272/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Riess - Passer, Dr. Graf,
Mag. Mainoni, Jung, Dr. Ofner und Kollegen haben am 26. Jänner 2000 unter der
Nr. 306/J - NR/2000 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Broschüre „Schutz der Volksgruppen in der Republik Slowenien" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Inhalt der Broschüre „Schutz der Volksgruppen in der Republik Slowenien" von Prof.
Komac in slowenischer und italienischer Sprache war mir nicht bekannt. Die
Österreichische Botschaft in Laibach hat diese Broschüre beschafft und berichtet, daß die
Publikation Übersichtsinformationen über den Minderheitenschutz für die
verfassungsrechtlich anerkannten Minderheiten in Slowenien enthält.
Zu Frage 2:
Bei der Präsentation dieser Broschüre im Institut für Nationalitätenfragen in Laibach war
aufgrund der angespannten personellen Situation an der Österreichischen Botschaft in
Laibach kein Vertreter der Botschaft anwesend.
Zu Frage 3:
Die Publikation behandelt die verfassungsrechtlich anerkannten Minderheiten in
Slowenien, weshalb die deutschsprachige
Volksgruppe keine Erwähnung findet. Die
faktische Existenz einer deutschsprachigen Volksgruppe wird von Slowenien nicht
geleugnet.
Die Beziehungen zwischen Slowenien und Österreich sind angesichts der Vielzahl an
bilateralen Verträgen, des dichten Netzes wissenschaftlicher Kooperationen, der
intensiven Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet und der häufigen Begegnungen auf
politischer Ebene als gutnachbarschaftlich zu bezeichnen.
Zu Frage 4:
Die Meinung von Prof. Komac ist für die Haltung des offiziellen Slowenien nicht relevant
oder repräsentativ.
Zur Frage 5:
Mit dem Avis der Europäischen Kommission aus dem Jahr 19 wurde festgestellt, da
Slowenien über die Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen verfügt, welche
die rechtsstaatliche Ordnung, die Menschenrechte und die Achtung von Minderheiten
sowie deren Schutz gewährleisten. Auf Grund der insgesamt positiven Stellungnahme der
Kommission beschloß der Rat der EU einhellig die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
mit der Republik Slowenien. Die österreichische Haltung stand diesbezüglich im Einklang
mit der Beurteilung durch alle Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission.