271/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. HARTINGER,

Dr. PARTIK - PABLÈ und Kollegen an meinen Amtsvorgänger vom 20.1.2000, Nr.

259/J - NR/2000, betreffend „die Einstellung der Dienstfreistellung von

Thrombozytenspendern an der BPD Graz“ beantworte ich aufgrund der mir zur

Verfügung stehenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die gängige Gepflogenheit Thrombozytenspendern der Bundespolizeidirektion Graz

nach erfolgter Spende den Resttag dienstfrei zu geben ist unverändert aufrecht.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 1999 spendeten 66 SW - BeamtenInnen und im Jahr 2000 bisher 17 SW -

BeamtenInnen Thrombozyten. Allen BeamtenInnen wurde für den Resttag

Sonderurlaub gewährt.

 

Zu Frage 3:

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Dienstfreistellung des Resttages nicht eingestellt

wurde, ist die Frage obsolet.