2708/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.09.2001

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2781/J betreffend

tourismuspolitische Aktivitäten im Sinne der Nachhaltigkeit, insbesondere zur Alpen -

konvention, zum Jahr des Ökotourismus und zum Jahr der Berge, welche die

Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 13. Juli 2001

an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1, 20 und 23 der Anfrage:

 

Auf internationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit alle bi -  und multilateralen Initiativen, die darauf abzielen, eine nachhaltige

Tourismusentwicklung durch die Staatengemeinschaft zu forcieren. Das bedeutet,

dass alle Ressourcen so zu verwalten sind, dass wirtschaftliche, soziale und

ethische Bedürfnisse von Touristen einerseits und der lokal bereisten Bevölkerung

andererseits unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung kultureller Integrität und

notwendiger, ökologischer Prozesse auf lange Sicht gedeckt werden können.

 

Die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen im Tourismus erlauben dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nur Interventionsmaßnahmen, die

außerhalb gesetzlicher Regelungen liegen. Im innerstaatlichen Bereich kann das

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit daher aus kompetenzrechtlichen

Gründen nur eine Basis für eine länderübergreifende Kommunikations -  und

Austauschplattform schaffen, was durch die Etablierung einer Arbeitsgruppe

betreffend Nachhaltiger Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

erfolgt ist. Es ist allerdings festzuhalten, dass seitens der österreichischen Bundes -

länder bis dato noch wenig Interesse an einer aktiven Mitarbeit besteht. Allerdings

wird auf Wunsch der Frau Staatssekretärin Mares Rossmann diese Arbeitsgruppe

wieder aktiviert werden. Grundlage für die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe war auch

die Umsetzung von Beschlüssen für Nachhaltigen Tourismus im Rahmen der 7.

Tagung der UN - Kommission für Nachhaltige Entwicklung (Rio - Prozess) im Frühjahr

1999 in New York, an der auch zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Arbeit teilgenommen haben.

 

Antwort zu den Punkten 2, 3, 7 und 8 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf den Weltökotourismusgipfel (Quebec, Mai 2002) wird das Bundes -

ministerium für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam mit der OMT/WTO Welttourismus -

organisation und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und

anderen nationalen Partnern im September 2001 eine europäische Vorbereitungs -

konferenz in St. Johann/Pongau und Werfenweng zum Thema „Ökotourismus in

Berggebieten - eine Herausforderung für nachhaltige Entwicklung" organisieren.

 

Daneben werden im Zusammenhang mit dem Schwerpunktjahr „Internationales Jahr

des Ökotourismus 2002" Studien zum Bereich der nachhaltigen Tourismus -

entwicklung beauftragt, welche den Bundesländern Grundlagen für nachhaltige

Tourismusentwicklung bieten sollen.

 

Betreffend "Internationales Jahr der Berge 2002“ hat die Österreich Werbung im

Rahmen eines breit angelegten Strategieworkshops im Jahr 2001 die künftigen

Szenarien und daraus resultierenden Vermarktungschancen des Alpentourismus

beleuchtet. Die Ergebnisse werden im Herbst 2001 der breiten Öffentlichkeit

vorgestellt.

 

Es handelt sich hierbei um zusätzliche Aktivitäten, die geeignet sind, die in der

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage angeführten Ziele zu erreichen.

Antwort zu den Punkten 4, 5, 9 und 10 der Anfrage:

 

In den Beilagen A und B sind diejenigen Fördermaßnahmen und Studien angeführt,

die schwerpunktmäßig der nachgefragten Mittelverwendung zugeordnet werden

können. Studien im Themenbereich des Tourismus können auf den Websites

www.studien.at bzw. www.bmwa.gv.at/tourismus abgerufen bzw. bestellt werden.

 

Antwort zu den Punkten 6 und 11 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich an keinen weiteren

Aktivitäten beteiligt.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Initiative zur Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention und daher auch

des Tourismusprotokolls liegt im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Land -

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Das Tourismusprotokoll wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit an

alle Bundesländer zur Stellungnahme ausgesendet. Generell ist festzustellen, dass

der Umweltstandard in Österreich auf Grund verschiedener Maßnahmen schon jetzt

zum Teil weit über den Empfehlungen der Alpenkonvention, des Tourismusprotokolls

und dem Standard anderer Vertragsparteien liegt. Die Tourismuspolitik des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit tendiert schon seit längerer Zeit zu

einem umweltverträglichen nachhaltigen Tourismus. Das dokumentiert sich u.a. auch

dadurch, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit von Anfang an aktiv

am Zustandekommen des Tourismusprotokolls mitgearbeitet hat. Daraus ergibt sich,

dass bei tourismuspolitischen Entscheidungen auf die Vorgaben der Alpen -

konvention bzw. des Tourismusprotokolls so weit als möglich Rücksicht genommen

wird.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die EU ist selbst Vertragspartei der Alpenkonvention. Bei der Ratifizierung des

