267/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am
26. Jänner 2000 unter der Nr. 290/J an Frau Bundesministerin Mag. Barbara
PRAMMER eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Weichmacher
in PVC-Dehnfolien (DEHA) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Als letzte zusammenfassende wissenschaftliche Stellungnahme innerhalb der
EU ist das Dokument B2/JCD/csteeop/cit28999.D(99) des Scientific committee
on toxicity, ecotoxicity and the environment (CSTEE) mit dem Titel „Opinion on
the toxicological characteristics and risks of certain citrates and adipates used
as a substitute for phthalates in certain soft PVC products" anzusehen. Dieses
Dokument stellt zwar eine Bewertung der Situation bei bestimmten, als Ersatz
für Phthalate vorgesehenen Weichmachern in PVC - Spielzeug dar, gibt aber
auch eine Übersicht über die
toxikologische Charakteristik und die Risken von
DEHA allgemein. Für diese Bewertung wurden die neuesten verfügbaren
Studien herangezogen.
Zu Frage 2:
Entsprechende Studien liegen bereits vor, sodaß eine erste Beurteilung der
gesundheitlichen Risiken mit der vom wissenschaftlichen Lebensmittelaus -
schuß der EU ausgesprochenen Empfehlung eines TDI (tolerable daily intake)
vorgenommen werden konnte.
Alternativen zu PVC - Folien für diesen Einsatzbereich sind bereits vorhanden
(z.B. Polyethylenfolien); grundsätzlich ist es jedoch Angelegenheit der Herstel -
er, alternative und unbedenkliche Additive zu finden.
Zu Frage 3:
Die Entwicklung einer routinemäßig anwendbaren Labormethode zur Prüfung
der Einhaltung der Migrationsgrenzwerte ist bereits auf der Grundlage der An -
lagen 2, 3 und 4 der Kunststoffverordnung vorgesehen. Diese Grundlagen
reichen für die Ausarbeitung einer routinemäßig anwendbaren Analysenmetho -
de für das Labor aus, um die Freisetzungsrate von DEHA aus PVC-Folien zu
bestimmen.
Zu Frage 4:
Die nächste vorgesehene Änderung der Richtlinie 90/1 28/EWG sieht eine
spezifische Regelung des Additivs DEHA in der Liste der Additive vor. Die
Grundlage für eine spezifische Beschränkung soll der vom wissenschaftlichen
Lebensmittelausschuß der EU empfohlene
TDI (tolerable daily intake) von
0,3 mg pro kg Körpergewicht sein. Dies würde einen spezifischen Migrations -
grenzwert in Lebensmitteln (oder Verzehrprodukten) von 18 mg pro kg erge -
ben.
Für diesen Grenzwert wird auch Österreich eintreten.
Zu Frage 5:
Eine österreichspezifische Regelung für einen Grenzwert für DEHA bzw. ein
Verbot von PVC - Dehnfolien mit DEHA für fetthaltige Lebensmittel ist derzeit
nicht sinnvoll, da in nächster Zeit eine spezifische Regelung durch die Europä -
ische Kommission erfolgen wird und Folien dieser Art bereits jetzt aufgrund des
allgemeinen Gesamtmigrationsgrenzwertes für den Kontakt mit fetthaltigen
Lebensmitteln, Milch und Milcherzeugnissen einschließlich Käse und Lebens -
mitteln, die Alkohol oder ätherische Öle enthalten, nicht geeignet sind. Eine
spezielle Regelung über den Fettgehalt ist grundsätzlich abzulehnen.
Ein allgemeines Verbot von PVC - Verpackungen für Lebensmittel aller Art ist
aufgrund der Richtlinie 1990/128/EWG, in die österreichische Rechtsordnung
umgesetzt mit BGBl.Nr. 775/1994, ist nicht möglich. Gebrauchsgegenstände
aus Kunststoff, die dieser Richtlinie entsprechen, sind in der Europäischen
Gemeinschaft verkehrsfähig. Ein von Österreich einseitig ausgesprochenes
Verbot dieses Verpackungsmaterials wäre als nichttarifarisches Handels -
hemmnis eine Behinderung des freien Warenverkehrs und somit EU - widrig.
Zu Frage 6:
Kontrollen im Rahmen des Proben- und Revisionsplanes hinsichtlich Materia -
lien und Gegenständen aus Kunststoff, die
dafür bestimmt sind, mit Lebens -
mitteln in Berührung zu kommen, werden durch die Lebensmittelaufsichts-
organe laufend vorgenommen und bei Bedarf von der Lebensmittelaufsicht
selbstständig oder auch durch Schwerpunktaktionen intensiviert. Derzeit erfolgt
bereits eine verstärkte Überprüfung dieser Materialien.