2637/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31.08.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

für VERKEHR, INNOVATION

und TECHNOLOGIE

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2612/J - NR/2001, betreffend

Verkehrslösung im Ennstal, die die Abgeordneten Lichtenberger und FreundInnen

am 2. Juli 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 7:

Teilen Sie die Einschätzung, dass angesichts der für Jahresende angekündigten

Vorlage eines "Gesamtverkehrplans“ als maßgeblich verkehrsträgerübergreifend

sachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Verwirklichung von

Infrastrukturprojekten eine Umweltmediation Ennstal über in Bundeszuständigkeit

befindliche hochrangige Straßen - und Bahnprojekte nur Sinn macht und verbindliche

Ergebnisse erzielen kann, wenn sich ihr Ministerium aktiv daran beteiligt, und wenn

nein, warum nicht?

Wie sieht konkret Ihre Einbindung in die bisherigen und absehbaren

Vorbereitungsschritte zum Mediationsverfahren aus und wie soll Ihrer Ansicht nach

Ihre Einbindung in das Verfahren selbst erfolgen?

Teilen Sie die Ansicht, dass eine Beteiligung Ihres Ministeriums und damit ein

ernstzunehmendes Mediationsverfahren erst nach Aufhebung der obsolet

gewordenen Verordnung zur Ennsnahen Trasse von 1990 korrekt wäre?

Sind Sie bereit, die Verordnung der Trasse aufzuheben, und wenn nein, warum

nicht?

Stimmt die in der APA am 18.6.2001 wiedergegebene Meldung, wonach gemeinsam

mit dem Bund und den Bundesländern Steiermark und Salzburg eine

Korridoruntersuchung für die "Ennsstraße neu“ in Vorbereitung ist?

Wenn ja, wie weit sind die Vorbereitungen gediehen, welcher Zeitplan besteht für

Ausschreibung und Beauftragung bzw. freihändige Vergabe sowie Fertigstellung, wie

groß soll die Auftragssumme sein und welchen Teil dieser Summe wird der Bund aus

welcher Budgetlinie übernehmen?

Ist es insbesondere zutreffend, dass sich diese Korridoruntersuchung ausschließlich

mit dem Straßenbereich befassen soll, und wenn ja, wie begründen Sie Ihren

diesbezüglichen Positionswechsel, nachdem Sie in einer Anfragebeantwortung vor

wenigen Monaten meinten, es wäre sinnvoll, eine verkehrsträgerübergreifende

Korridoruntersuchung einzuleiten?

Antwort:

Seit Jahren werden ständig neue Planungen und Ideen betreffend das Ennstal an

mein Ressort herangetragen, die für eine weitere Entscheidung hinsichtlich der B 320

Ennstal Straße zusammengefasst, aktualisiert und auf ein vergleichbares Niveau

gebracht werden müssen. Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit den

Ländern Salzburg und Steiermark eine verkehrsträgerübergreifende

Korridoruntersuchung vorbereitet, die die verkehrlichen, räumlichen, wirtschaftlichen

und umweltbezogenen Aspekte des Verkehrs bzw. der Verkehrsinfrastruktur im

Ennstal aufarbeiten soll. Erst nach Aufbereitung aller relevanten Fakten können

allfällige weitere Schritte, wie etwa eine Aufhebung der Trassenverordnung von 1990

oder die Einleitung eines Mediationsverfahrens, gesetzt werden.

Die Ausschreibung erfolgt gemäß Bundesvergabegesetz bzw. auf Grundlage der

ÖNORM A2050. Die Ausschreibungsunterlagen werden spätestens bis Ende Juli

2001 ausgesendet werden, wobei dann bis Ende September 2001 das

Zuschlagsverfahren abgeschlossen sein soll. Die Kosten der Untersuchung werden

aus dem Ausschreibungsverfahren resultieren, und von meinem Ressort, dem Land

Salzburg, sowie dem Land Steiermark getragen, wobei ab Zuschlagserteilung eine

Frist zur Leistungserbringung von 12 Monaten festgelegt wurde.

 

Fragen 8 bis 10:

Ist es zutreffend, dass erst nach Vorliegen dieser Untersuchung die Bevölkerung

eingebunden werden soll, und halten Sie dies angesichts des breiten regionalen

Konsenses hinsichtlich eines umfassenden Mediationsverfahrens für eine

zielführende Vorgangsweise - wenn ja, warum?

Teilen Sie die Ansicht, dass anstelle einer Konfliktlösung der nächste Konflikt

provoziert wird, wenn man einmal mehr von „oben“ nach „unten“ Studien als Fakten

verkaufen möchte, ohne dabei der betroffenen Region die Möglichkeit gegeben zu

haben, z. B. im Rahmen eines Mediationsverfahrens an der Formulierung der

Zielsetzung der Studie mitzuwirken und die Gutachter der Studie mitzubestimmen,

wenn nein, warum nicht?

Teilen Sie die Meinung, dass gerade die Vorbereitung dieser Korridoruntersuchung

den Einstieg ins Mediationsverfahren darstellen sollte, damit die Konfliktparteien von

Anfang an aktiv und gleichberechtigt an den Vergaberichtlinien mitarbeiten dürfen

und im Konsens Gutachter bestellt und Untersuchungsinhalte definiert werden?

 

Antwort:

Ein Mediationsverfahren kann dann nutzenbringend durchgeführt werden, wenn die

relevanten Fakten auf einen aktuellen Stand gebracht und nachvollziehbar

aufbereitet wurden. Inwieweit eine Mediation dann zweckmäßig ist, kann erst anhand

der Ergebnisse der weitreichenden Korridoruntersuchung beurteilt werden, die

nunmehr, weil in meinem Ressort zusammengefasst, verstärkt

verkehrsträgerübergreifende Aspekte berücksichtigt. Inwieweit die gegenständliche

Untersuchung „einen weiteren Konflikt“ provozieren soll, ist mir nicht verständlich.

Auch kann die Vergabe derartiger Untersuchungen nicht nach einem

Konsensverfahren, sondern nur nach den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des

Bestbieterprinzips erfolgen.

 

Frage 11:

Auf welchen „Erfahrungen“ im Einzelnen beruht Ihre „erfahrungsgemäße“

Überzeugung, dass „ein LKW - Fahrverbot wegen des geltenden EU - Rechtes nicht

umsetzbar ist“, wie Sie in einer Anfragebeantwortung vor wenigen Monaten

festhielten, und welche Schritte im einzelnen haben Sie oder Ihr Vorgänger zur

konkreten Prüfung eines solchen Schrittes für das Ennstal unternommen?

 

Antwort:

Die "erfahrungsgemäße" Überzeugung basiert auf dem Erfahrungsschatz der

Mitarbeiter meines Ressorts. Allerdings wird in meinem Ressort permanent evaluiert

und in die zukünftigen Überlegungen im Zusammenhang mit der Ennstal -

Bundesstraße werden sicher auch neuerlich Überlegungen hinsichtlich eines, wenn

auch nicht so weitgehenden, wie in der Voranfrage geforderten - Fahrverbotes

einfließen.

 

Frage 12:

An welcher Stelle bzw. unter welchem Titel ist die Finanzierung der derzeit

verordneten Ennstrasse im Bundesbudget verankert?

 

Antwort:

In der aktuellen Bedarfsfeststellung 1999 der Bundesstraßenverwaltung ist in der

Stufe 1, also jener Stufe für die innerhalb der nächsten 10 Jahre eine Finanzierung

aus gegenwärtiger Sicht aus dem Bundesstraßenbudget geplant ist, ein Projekt für

den Bereich der B 320 Ennstalstraße im Bereich zwischen Mandling und Trautenfels,

sowie ein Projekt für eine Unterflurtrasse im Bereich Radstadt vorgesehen.

 

Fragen 13 und 14:

Welche Gespräche haben Sie seit Amtsantritt im Zusammenhang mit dem Ennstal

mit LHStv Schöggl wann und mit welchen Ergebnissen geführt?

Welche Gespräche haben Sie seit Amtsantritt im Zusammenhang mit dem Ennstal

mit den zuständigen Salzburger LandespolitikerInnen wann und mit welchen

Ergebnissen geführt?

 

Antwort:

Das Thema „Enntal“ wurde mit beiden LandespolitikerInnen nicht im Detail

besprochen.