267/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am

26. Jänner 2000 unter der Nr. 290/J an Frau Bundesministerin Mag. Barbara

PRAMMER eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Weichmacher

in PVC-Dehnfolien (DEHA) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Als letzte zusammenfassende wissenschaftliche Stellungnahme innerhalb der

EU ist das Dokument B2/JCD/csteeop/cit28999.D(99) des Scientific committee

on toxicity, ecotoxicity and the environment (CSTEE) mit dem Titel „Opinion on

the toxicological characteristics and risks of certain citrates and adipates used

as a substitute for phthalates in certain soft PVC products" anzusehen. Dieses

Dokument stellt zwar eine Bewertung der Situation bei bestimmten, als Ersatz

für Phthalate vorgesehenen Weichmachern in PVC - Spielzeug dar, gibt aber

auch eine Übersicht über die toxikologische Charakteristik und die Risken von

DEHA allgemein. Für diese Bewertung wurden die neuesten verfügbaren

Studien herangezogen.

 

Zu Frage 2:

 

Entsprechende Studien liegen bereits vor, sodaß eine erste Beurteilung der

gesundheitlichen Risiken mit der vom wissenschaftlichen Lebensmittelaus -

schuß der EU ausgesprochenen Empfehlung eines TDI (tolerable daily intake)

vorgenommen werden konnte.

 

Alternativen zu PVC - Folien für diesen Einsatzbereich sind bereits vorhanden

(z.B. Polyethylenfolien); grundsätzlich ist es jedoch Angelegenheit der Herstel -

er, alternative und unbedenkliche Additive zu finden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Entwicklung einer routinemäßig anwendbaren Labormethode zur Prüfung

der Einhaltung der Migrationsgrenzwerte ist bereits auf der Grundlage der An -

lagen 2, 3 und 4 der Kunststoffverordnung vorgesehen. Diese Grundlagen

reichen für die Ausarbeitung einer routinemäßig anwendbaren Analysenmetho -

de für das Labor aus, um die Freisetzungsrate von DEHA aus PVC-Folien zu

bestimmen.

 

Zu Frage 4:

 

Die nächste vorgesehene Änderung der Richtlinie 90/1 28/EWG sieht eine

spezifische Regelung des Additivs DEHA in der Liste der Additive vor. Die

Grundlage für eine spezifische Beschränkung soll der vom wissenschaftlichen

Lebensmittelausschuß der EU empfohlene TDI (tolerable daily intake) von

0,3 mg pro kg Körpergewicht sein. Dies würde einen spezifischen Migrations -

grenzwert in Lebensmitteln (oder Verzehrprodukten) von 18 mg pro kg erge -

ben.

 

Für diesen Grenzwert wird auch Österreich eintreten.

 

Zu Frage 5:

 

Eine österreichspezifische Regelung für einen Grenzwert für DEHA bzw. ein

Verbot von PVC - Dehnfolien mit DEHA für fetthaltige Lebensmittel ist derzeit

nicht sinnvoll, da in nächster Zeit eine spezifische Regelung durch die Europä -

ische Kommission erfolgen wird und Folien dieser Art bereits jetzt aufgrund des

allgemeinen Gesamtmigrationsgrenzwertes für den Kontakt mit fetthaltigen

Lebensmitteln, Milch und Milcherzeugnissen einschließlich Käse und Lebens -

mitteln, die Alkohol oder ätherische Öle enthalten, nicht geeignet sind. Eine

spezielle Regelung über den Fettgehalt ist grundsätzlich abzulehnen.

 

Ein allgemeines Verbot von PVC - Verpackungen für Lebensmittel aller Art ist

aufgrund der Richtlinie 1990/128/EWG, in die österreichische Rechtsordnung

umgesetzt mit BGBl.Nr. 775/1994, ist nicht möglich. Gebrauchsgegenstände

aus Kunststoff, die dieser Richtlinie entsprechen, sind in der Europäischen

Gemeinschaft verkehrsfähig. Ein von Österreich einseitig ausgesprochenes

Verbot dieses Verpackungsmaterials wäre als nichttarifarisches Handels -

hemmnis eine Behinderung des freien Warenverkehrs und somit EU - widrig.

 

Zu Frage 6:

 

Kontrollen im Rahmen des Proben- und Revisionsplanes hinsichtlich Materia -

lien und Gegenständen aus Kunststoff, die dafür bestimmt sind, mit Lebens -

mitteln in Berührung zu kommen, werden durch die Lebensmittelaufsichts-

organe laufend vorgenommen und bei Bedarf von der Lebensmittelaufsicht

selbstständig oder auch durch Schwerpunktaktionen intensiviert. Derzeit erfolgt

bereits eine verstärkte Überprüfung dieser Materialien.