2676/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.09.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat GASSNER und GenossInnen haben am 6.7.2001 unter der

Nummer 2689/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Schließung von Gendarmerieposten in Österreich im Allgemeinen, in Oberösterreich im

Speziellen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ich verweise auf meine Beantwortung der Fragen 1 - 3 der parlamentarischen Anfrage Nr.

2383/J vom 4. Juli 2001.

 

Zu den Fragen 2,3 und 5:

Ziel des Dienststellenstrukturkonzeptes ist die Einsparung im Bereich des Innendienstes, um

die Sicherheit vor Ort, in die Außendienstpräsenz investieren zu können.

Maßgebliche Entscheidungsgrundlagen für die Zusammenlegbarkeit waren insbesondere die

jeweiligen Gegebenheiten hinsichtlich Entfernung zu Nachbardienststellen, topographischer

und geographischer Lage, Zugänglichkeit des Überwachungsgebietes (Straßenbeschaffenheit:

extrem kurvenreich, steil, Wintersperren oder Ähnliches in Verbindung mit den daraus resul -

tierenden Anfahrtszeiten zu allfälligen Ereignisorten), Dienststellengröße (Anzahl der je nach

Belastung systemisierten Planstellen), Infrastruktur (Geschäfts - , Industrie - , Gewerbebetriebe,

besondere Lokalitäten, Verkehrsverbindungen bzw Verkehrsknotenpunkte), sonstiger sicher -

heitsdienstlich relevanter Einrichtungen wie Justizanstalten usw., Bevölkerungsstruktur (länd

liches Gebiet oder Ballungszentrum), Tourismus, Ausgewogenheit der regionalen Struktur in

Verbindung mit angrenzenden Bezirken bzw Bundesländern, und sonstiger sicherheitsdienst -

lich bedeutender Aspekte (wie z.B strategische Lage). In diese Betrachtungsweise einbezogen

wurden dabei auch die Grenzdienststellen.

 

Zu Frage 4:

In die Erarbeitung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen waren alle Führungsebenen

der Bundesgendarmerie, konkret die Bezirksgendarmeriekommanden, die Landesgendarme -

riekommanden und das Gendarmeriezentralkommando, einbezogen.

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Die genannten Komponenten wurden im gebotenen Ausmaß berücksichtigt bzw. waren un -

mittelbar ausschlaggebend für die Zusammenlegungen, weil es deren primäres Ziel ist, die

vorhandenen Ressourcen in bestmöglicher Weise für die Bewältigung der exekutivdienstli -

ehen Aufgaben einzusetzen.

 

Zu Frage 10:

Gemäß dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 6.3.1992 ist die Zusammenlegung

von Gendarmerieposten eine Maßnahme im inneren Bereich der Behörde. Es ist gesetzlich

weder die Herstellung des Einvernehmens noch die Zustimmung mit anderen Behörden oder

anderen Organen vorgesehen. Neben den Abschlussgesprächen, die mit regionalen Verant -

wortungsträgem geführt wurden, wurden alle betroffenen Bürgermeister am Tag der Entschei -

dung auch darüber informiert, dass in einem nächsten Umsetzungsschritt Gespräche zwischen

Vertretern der Bundesgendarmerie und den regionalen Verantwortlichen über mögliche Be -

gleitmaßnahmen geführt werden.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ja. Im Monatsdurchschnitt leisteten die 15 in Oberösterreich zur Zusammenlegung vorgesehe -

nen Gendarmerieposten im Jahr 2000 folgende Anzahl von Überstunden:

 

GendPosten

Schnitt pro Monat

Alkoven

92,3

Rainbach/M

52,5

Unterweißenbach

65,8

Wartberg/Krems

69,2


 

Kronstorf

117,4

Baumgartenberg

66,6

Schwertberg

138,8

Haslach/M

61,9

Hofkirchen/M

71,2

Taufkirchen/Pram

86,2

Feldkirchen

98,1

Regau

221,3

Attersee

164,2

Weyregg/A.

224,9

Stadl Paura

194,2

 

Zu Frage 13:

Gerade die Tatsache, dass Überstunden geleistet werden müssen, erfordert strukturelle Maß -

nahmen, die den internen Administrationsaufwand reduzieren und damit die exekutivdienstli -

che Aufgabenbewältigung unterstützen.

 

Zu Frage 14:

Nach den internen Übersichten des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich, die

auch die Ergebnisse der Tätigkeitsberichte beinhalten, liegen die Gendarmerieposten

Kronstorf, Feldkirchen und Stadl Paura im landesweiten Durchschnitt. Die Gendarmeriepos -

ten Alkoven, Rainbach, Unterweissenbach, Warberg/Krems, Baumgartenberg, Haslach/M

und Taufkirchen/Pram liegen belastungsmäßig unter dem Durchschnitt, die Gendarmeriepos -

ten Schwertberg, Regau, Attersee und Weyregg/Attersee über dem Durchschnitt.

 

Zu Frage 15:

Durch die Zusammenlegung ergibt sich nicht nur ein interner Belastungsausgleich, sondern

wird das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung dadurch besser abdeckbar, dass Kapazitäten,

die bisher für die Verwaltung einer Dienststelle gebunden waren, hinkünftig für den Außen -

dienst zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 16:

Die im Jahre 2001 umzusetzenden Personaleinsparungen werden zur Gänze im Administra -

tivbereich durchgeführt. Auch künftige Personaleinsparungen werden sich im weitest mögli -

chen Ausmaß auf diesen beschränken und die Priorität des Exekutivdienstes entsprechend

berücksichtigen.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Die Veranlassung von Frühpensionierungen ist derzeit nicht vorgesehen.

Zu Frage 9:

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen, werden entsprechende Aufwendun -

gen insbesondere durch den Fahrtkostenzuschuss abgedeckt werden.