2671/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2698/J - NR/2001 betreffend Schul -  und

LehrerInnendaten 2000/2001, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am

6. Juli 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Die im Schuljahr 2000/01 an Österreichs Schulen beschäftigten Lehrkräfte geben je nach

Gliederung folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfzahlen wieder):

 

Nach Schultyp:

 

AHS:                      19.433

HTL:                        5.683

HBLA:                     6.884

HAK/HASCH        5.527

BAKIP                     1.358

VS:                         33.853

HS                          33.985

Sonderschulen:      5.902

Polytechn. Sch.:     2.008

Berufsschulen:       4.549 (Daten aus 1999/00)

Nach Bundesländern:

 

Bgld.:                       4.165

Ktn.:                         8.592

Nö.:                        20.934

Oö.:                        21.061

Sbg.:                        8.051

Stmk                       15.654

T.:                           10.180

Vbg.:                        5.571

W.:                         21.083

 

Nach Voll -  und Teilbeschäftigung:

 

Vollbeschäftigte:                 93.891

Teilbeschäftigte:                 17.345

 

Nach Bundes -  und Landeslehrern:

 

Bundeslehrer:                      39.543

Landeslehrer:                       75.748

 

Ad 2.:

Daten zur Arbeitslosigkeit von Lehrkräften liegen beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) auf,

sie werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht erhoben.

Bewerbungen bei den Landesschulbehörden können laufend erfolgen, werden aber dem

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht weitergeleitet, es liegen somit keine Aufzeichnungen darüber vor.

 

Ad 3.:

Die an Österreichs Schulen beschäftigten befristeten Vertragslehrer/innen geben je nach Gliederung

folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfanzahlen wieder):

Nach Schultyp:

 

AHS:                                     2.024

HTL:                                         202

HBLA:                                      880

HAK/HASCH                         430

BAKIP                                     197

APS:                                      7.812

Berufsschulen:                        250

 

Nach Bundesländern:

 

Bgld.:                                        190

Ktn.:                                         741

Nö.:                                        1.597

Oö:                                         2.351

Sbg.:                                         930

Stmk.:                                    1.383

T.:                                          1.520

Vbg.:                                         280

W.:                                         2.931

 

Nach Bundes -  und Landeslehrern:

 

Bundeslehrer:                      3.733

Landeslehrer:                       8.190

 

Insgesamt beträgt die Anzahl der befristeten Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer im Schuljahr

2000/2001 bundesweit 11.923 Personen. Das bedeutet gegenüber dem Schuljahr 1998/99 einen

Anstieg um 488 Personen oder 4,3%.

Ad 4.:

Bundeslehrer: Zur Frage nach der Anzahl der befristeten Vertragslehrer/innen, die im Schuljahr

2000/01 nicht mehr weiterbeschäftigt werden konnten, wird bemerkt, dass dzt. eine diesbzügliche

Erhebung seitens des BMBWK im Gange ist.

Landeslehrer: Die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen fällt in die

Zuständigkeit der Länder.

 

Ad 5.:

Die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen fällt in die Zuständigkeit der Länder.

 

Ad 6.:

Auf Grund der Tatsache, dass die tatsächlichen Schülerzahlen und damit die tatsächlichen

Klassenzahlen erst nach Beginn des Schuljahres feststehen und sich erst daraus das exakte

Beschäftigungsausmaß von Lehrkräften ergibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Beantwortung

erfolgen.

 

Ad 7.:

Bundeslehrer: Im Schuljahr 2000/01 wurden an Bundesschulen 8.807 Schüler/innen in der

Nachmittagsbetreuung erfasst. Die Nachmittagsbetreuung beschränkt sich auf ganztägige

Schulformen der AHS - Unterstufe.

Landeslehrer: Die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen fällt in die

Zuständigkeit der Länder.

 

Ad 8.:

Während eines Schuljahres bleiben die Kenngrößen zum Schul -  bzw. Unterrichtsbetrieb in der

Regel konstant.

Ad 9.:

Höhere Schulen: Die Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen zeigt folgende Tabelle:

 

 

AHS

HTL

HBLA

HAK

BAKIP

Klassen mit genau

30Schüler/innen

353

104

108

124

21

Klassen mit über

30 Schüler/innen

658

462

361

357

58

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 43, 57, 71, 100 u. 108 SchOG) kann, um

Abweisungen zu vermeiden, die Klassenschüler/innenhöchstzahl (30) um bis zu 20 vH

überschritten werden.

 

Da es sich bei der obigen Tabelle um eine Stichtagsauswertung zu Schulbeginn handelt, kann auf

Grund von Austritten davon ausgegangen werden, dass sich während des Schuljahres die Anzahl

der Klassen, in denen die Klassenschüler/innenhöchstzahl überschritten wird, verringert.

 

Pflichtschulen: Da die Vollziehung des Schulrechts an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der

Länder fällt, liegen dem Bund dzt. keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Ad 10.:

Bundeslehrer: Von den insgesamt 39.931 Lehrkräften an Bundesschulen haben im Schuljahr

2000/01 553 Personen die Möglichkeit eines Sabbatjahres in Anspruch genommen.

 

Ad 11.:

Siehe Beilage.

Ad 12.:

Es gab kein „Zusatzkontingent“, in der bis zur Neuregelung im Finanzausgleich zwischen dem

Bundesminister für Finanzen und allen neun Landeshauptleuten vereinbarten neue

Stellenplansystematik geltenden Stellenplanrichtlinie waren verschiedenste Berechnungsfaktoren

enthalten, die ebenso wie im neuen System eine Gesamtzahl der Planstellen für Lehrerinnen und

Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, für welche der Bund den Ländern die Kosten ersetzt,

ergaben. Für die Länder bestand und besteht die Möglichkeit zwischen den einzelnen Bereichen

Umschichtungen vorzunehmen. Über den konkreten Personaleinsatz entscheiden daher

ausschließlich die dafür aufgrund der Bundesverfassung zuständigen Bundesländer.

 

Ad 13.:

Im Zuge der Verhandlungen zum Finanzausgleich wurde mit den Ländern eine Abänderung der

Stellenplanrichtlinien für allgemein bildende Pflichtschulen ab dem Schuljahr 2001/02 dahingehend vereinbart, dass für jede Schulart ein Schüler - Lehrer - Verhältnis als Berechnungsgrundlage angewendet wird. Da in diesen neuen Maßzahlen sämtliche bisher geltenden Zahlen enthalten sind, ist bei der Berechnung der Planstellen eine Aufgliederung in verschiedene Ursachengruppen nicht mehr erforderlich. Für den Fall, dass in einem Bundesland durch besonderen Zuzug von Kindern mit nicht ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache ein überdurchschnittliches Ausmaß von Fördermaßnahmen erforderlich ist, wird ein zweckgebundener Zuschlag gewährt. Es obliegt jedenfalls den für die Vollziehung zuständigen Ländern, im Rahmen der Gesamtzahl an genehmigten Planstellen im entsprechenden Ausmaß für die Förderung der Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache zu sorgen.

 

 

Beilage konnte nicht gescannt werden!!!