263/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Sylvia Paphazy,

Mag. Eduard Mainoni, Wolfgang Jung und Kollegen haben am 26. Jänner 2000

unter der Nr. 309/J - NR/2000 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend das Kernkraftwerk Krsko gerichtet.

 

Diese beantworte ich wie folgt:

 

Grundsätzliches

 

 

Für die Bundesregierung hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität. In

diesem Zusammenhang ist besonders die Sicherheit grenznaher Kernkraftwerke für

Österreich von vitalem Interesse. Daher hat Österreich nukleare Sicherheit im

Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union zu einem vorrangigen Thema

gemacht.

 

Österreich anerkennt dabei das Recht jedes Staates, „die Entscheidung über die

Erzeugung von Kernenergie entsprechend den eigenen politischen Ausrichtungen zu

treffen“, wie dies auch in einer Gemeinsamen Erklärung in der Schlußakte zum

Vertrag über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen

Union festgehalten ist.

 

Dieser Grundsatz ist Teil des Besitzstandes der Europäischen Union und gilt deshalb

sinngemäß auch für die laufenden und zukünftigen Beitrittsverhandlungen mit den

Ländern Mittel - und Osteuropas. Wenn sich die zukünftigen Mitgliedstaaten jedoch

für die Nutzung der Kernenergie entschieden haben - und für die meisten unter

ihnen trifft dies zu - kommt dem Sicherheitsniveau der Kernkraftanlagen wesentliche

Bedeutung zu.

 

Da sicherheitstechnische Normen und Standards jedoch nicht auf Ebene der

Europäischen Union festgelegt sind, hat Österreich während seiner

Ratspräsidentschaft 1998 die Initiative für Schlußfolgerungen des Rates ergriffen, in

denen unter anderem die beitrittswilligen Länder aufgefordert werden, die nukleare

Sicherheit so zu verbessern, „daß ein Niveau erreicht wird, das dem Stand in der

Union hinsichtlich der Technologie und der Vorschriften sowie in operativer Hinsicht

entspricht“.

 

Diese Prinzipien sind auch Teil der Position der Europäischen Union in den

Beitrittsverhandlungen. Der Europäische Rat von Helsinki am 10. und 11. Dezember

1999 hat diese Haltung bestätigt: „Der Europäische Rat weist erneut auf die

Bedeutung hoher Sicherheitsstandards im Nuklearbereich in Mittel - und Osteuropa

hin. Er fordert den Rat auf, zu prüfen, wie die Frage der nuklearen Sicherheit im

Rahmen des Erweiterungsprozesses im Einklang mit den einschlägigen

Schlußfolgerungen des Rates behandelt werden kann“.

 

ad 1

 

In der Verhandlungsposition der EU (European Union Common Position) zum

Kapitel 14 Energie heißt es zu Krsko wörtlich:

„Slowenien wird dementsprechend ersucht, regelmäßig umfassende Informationen

über das laufende Nachrüstungsprogramm für das Kernkraftwerk Krsko, über

Investitionen in den Brennstoffkreislauf, einschließlich eingesetzter Brennstoffe und

Abfallbewirtschaftung, und über zugehörige Finanzvorschriften unter Einbeziehung

staatlicher Mittel vorzulegen sowie darüber zu berichten, welche Fortschritte bei den

seismischen Analysen gemacht wurden, wie Slowenien die Sicherheitsfragen im

Zusammenhang mit der doppelten slowenisch - kroatischen Eigentümerschaft in

bezug auf die Anlage regeln will und wie die Rolle und die Arbeit der

Sicherheitsbehörde weiter ausgestaltet werden soll.“

 

Diese Position gilt als Fahrplan im Beitrittsprozess, sowohl für die Beitrittskandidaten

als auch für die Union. Wenn sich beide Seiten daran halten, wird das Thema Krsko

keine negativen Auswirkungen auf den Beitritt Sloweniens haben.

 

Mehrere Europäische Räte (Wien 1995, Köln 1999) haben in ihren

Schlussfolgerungen auf die Bedeutung der nuklearen Sicherheit im Zusammenhang

mit der Erweiterung hingewiesen. Dies wurde auf dem letzten Europäischen Rat in

Helsinki im Dezember 1999 weiter verstärkt:

 

„Der Europäische Rat weist erneut auf die Bedeutung hoher Sicherheitsstandards im

Nuklearbereich in Mittel - und Osteuropa hin. Er fordert den Rat auf zu prüfen, wie die

Frage der nuklearen Sicherheit im Rahmen des Erweiterungsprozesses im Einklang

mit den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates behandelt werden kann.“

 

ad 2

 

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen werden immer wieder Angelegenheiten

zwischen der Union und den Beitrittskandidaten oder bilateral zwischen

Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten diskutiert, die derzeit innere

Angelegenheiten der Beitrittswerberstaaten sind, aber beim Beitritt der EU mehr

oder weniger zu Angelegenheiten der EU werden. Dies ist ein Prozess, der

manchmal zu Missverständnissen auf beiden Seiten führen kann, im Endergebnis

aber muß jedenfalls Einvernehmen erzielt werden.

 

Tatsächlich gibt es neben manchen kritischen Äußerungen auch eine Reihe von

positiven Beispielen der Zusammenarbeit, wie etwa die im Dezember v.J.

hergestellte vorerst provisorische Koppelung der Strahlenfrühwarnsysteme

Österreichs und Sloweniens, in deren Rahmen Strahlenschutzmeßgeräte in der

Nähe von Krsko aufgestellt wurden, deren Meßergebnisse gleichzeitig den

zuständigen Behörden in Slowenien und Österreich übermittelt werden.