27/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13/J - NR/1999 betreffend Nachbesetzung des
Fachhochschulrates, die die Abgeordneten Dr. GRAF und Kollegen am 8. November 1999 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die Nachbesetzung der acht Mitglieder, die per 30. September 1999 ausgeschieden sind,
erfolgte bisher nicht, da das im FHStG vorgeschriebene Einvernehmen mit der Bundesminis -
terin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nicht hergestellt werden konnte.
Zu Fragen 2 und 3:
Es hat konkrete Gespräche gegeben und ich habe auch schriftliche Vorschläge für die Nach -
besetzung des Fachhochschulrates gemacht. Das Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten konnte nicht hergestellt werden. Die Gründe
der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, die Zustimmung zu
verweigern, waren unterschiedlich und sind von
ihr zu verantworten.
Zu Frage 4:
Die Auswahl der zu bestellenden Mitglieder erfolgt gemäß der im § 7 Abs. 2 des FHStG
genannten Kriterien. Darüber hinaus wird geachtet, eine angemessene Streuung der Herkunft
der Mitglieder über die Bundesländer zu erzielen.
Zu Frage 5 und 6:
Derzeit gibt es aufgrund der Vakanzen im Fachhochschulrat keine Störung im Fachhoch -
schul - Sektor. Freilich müsste der Fachhochschulrat im Laufe des ersten Jahresviertels 2000
seine Tätigkeit wieder aufnehmen, um die Vorbereitungen für neue Lehrgänge des
WS 2000/2001 zu sichern.
Zu Frage 7:
Die Nachbesetzung der acht Mitglieder, die per 30.9.99 ausgeschieden sind, wird in den
nächsten Tagen erfolgen, da jüngst das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hergestellt werden konnte.