274/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

26.1.2000, Nr. 293/J, betreffend Verhandlungen des österreichischen Programmes für die

ländliche Entwicklung mit Brüssel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf den beiliegenden, an den Ausschuss für Land - und

Forstwirtschaft gerichteten Bericht zum Stand der Verhandlungen mit der Europäischen

Kommission über das österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes

sowie auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 232/J betreffend

Stellungnahme der Europäischen Kommission zum österreichischen Programm für die länd -

liche Entwicklung verwiesen werden.

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer

 

 

 

 

BERICHT

 

an den Ausschuss für Land - und

Forstwirtschaft

 

 

 

 

 

 

Bericht zum Stand der Verhandlungen mit der

Europäischen Kommission über das österreichische

Programm für die Entwicklung des ländlichen

Raumes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 1.3.2000

Gemäß Beratung im Ausschuss für Land - und Forstwirtschaft am 3. 2. 2000 stelle ich mit

Stichtag 1. 3. 2000 den zugesagten Zwischenbericht über den Stand der Verhandlungen

mit der Europäischen Kommission über das „Österreichische Programm für die Entwicklung

des ländlichen Raumes“ zur Verfügung.

 

1. September 1999

 

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat seinen gemäß Art. 44 der VO (EG)

1257/99 vorzulegenden Entwicklungsplan für den ländlichen Raum im Wege der Ständigen

Vertretung dem Generalsekretariat des Rates notifiziert und ihn gleichzeitig auch dem zum

damaligen Zeitpunkt noch stellvertretenden und für die Maßnahmen zur Entwicklung des

ländlichen Raumes innerhalb der Generaldirektion Landwirtschaft zuständigen

Generaldirektor SILVA vorgelegt. Österreich hat damit als erstes Mitgliedsland den Reigen

der offiziellen Vorlage eröffnet und damit innerhalb der für die Vorlage dieser

Entwicklungspläne einzuhaltenden Sechsmonatsfrist nach Inkrafttreten der Verordnung

(=3. Juli 1999) eine gute Startposition für die Bearbeitung des Planes durch die Kommission

besetzt. Anzumerken ist, daß dieser gemäß den Agenda 2000 - Beschlüssen zu erstellende

Entwicklungsplan sowohl für die Mitgliedsländer als auch für die Kommission Neuland

darstellt. Für den Mitgliedsstaat stellt das neue Verfahren insofern eine große

Herausforderung dar, da es gilt, alle bisherigen flankierenden Maßnahmen, alle Maßnahmen

des bisherigen Zieles 5a und die EAGFL - kofinanzierten Maßnahmen des Zieles 5b in einem

einzigen Dokument kompakt zusammenzufassen. Die Kommission mußte sich für die

Bearbeitung dieser Pläne in der Generaldirektion Landwirtschaft erst die entsprechenden

neuen Strukturen schaffen. Anstelle der bisherigen horizontalen maßnahmenbezogenen

Gliederung der Zuständigkeiten wurde zum Einreichzeitpunkt unseres Programmes die

Umstrukturierung der einschlägigen Organisationseinheiten der GD - Landwirtschaft in

Richtung regionale Zuständigkeit einer Abteilung für alle Maßnahmen eines Mitgliedslandes

geplant.

 

Die frühe Fertigstellung des Entwurfes des österreichischen Programms war deshalb

möglich, da der quantitativ bedeutsamste Teil des Programmes - nämlich die

Agrarumweltmaßnahmen gem. Art. 22 bis 24 der VO (EG) Nr. 1257/99 - in Gestalt des

ÖPUL 2000 bereits im Februar 1999 vom Evaluierungsbeirat verabschiedet worden ist. Für

die anderen Maßnahmen des Programmes ist im Rahmen der Agrarzukunftsdiskussion

inhaltliche Vorarbeit geleistet worden. Der Programmtext selbst wurde in der vorliegenden

Form im BMLF von einer Redaktionsgruppe mit Länderbeteiligung, denen einschlägige

Arbeitsgruppen wiederum mit entsprechender Länderbeteiligung zugearbeitet haben, erstellt.

