271/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. HARTINGER,
Dr. PARTIK - PABLÈ und Kollegen an meinen Amtsvorgänger vom 20.1.2000, Nr.
259/J - NR/2000, betreffend „die Einstellung der Dienstfreistellung von
Thrombozytenspendern an der BPD Graz“ beantworte ich aufgrund der mir zur
Verfügung stehenden Unterlagen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die gängige Gepflogenheit Thrombozytenspendern der Bundespolizeidirektion Graz
nach erfolgter Spende den Resttag dienstfrei zu geben ist unverändert aufrecht.
Zu Frage 2:
Im Jahr 1999 spendeten 66 SW - BeamtenInnen und im Jahr 2000 bisher 17 SW -
BeamtenInnen Thrombozyten. Allen BeamtenInnen wurde für den Resttag
Sonderurlaub gewährt.
Zu Frage 3:
Aufgrund der Tatsache, dass die Dienstfreistellung des Resttages nicht eingestellt
wurde, ist die Frage obsolet.