur geringfügige Reisekosten anfallen. Diese

Kosten werden jedoch im Wesentlichen von den Ländern getragen, detaillierte Aufzeichnungen

über die einzelnen Bezirke stehen mir daher nicht zur Verfügung.

 

Ad 7.:

Die angesprochene Auflassung der Kollegialorgane ist ausschließlich im Zusammenhang mit der

von der Aufgabenreformkommission vorgeschlagenen „Neuordnung der Schulverwaltung“ zu

sehen. Da der Prozess der Verwaltungsreform aber noch nicht abgeschlossen ist und viele

diesbezügliche Aspekte noch auf die jeweiligen Auswirkungen geprüft werden müssen, kann

derzeit noch keine konkrete Aussage über eine allfällige Neuordnung der Landesschulbehörden und

deren Organe gemacht werden.