26/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 18. November

1999, Nr. 57/J, betreffend importierte Lebendschweine und A - Gütesiegel, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird festgehalten, dass es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Zeichen um

ein freiwilliges Herkunftszeichen (Verbandszeichen) handelt. Dem Bundesministerium für

Land - und Forstwirtschaft kommt bei der Gestaltung der für die Verwendung maßgeblichen

Richtlinien keine Zuständigkeit zu.

 

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

 

Zur Frage 1:

 

Zunächst darf festgehalten werden, dass es erklärtes Ziel der österreichischen Agrarpolitik

ist, einen hohen Eigenversorgungsgrad an landwirtschaftlichen Produkten für die heimische

Bevölkerung sicherzustellen. Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union, aus deren

Raum ein Großteil der „Importe“ stammt, an das im EG - Vertrag verankerte Prinzip des freien

Warenverkehrs gebunden. Demzufolge ist es nicht zulässig, Handelsbeschränkungen von

bestimmten Waren aus anderen Mitgliedstaaten festzulegen.

Es darf auch nicht übersehen werden, daß der Binnenmarkt erhebliche Exportchancen für

die österreichischen Landwirtschaft bietet, die sie auch in einem immer stärkeren Ausmaß

nutzt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Grundsätzlich ist für Angelegenheiten der Lebensmittelkennzeichnung und auch des Veteri -

närwesens nicht der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft sondern die Frau Bun -

desministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zuständig. Das Fleisch von

in Österreich geschlachteten Schweinen ist - unabhängig von der Herkunft der Tiere nach

den Bestimmungen des Fleischuntersuchungsgesetzes vom Fleischuntersuchungsorgan zu

untersuchen und mit einem Stempel zu kennzeichnen. Dieser Stempel enthält die Nummer

des Schlachtbetriebes und die Bezeichnung des Mitgliedstaates (A für Österreich) . Mit die -

sem wird lediglich bestätigt, dass der entsprechend gekennzeichnete Schlachtkörper für den

menschlichen Genuss tauglich ist, eine Herkunftsangabe ist damit nicht verbunden. Dieser

Beschaustempel ist streng zu unterscheiden von dem in Ihrer Anfrage angesprochenen rot -

weiß - roten ,,A“.

 

Um sicherzugehen, dass es sich um Fleisch aus Österreich handelt, hat der Konsument je -

doch die Möglichkeit sich an anderen freiwilligen Herkunftssystemen zu orientieren. So bietet

vor allem das AMA - Gütesiegel für den Konsumenten die Gewähr, österreichische Qualität zu

kaufen, wobei die Erzeugung und Verarbeitung von Fleisch unter exakt definierten und fort -

laufend kontrollierten Bedingungen erfolgt. Für den Lebensmittelbereich erscheint es daher

sinnvoll, das AMA - Herkunfts - und Gütesiegel weiter zu stärken.