11. November 1999

 

Datum der ersten offiziellen schriftlichen Reaktion der Kommission auf die österreichische

Vorlage. Diese ging im Wege der Ständigen Vertretung am 16. 11. 1999 im BMLF ein. Diese

relativ lange Reaktionszeit war darauf zurückzuführen, daß die für die Bearbeitung der

ländlichen Entwicklungspläne vorgesehene Neugliederung der Abteilungen in den beiden

bisher für die vergleichbaren Einzelmaßnahmen zuständigen Direktionen der GD -

Landwirtschaft erst Anfang November abgeschlossen worden ist. Österreich wurde dabei der

Abteilung F II 1 zugeordnet, die ab diesem Zeitpunkt die regionale Zuständigkeit für Belgien,

Dänemark, Frankreich und Österreich inne hat. Der Luxemburger Robert Flies wurde mit der

federführenden Bearbeitung des österreichischen Programmes betraut.

 

Diese erste Anfrage der Kommission sprach drei Bereiche an:

 

* Gestaltung und Implementierung von Monitoring, Kontrollen und Sanktionen

* Bereich ex - ante Evaluierung

* Konsultationen gem. Art. 43 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1257/99

 

Wie in einem zeitgleich zur offiziellen Übermittlung erfolgten informellen Kontaktgespräch

zwischen dem Kommissionsbearbeiter und dem Projektleiter des BMLF eruiert werden

konnte, bezog sich die Frage der Evaluierung nicht so sehr auf die Aktivitäten der ex - ante

Evaluatoren - diese wurden als ausreichend angesehen - sondern vielmehr auf eine

konsistente Darstellung innerhalb des gem. Annex zur VO (EG) Nr. 1750/99 der Kommission

zu erstellenden Kapitels 6 „Beschreibung der vorgeschlagenen Strategie“. Hier bestand

insofern eine Ergänzungsnotwendigkeit seitens des BMLF.

 

Die von der Kommission in ihrem Brief angesprochenen Mängel in der Darstellung von

Monitoring, Kontrollen und Sanktionen waren von vornherein nur im Rahmen eines

bilateralen Austausches zwischen Kommissionsdienststellen und der

Verhandlungsdelegation des BMLF zu beheben, da das gänzlich neue Verfahren in der

Abwicklung der bisher aus dem EAGFL - Ausrichtung kofinanzierten Maßnahmen eine

erhebliche verwaltungstechnische Neuorientierung verlangt. Sowohl während der

Verhandlungen auf der Ratsebene, als auch bei der Verabschiedung der

Durchführungsverordnung der Kommission wurden dazu von den Delegationen aller

Mitgliedsstaaten zahlreiche Fragen gestellt, die von den Kommissionsdienststellen jedoch

bei diesen Sitzungen nicht ausreichend beantwortet werden konnten. Das

Umsetzungsprinzip konnte deshalb im Rahmen der Programmierung nur „learning by doing“

lauten.

Die Lösung dieser offenen Fragen muß im Rahmen eines Dialoges zwischen

Kommissionsdienststellen und Mitgliedsstaaten erfolgen. Mit der Erstversion wurde der

iterative Prozeß in Gang gesetzt. Inzwischen hat dies zur Vorlage von einschlägigen

Arbeitspapieren der Kommissionsdienststellen geführt, die das Hauptthema der

zwischenzeitlich einberufenen Verwaltungsausschüsse für ländliche Entwicklung waren.

Diese geben den Mitgliedsstaaten zweckdienliche Hinweise und ermöglichen der

Kommission, die Programme aller Mitgliedsstaaten nach einheitlichen Standards zu

beurteilen. Im Rahmen der Entscheidungsfindung nimmt das österreichische Programm auf

Grund der zeitigen Einreichung eine Pilotstellung ein.

 

Am schwersten wog an dieser ersten Reaktion der Kommission die Feststellung, die gem.

Art. 43 Abs 1 letzter Anstrich der Verordnung (EG) Nr. 1257/99 vorgesehenen

Konsultationen insbesondere mit den Umweltbehörden seien trotz der Darstellung im

Rahmen des Kapitels 13 der Einreichversion nicht ausreichend gewesen.

 

Der Brief der Kommission schloß sinngemäß mit der Feststellung, daß Österreich auf Grund

dieser Fragen nicht erwarten könne, daß es der Kommission gelänge, die Genehmigung

bereits am 1. Februar 2000 (= 6 Monate nach der Einreichung am 1. September 1999)

abgeschlossen zu haben. Eine Erwartung, die das BMLF angesichts der bisherigen

Erfahrung im Rahmen der Genehmigung von weitaus weniger komplexen Programmen und

Maßnahmen ohnehin nie gehegt hat. Die Chancen auf eine Genehmigung im ersten Drittel

des Jahres 2000 waren freilich trotz dieser Anfrage intakt, wie das auch Kommissar Fischler

anläßlich der Grünen Woche in Berlin bestätigt hat. Von einem „Zurück an den Start“, wie

das in Österreich im Gefolge des Briefes mancherorts verbreitet worden ist, konnte keine

Rede sein.

 

14. Dezember 1999

 

Österreichische Antwort auf das Schreiben der Kommission - Die Reaktion des BMLF

befaßte sich primär mit dem Vorwurf ungenügender Konsultationen. In diesem Brief wurde

deshalb klargestellt, daß das BMLF als für das Programm verantwortliche Behörde die

geeignete Ebene der Umweltkonsultationen in den Konsultationen mit den Umweltbehörden

des Bundes sieht. Zum Zeitpunkt der Programmerstellung war dies das Bundesministerium

für Umwelt, Jugend und Familie. Diese haben - wie im Einreichtext dargestellt - statt -

gefunden. Eine Verantwortung für die Konsultationen auf Länderebene könne das BMLF

freilich nicht übernehmen, da es selbstverständlich nicht in die Geschäftseinteilung der

Länder eingreifen kann. Ungeachtet dieser institutionellen Situation hat das BMLF jedoch auf

informeller Ebene den Kontakt mit den für Umweltbelange Engagierten weitergeführt.

 

Die genannte Reaktion des BMLF inkludierte eine Neufassung des Kapitels Strategie und

zahlreiche weitere Informationen zur Abwicklungsstruktur dieser Maßnahmen. In diesem

Zusammenhang muß hervorgehoben werden, daß nunmehr alle Maßnahmen der ländlichen

Entwicklung mit zertifizierten Zahlstellen gem. VO (EG) 1258/99 abgewickelt werden

müssen. Diese Neufassung des Punktes 6.1.1 im Rahmen des Strategieteiles verknüpft den

österreichischen strategischen Ansatz für die ländliche Entwicklung, der von den

Bedürfnissen der österreichischen Landwirtschaft in Bezug auf die Abgeltung aller

erbrachten Leistungen (dazu zählen neben den Umweltdienstleistungen auch die

flächendeckende Bewirtschaftung der in Österreich dominierenden benachteiligten Gebiete)

ausgeht, eine umfassende Substanzsicherung insbesondere im Sinne des

Nachhaltigkeitsprinzipes anstrebt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der

ländlichen Regionen nicht vernachlässigt, mit den Aufgaben des Europäischen

Agrarmodells. In diesem Kontext erübrigt es sich, den Einklang mit dem Vertrag von

Amsterdam noch gesondert zu betonen.

 

15. Dezember 1999

 

Anläßlich des Begleitausschusses für die Maßnahmen der VO (EG) Nr. 951/97 kommt es zu

einem Zusammentreffen zwischen dem für das österreichische Programm zuständigen

Sachbearbeiter in der Kommission und der Programmredaktionsgruppe des BMLF, welches

dem Informationsaustausch auf technischer Ebene diente.

 

18. Jänner 2000

 

Offizielle Übermittlung eines umfangreichen technischen Fragebogens der Kommission.

