260/AB XXI.GP
Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage Nr. 291/J der
Abgeordneten Ridi Steibl und Kollegen betreffend Tätigkeit der Arbeitsinspektion
In Beantwortung der an meine Amtsvorgängerin gerichteten Fragen beehre ich mich,
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Arbeitsinspektorinnen führten im Jahr 1999 insgesamt 149.578 Amtshandlun -
gen, davon 45.644 Inspektionen bzw. umfassende Überprüfungen in Betriebsstätten
und auswärtigen Arbeits - (Bau-) stellen und 50.617 Erhebungen zur gezielten Über -
prüfung von Teilaspekten des ArbeitnehmerInnenschutzes durch. 1998 waren es
147.068 Amtshandlungen mit 49.496 Inspektionen und 49.426 Erhebungen. Nach
Bundesländern ergibt sich folgendes Bild:
Amtshandlungen insg. Inspektionen und
Erhebungen
Bundesland 1999 1998 1999 1998 |
Burgenland 5.259 5.611 3.454 4.050
Kärnten 7.241 6.938 4.315 4.167
Niederösterreich 36.564 35.135 22.321 22.585
Oberösterreich 22.585 21.412 14.467 14.685
Salzburg 8.489 8.887 5.388 5.844
Steiermark 16.825 15.897 10.967 10.779
Tirol 8.802 9.837 5.321 6.040
Vorarlberg 8.655 9.323 6.047 6.755
Wien
35.158
34.028
23.981 24.017
Zu Frage 2:
Wegen festgestellter Übertretungen von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften
erstatteten die Arbeitsinspektorate im Jahr 1999 bei den Verwaltungsbehörden
1.692 Strafanzeigen, 1998 waren es 1.760 Strafanzeigen. Die nach dem Ort der
Amtshandlung vorgenommene Aufgliederung nach Bundesländern zeigt Folgendes:
Strafanzeigen
Bundesland 1999 1998 |
Burgenland 65 106
Kärnten 77 65
Niederösterreich 223 239
Oberösterreich 200 176
Salzburg 68 56
Steiermark 527 567
Tirol 102 157
Vorarlberg 105 54
Wien 325 340
Zu Frage 3:
In den Bundesdienststellen wurden von den Arbeitsinspektoraten im Jahr 1999
611 umfassende Überprüfungen bzw. Inspektionen und 424 Erhebungen zur
gezielten Überprüfung von Teilaspekten des ArbeitnehmerInnenschutzes
durchgeführt. Im Jahr 1998 waren es 489 umfassende Überprüfungen und 275
Erhebungen.