274/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
26.1.2000, Nr. 293/J, betreffend Verhandlungen des österreichischen Programmes für die
ländliche Entwicklung mit Brüssel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf den beiliegenden, an den Ausschuss für Land - und
Forstwirtschaft gerichteten Bericht zum Stand der Verhandlungen mit der Europäischen
Kommission über das österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes
sowie auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 232/J betreffend
Stellungnahme der Europäischen Kommission zum österreichischen Programm für die länd -
liche Entwicklung verwiesen werden.
an den Ausschuss für Land - und
Forstwirtschaft
Bericht zum Stand der Verhandlungen mit der
Europäischen Kommission über das österreichische
Programm für die Entwicklung des ländlichen
Wien, 1.3.2000
Gemäß Beratung im Ausschuss für Land - und Forstwirtschaft am 3. 2. 2000 stelle ich mit
Stichtag 1. 3. 2000 den zugesagten Zwischenbericht über den Stand der Verhandlungen
mit der Europäischen Kommission über das „Österreichische Programm für die Entwicklung
des ländlichen Raumes“ zur Verfügung.
1. September 1999
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat seinen gemäß Art. 44 der VO (EG)
1257/99 vorzulegenden Entwicklungsplan für den ländlichen Raum im Wege der Ständigen
Vertretung dem Generalsekretariat des Rates notifiziert und ihn gleichzeitig auch dem zum
damaligen Zeitpunkt noch stellvertretenden und für die Maßnahmen zur Entwicklung des
ländlichen Raumes innerhalb der Generaldirektion Landwirtschaft zuständigen
Generaldirektor SILVA vorgelegt. Österreich hat damit als erstes Mitgliedsland den Reigen
der offiziellen Vorlage eröffnet und damit innerhalb der für die Vorlage dieser
Entwicklungspläne einzuhaltenden Sechsmonatsfrist nach Inkrafttreten der Verordnung
(=3. Juli 1999) eine gute Startposition für die Bearbeitung des Planes durch die Kommission
besetzt. Anzumerken ist, daß dieser gemäß den Agenda 2000 - Beschlüssen zu erstellende
Entwicklungsplan sowohl für die Mitgliedsländer als auch für die Kommission Neuland
darstellt. Für den Mitgliedsstaat stellt das neue Verfahren insofern eine große
Herausforderung dar, da es gilt, alle bisherigen flankierenden Maßnahmen, alle Maßnahmen
des bisherigen Zieles 5a und die EAGFL - kofinanzierten Maßnahmen des Zieles 5b in einem
einzigen Dokument kompakt zusammenzufassen. Die Kommission mußte sich für die
Bearbeitung dieser Pläne in der Generaldirektion Landwirtschaft erst die entsprechenden
neuen Strukturen schaffen. Anstelle der bisherigen horizontalen maßnahmenbezogenen
Gliederung der Zuständigkeiten wurde zum Einreichzeitpunkt unseres Programmes die
Umstrukturierung der einschlägigen Organisationseinheiten der GD - Landwirtschaft in
Richtung regionale Zuständigkeit einer Abteilung für alle Maßnahmen eines Mitgliedslandes
geplant.
Die frühe Fertigstellung des Entwurfes des österreichischen Programms war deshalb
möglich, da der quantitativ bedeutsamste Teil des Programmes - nämlich die
Agrarumweltmaßnahmen gem. Art. 22 bis 24 der VO (EG) Nr. 1257/99 - in Gestalt des
ÖPUL 2000 bereits im Februar 1999 vom Evaluierungsbeirat verabschiedet worden ist. Für
die anderen Maßnahmen des Programmes ist im Rahmen der Agrarzukunftsdiskussion
inhaltliche Vorarbeit geleistet worden. Der Programmtext selbst wurde in der vorliegenden
Form im BMLF von einer Redaktionsgruppe mit Länderbeteiligung, denen einschlägige
Arbeitsgruppen wiederum mit entsprechender
Länderbeteiligung zugearbeitet haben, erstellt.
