270/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 254/J - NR/2000 betreffend Schutz der Men -
schenrechte, die die Abgeordneten Mag. SCHWEITZER und Kollegen am 20. Januar 2000
an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beantworte auf Grund der mir vorliegenden Un -
terlagen wie folgt.
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Ja. Der Schutz der Grund - und Menschenrechte erscheint bereits durch die allgemeinen, in
Österreich geltenden verfassungs- und
verwaltungsrechtlichen Verfahren gewährleistet.
Zu Fragen 4 - 7:
Über Menschenrechtsverletzungen im gegenständlichen Zeitraum ist für den Ressortbereich
ebensowenig etwas bekannt wie über allfällige Defizite in Menschenrechtsfragen.
Zu Frage 8:
Die Achtung und Durchsetzung der Grund - und Menschenrechte ist die Grundlage einer
demokratischen Gesellschaft. Dabei kommt der Wissenschaft eine besondere Rolle bei der
Weiterentwicklung der Menschenrechtspolitik in Österreich, unter Bedachtnahme auf die
internationale Entwicklung, zu. Die vor einiger Zeit geschaffene Funktion von Menschen -
rechtskoordinatoren soll diese Entwicklung im ministeriellen Bereich unterstützen.
Was konkrete und aktuelle Schritte der Weiterentwicklung betrifft, ist zu bemerken, dass
etwa im Bereich der Lebenswissenschaften durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse Fragen
nach der Sicherung der Menschenrechte bei den sich eröffnenden medizinischen Anwendun -
gen am Menschen aufgeworfen werden. Um hier auf internationaler Ebene Regeln zu etablie -
ren, wurde von der UNESCO eine „Deklaration über das menschliche Genom und Men -
schenrechte“ beschlossen und ein „Internationales Bioethik Komitee“ eingerichtet. Derzeit
wird durch die Teilnahme österreichischer Beobachter an den Sitzungen dieses Komitees für
aktiven Informationsaustausch gesorgt, für die Zukunft wird anstelle des bloßen Beobachter -
status die vollwertige Vertretung Österreichs im Komitee angestrebt.“