Tourismusprotokolls handelt es sich um einen nationalen Rechtsakt.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Neben dem Tourismusprotokoll ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

insbesondere auch für das Energie -  bzw. Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention

zuständig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat dem Bundes -

ministerium für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bereits

Informationen über eine mögliche Umsetzung des Tourismusprotokolls sowie der

übrigen Protokolle übermittelt. Im Herbst 2001 ist seitens des Bundes die Einleitung

des Ratifizierungsverfahrens vorgesehen. Nach der Ratifizierung ist beabsichtigt, in

den entsprechenden Arbeitsgruppen die weiteren Umsetzungsschritte zu behandeln.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Eine Umschichtung der Budgetmittel auf EU - Ebene und die Verlagerung der

Zuständigkeit für Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch im Tourismus wird nicht als

eine Abkehr vom eingeschlagenen Kurs gesehen. Im Gegenteil wird die Verlagerung

der Aktivitäten gegen Kindesmissbrauch im Tourismus zur OMT/WTO

Welttourismusorganisation begrüßt, da ihr politischer und wirtschaftlicher

Einflussbereich in den Ländern außerhalb der EU (sprich: Destinationen und

Tatortländern) gewichtiger ist.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Der von der Tourismuswirtschaft (ÖRV) gemeinsam mit der Frau Staatssekretär

Mares Rossmann im April 2001 unterzeichnete „Code of Conduct" ist Teil eines von

ECPAT - Schweden initiierten und von der EU finanzierten Projektes, das auf die

aktive Beteiligung der Tourismuswirtschaft im Kampf gegen den Kindesmissbrauch

im Tourismus abzielt. Die Umsetzungs -  und Kontrollmechanismen sind ebenfalls

Projektteil und entziehen sich dem Einflussbereich des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Arbeit. Frau Staatssekretärin Mares Rossmann ist jedoch an einer

Evaluierung nach einem Jahr interessiert.

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Österreich wird beim 2. Weltkongress (Japan, Dezember 2001) durch das Bundes -

ministerium für soziale Sicherheit und Generationen offiziell vertreten sein.

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Mit der Unterzeichnung des Schlussdokumentes der Konferenz der Vereinten

Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro machten im Juni 1992 die

Regierungsvertreter von 150 Staaten die politische Zielbestimmung einer nach -

haltigen Entwicklung umfassend verbindlich. Zugleich wurde eine politische Agenda

für das 21. Jahrhundert verabschiedet, die als weltweites Programm darauf abzielt,

ökologische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungsfaktoren zu vernetzen und

diese in einem Sustainable - Development - Konzept integriert umzusetzen.

 

Österreich hat bereits kurz nach der Rio - Konferenz erste Maßnahmen unter -

nommen, diesen Leitgedanken in unterschiedlichen Politikstrategien zu integrieren

und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umzusetzen.

Im Rahmen der Agenda 21 der Beschlüsse von Rio (1992) sind touristische Fragen

im Kapitel 13 betreffend „nachhaltige Entwicklung in Bergregionen“ angesprochen.

Wie bereits bemerkt, soll im Rahmen der Ausarbeitung einer österreichischen

Strategie für Nachhaltige Entwicklung dem Thema „Nachhaltiger Tourismus“ ein

besonderer Stellenwert zukommen.

 

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

Zum informellen Bund - Länder - Tourismus - Roundtable werden bereits jetzt - wenn

besondere Vorhaben diskutiert werden - zusätzliche Teilnehmer eingeladen.

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Die Struktur des nächsten „Berichtes über die Lage der Tourismus -  und Freizeit -

wirtschaft“ orientiert sich an dem „Annual report of the Member States on the most

significant measures in the field of tourism“ der Europäischen Kommission. Das

Thema „Nachhaltigkeit“ wird in einem Kapitel vertreten sein.

 

Antwort zu den Punkten 24 und 25 der Anfrage:

 

Die in der Beilage B genannten Studien befassen sich u.a. auch mit dem

Themenkreis der sozialen Nachhaltigkeit. Die Erkenntnisse werden in der laufenden

Arbeit berücksichtigt.

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!