263/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Sylvia Paphazy,
Mag. Eduard Mainoni, Wolfgang Jung und Kollegen haben am 26. Jänner 2000
unter der Nr. 309/J - NR/2000 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend das Kernkraftwerk Krsko gerichtet.
Diese beantworte ich wie folgt:
Für die Bundesregierung hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität. In
diesem Zusammenhang ist besonders die Sicherheit grenznaher Kernkraftwerke für
Österreich von vitalem Interesse. Daher hat Österreich nukleare Sicherheit im
Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union zu einem vorrangigen Thema
gemacht.
Österreich anerkennt dabei das Recht jedes Staates, „die Entscheidung über die
Erzeugung von Kernenergie entsprechend den eigenen politischen Ausrichtungen zu
treffen“, wie dies auch in einer Gemeinsamen Erklärung in der Schlußakte zum
Vertrag über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen
Union festgehalten ist.
Dieser Grundsatz ist Teil des Besitzstandes der Europäischen Union und gilt deshalb
sinngemäß auch für die laufenden und zukünftigen Beitrittsverhandlungen mit den
Ländern Mittel - und Osteuropas. Wenn sich die zukünftigen Mitgliedstaaten jedoch
für die Nutzung der Kernenergie entschieden haben - und für die meisten unter
ihnen trifft dies zu - kommt dem Sicherheitsniveau der Kernkraftanlagen wesentliche
Bedeutung zu.
Da sicherheitstechnische Normen und Standards jedoch nicht auf Ebene der
Europäischen Union festgelegt sind, hat Österreich während seiner
Ratspräsidentschaft 1998 die Initiative für Schlußfolgerungen des Rates ergriffen, in
denen unter anderem die beitrittswilligen Länder aufgefordert werden, die nukleare
Sicherheit so zu verbessern, „daß
ein Niveau erreicht wird, das dem Stand in der
Union hinsichtlich der Technologie und der Vorschriften sowie in operativer Hinsicht
entspricht“.
Diese Prinzipien sind auch Teil der Position der Europäischen Union in den
Beitrittsverhandlungen. Der Europäische Rat von Helsinki am 10. und 11. Dezember
1999 hat diese Haltung bestätigt: „Der Europäische Rat weist erneut auf die
Bedeutung hoher Sicherheitsstandards im Nuklearbereich in Mittel - und Osteuropa
hin. Er fordert den Rat auf, zu prüfen, wie die Frage der nuklearen Sicherheit im
Rahmen des Erweiterungsprozesses im Einklang mit den einschlägigen
Schlußfolgerungen des Rates behandelt werden kann“.
ad 1
In der Verhandlungsposition der EU (European Union Common Position) zum
Kapitel 14 Energie heißt es zu Krsko wörtlich:
„Slowenien wird dementsprechend ersucht, regelmäßig umfassende Informationen
über das laufende Nachrüstungsprogramm für das Kernkraftwerk Krsko, über
Investitionen in den Brennstoffkreislauf, einschließlich eingesetzter Brennstoffe und
Abfallbewirtschaftung, und über zugehörige Finanzvorschriften unter Einbeziehung
staatlicher Mittel vorzulegen sowie darüber zu berichten, welche Fortschritte bei den
seismischen Analysen gemacht wurden, wie Slowenien die Sicherheitsfragen im
Zusammenhang mit der doppelten slowenisch - kroatischen Eigentümerschaft in
bezug auf die Anlage regeln will und wie die Rolle und die Arbeit der
Sicherheitsbehörde weiter ausgestaltet werden soll.“
Diese Position gilt als Fahrplan im Beitrittsprozess, sowohl für die Beitrittskandidaten
als auch für die Union. Wenn sich beide Seiten daran halten, wird das Thema Krsko
keine negativen Auswirkungen auf den Beitritt Sloweniens haben.
Mehrere Europäische Räte (Wien 1995, Köln 1999) haben in ihren
Schlussfolgerungen auf die Bedeutung der nuklearen Sicherheit im Zusammenhang
mit der Erweiterung hingewiesen. Dies wurde auf dem letzten Europäischen Rat in
Helsinki im Dezember 1999 weiter verstärkt:
„Der Europäische Rat weist erneut auf die Bedeutung hoher Sicherheitsstandards im
Nuklearbereich in Mittel - und Osteuropa hin. Er fordert den Rat auf zu prüfen, wie die
Frage der nuklearen Sicherheit im Rahmen des Erweiterungsprozesses im Einklang
mit den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates behandelt werden kann.“
ad 2
Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen werden immer wieder Angelegenheiten
zwischen der Union und den Beitrittskandidaten oder bilateral zwischen
Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten diskutiert, die derzeit innere
Angelegenheiten der Beitrittswerberstaaten sind, aber beim Beitritt der EU mehr
oder weniger zu Angelegenheiten der EU werden.
Dies ist ein Prozess, der
manchmal zu Missverständnissen auf beiden Seiten führen kann, im Endergebnis
aber muß jedenfalls Einvernehmen erzielt werden.
Tatsächlich gibt es neben manchen kritischen Äußerungen auch eine Reihe von
positiven Beispielen der Zusammenarbeit, wie etwa die im Dezember v.J.
hergestellte vorerst provisorische Koppelung der Strahlenfrühwarnsysteme
Österreichs und Sloweniens, in deren Rahmen Strahlenschutzmeßgeräte in der
Nähe von Krsko aufgestellt wurden, deren Meßergebnisse gleichzeitig den
zuständigen Behörden in Slowenien und Österreich übermittelt werden.