272/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Riess - Passer, Dr. Graf,

Mag. Mainoni, Jung, Dr. Ofner und Kollegen haben am 26. Jänner 2000 unter der

Nr. 306/J - NR/2000 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend die Broschüre „Schutz der Volksgruppen in der Republik Slowenien" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Inhalt der Broschüre „Schutz der Volksgruppen in der Republik Slowenien" von Prof.

Komac in slowenischer und italienischer Sprache war mir nicht bekannt. Die

Österreichische Botschaft in Laibach hat diese Broschüre beschafft und berichtet, daß die

Publikation Übersichtsinformationen über den Minderheitenschutz für die

verfassungsrechtlich anerkannten Minderheiten in Slowenien enthält.

 

Zu Frage 2:

 

Bei der Präsentation dieser Broschüre im Institut für Nationalitätenfragen in Laibach war

aufgrund der angespannten personellen Situation an der Österreichischen Botschaft in

Laibach kein Vertreter der Botschaft anwesend.

 

Zu Frage 3:

 

Die Publikation behandelt die verfassungsrechtlich anerkannten Minderheiten in

Slowenien, weshalb die deutschsprachige Volksgruppe keine Erwähnung findet. Die

faktische Existenz einer deutschsprachigen Volksgruppe wird von Slowenien nicht

geleugnet.

 

Die Beziehungen zwischen Slowenien und Österreich sind angesichts der Vielzahl an

bilateralen Verträgen, des dichten Netzes wissenschaftlicher Kooperationen, der

intensiven Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet und der häufigen Begegnungen auf

politischer Ebene als gutnachbarschaftlich zu bezeichnen.

 

Zu Frage 4:

 

Die Meinung von Prof. Komac ist für die Haltung des offiziellen Slowenien nicht relevant

oder repräsentativ.

 

Zur Frage 5:

 

Mit dem Avis der Europäischen Kommission aus dem Jahr 19 wurde festgestellt, da

Slowenien über die Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen verfügt, welche

die rechtsstaatliche Ordnung, die Menschenrechte und die Achtung von Minderheiten

sowie deren Schutz gewährleisten. Auf Grund der insgesamt positiven Stellungnahme der

Kommission beschloß der Rat der EU einhellig die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

mit der Republik Slowenien. Die österreichische Haltung stand diesbezüglich im Einklang

mit der Beurteilung durch alle Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission.