273/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Kollegen vom
26. Jänner 2000, Nr. 283/J, betreffend mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen Aus -
schreibungen im Softwarebereich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Das Konzept von Opensource ist dem Ressort bekannt.
Zu Frage 2:
Die Ausschreibungen im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft erfolgen nach dem
Beschaffungshandbuch für IT - Leistungen. Sie sind grundsätzlich offen und beziehen sich auf
produktneutrale Softwareentwicklungen. Jedes Unternehmen kann daran teilnehmen und
entsprechende Angebote abgeben, wenn es meint, den Anforderungen der Ausschreibung
genügen zu können.
Zu Frage 3:
Derzeit sind im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft weder Ausschreibungen im
EDV - Bereich geplant noch im Laufen.
Zu Frage 4:
Die Auswahl der Produkte erfolgt auf Grund eines Verfahrens nach rein sachlichen Kriterien.
Es gilt diejenigen Software - Produkte zu beschaffen, die den notwendigen Anforderungen
entsprechen. Von einer Bevorzugung bestimmter Software - Produktgruppen im Sinne Ihrer
Anfrage kann daher nicht gesprochen werden.
Zu Frage 5:
Gegen einen Einsatz des Konzeptes von Opensource bestehen insbesondere dann keine
grundsätzlichen Bedenken, wenn die gewünschten Anforderungen an die auszuschreibende
Software erfüllt werden und außerdem die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
für den Einsatz von Opensource gegeben sind.
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass Opensource auch kosten verursacht,
vor allem im Bereich der Anpassung der Software vor Ort.