Diese Fragen waren Ergebnis des kommissionsinternen Konsultationsprozesses und

beinhalteten neben Verständnisfragen, die Urgenz von Informationen, die nach Meinung der

Kommission noch fehlten und einige Verhandlungspunkte (wie z.B. den Flächenbetrag 3 im

Rahmen der Ausgleichszulage oder die Frage der Produktions - und

Verarbeitungskapazitäten, die mit der Förderung investiver Maßnahmen induziert werden

könnten). Fragen, die auf Hindernisse in Richtung Genehmigung des Programms durch die

Kommission hindeuten könnten, waren jedoch nicht darunter. In diesem Zusammenhang

wurde dem BMLF bestätigt, daß die erste Beantwortung den Vorstellungen der

Europäischen Kommission entspricht und die Zusammenarbeit zwischen den

österreichischen Behörden und den Dienststellen der Kommission eine ausgezeichnete ist.

 

Da ein wesentlicher Teil der in diesem Fragebogen angesprochenen Punkte inzwischen von

der Redaktionsgruppe bereits vorbereitet worden war - zwischen dem 15. Dezember und

dem oben genannten Datum gingen die informellen Kontakte mit der Kommission ja weiter,

der zuständige Sachbearbeiter hat, was durchaus kommissionsunüblich ist, auch über die

Weihnachtsurlaubstage daran gearbeitet - konnte die offizielle Beantwortung relativ rasch

erfolgen.

 

1. Februar 2000

 

Aussprache mit der Kommission in Brüssel zu den Themen gute landwirtschaftliche Praxis,

Art. 16 der VO (EG) Nr. 1257/99 und Agrarumweltmaßnahmen. Neben den Zuständigen der

GD - Agri haben daran auch Vertreter der GD - Umwelt und der GD - Regio teilgenommen.

Dabei wurde insbesondere die Förderphilosophie des ÖPUL 2000 erläutert. In Relation zum

Einreichtext wurde das Konzept der guten landwirtschaftlichen Praxis im üblichen Sinne

inzwischen weiterentwickelt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine horizontale Frage der

Gemeinschaft, welche im Gleichklang aller Programme gelöst werden muß. Ein

Arbeitsdokument der Kommission zur Frage der Überwachung der guten landwirtschaftlichen

Praxis wurde beim STAR - Ausschuß am 23. Februar vorgelegt.

 

8. Februar 2000

 

Antwortschreiben des BMLF zum Fragebogen der Kommission vom 18. Jänner 2000. Neben

der Beantwortung des ausschließlich technischen Fragen und dem Einarbeiten von

Programmergänzungen in Form von Austauschseiten wurden die Verhandlungspunkte noch

einmal erläutert.

 

23. Februar 2000

 

Am Rande des Verwaltungsausschusses für ländliche Entwicklung (STAR - Ausschuß), der

sich wiederum intensiv mit Arbeitspapieren der Kommission zur Umsetzung der Verordnung

zu beschäftigen hatte, konnte ein weiteres umfangreiches Gespräch mit dem Sachbearbeiter

der Kommission geführt werden, in welchem weitere zwischenzeitlich aufgetretene

technische Fragen zum Entwicklungsplan behandelt wurden. Schwerpunkt war dabei das

Agrarumweltprogramm (insbesondere Verständnisfragen bezüglich der

naturschutzrelevanten Projekte) und der Bereich benachteiligte Gebiete.

 

Weiterer Zeitplan:

 

Im Vergleich mit den anderen Mitgliedsstaaten hat Österreich im Rahmen eines einzigen

Programmplanungsdokumentes das mutmaßlich komplexeste Programm eingereicht.

Komplexe Programme - das wissen wir aus der Erfahrung mit ÜPUL 95 und ÖPUL 98 -

erfordern eine entsprechende Bearbeitungszeit. Im Rahmen dieses Prozesses ist es auch

noch möglich, Programmergänzungen, die mit der VO (EG) Nr. 1257/99 im Einklang stehen,

einzuspeisen.

 

Wir erwarten, daß die technischen Gespräche über unser gesamtes Programm noch im

März abgeschlossen werden können. Eine Prognose, wann die Kommission das Programm

offiziell approbieren wird - zuvor muß der Verwaltungsausschuß für ländliche Entwicklung im

Rahmen des Komitologieverfahrens seine Zustimmung geben - kann derzeit jedoch nicht

abgegeben werden.