11. November 1999
Datum der ersten offiziellen schriftlichen Reaktion der Kommission auf die österreichische
Vorlage. Diese ging im Wege der Ständigen Vertretung am 16. 11. 1999 im BMLF ein. Diese
relativ lange Reaktionszeit war darauf zurückzuführen, daß die für die Bearbeitung der
ländlichen Entwicklungspläne vorgesehene Neugliederung der Abteilungen in den beiden
bisher für die vergleichbaren Einzelmaßnahmen zuständigen Direktionen der GD -
Landwirtschaft erst Anfang November abgeschlossen worden ist. Österreich wurde dabei der
Abteilung F II 1 zugeordnet, die ab diesem Zeitpunkt die regionale Zuständigkeit für Belgien,
Dänemark, Frankreich und Österreich inne hat. Der Luxemburger Robert Flies wurde mit der
federführenden Bearbeitung des österreichischen Programmes betraut.
Diese erste Anfrage der Kommission sprach drei Bereiche an:
* Gestaltung und Implementierung von Monitoring, Kontrollen und Sanktionen
* Bereich ex - ante Evaluierung
* Konsultationen gem. Art. 43 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1257/99
Wie in einem zeitgleich zur offiziellen Übermittlung erfolgten informellen Kontaktgespräch
zwischen dem Kommissionsbearbeiter und dem Projektleiter des BMLF eruiert werden
konnte, bezog sich die Frage der Evaluierung nicht so sehr auf die Aktivitäten der ex - ante
Evaluatoren - diese wurden als ausreichend angesehen - sondern vielmehr auf eine
konsistente Darstellung innerhalb des gem. Annex zur VO (EG) Nr. 1750/99 der Kommission
zu erstellenden Kapitels 6 „Beschreibung der vorgeschlagenen Strategie“. Hier bestand
insofern eine Ergänzungsnotwendigkeit seitens des BMLF.
Die von der Kommission in ihrem Brief angesprochenen Mängel in der Darstellung von
Monitoring, Kontrollen und Sanktionen waren von vornherein nur im Rahmen eines
bilateralen Austausches zwischen Kommissionsdienststellen und der
Verhandlungsdelegation des BMLF zu beheben, da das gänzlich neue Verfahren in der
Abwicklung der bisher aus dem EAGFL - Ausrichtung kofinanzierten Maßnahmen eine
erhebliche verwaltungstechnische Neuorientierung verlangt. Sowohl während der
Verhandlungen auf der Ratsebene, als auch bei der Verabschiedung der
Durchführungsverordnung der Kommission wurden dazu von den Delegationen aller
Mitgliedsstaaten zahlreiche Fragen gestellt, die von den Kommissionsdienststellen jedoch
bei diesen Sitzungen nicht ausreichend beantwortet werden konnten. Das
Umsetzungsprinzip konnte deshalb im Rahmen der Programmierung nur „learning by doing“
lauten.
Die Lösung dieser offenen Fragen muß im Rahmen eines Dialoges zwischen
Kommissionsdienststellen und Mitgliedsstaaten erfolgen. Mit der Erstversion wurde der
iterative Prozeß in Gang gesetzt. Inzwischen hat dies zur Vorlage von einschlägigen
Arbeitspapieren der Kommissionsdienststellen geführt, die das Hauptthema der
zwischenzeitlich einberufenen Verwaltungsausschüsse für ländliche Entwicklung waren.
Diese geben den Mitgliedsstaaten zweckdienliche Hinweise und ermöglichen der
Kommission, die Programme aller Mitgliedsstaaten nach einheitlichen Standards zu
beurteilen. Im Rahmen der Entscheidungsfindung nimmt das österreichische Programm auf
Grund der zeitigen Einreichung eine Pilotstellung ein.
Am schwersten wog an dieser ersten Reaktion der Kommission die Feststellung, die gem.
Art. 43 Abs 1 letzter Anstrich der Verordnung (EG) Nr. 1257/99 vorgesehenen
Konsultationen insbesondere mit den Umweltbehörden seien trotz der Darstellung im
Rahmen des Kapitels 13 der Einreichversion nicht ausreichend gewesen.
Der Brief der Kommission schloß sinngemäß mit der Feststellung, daß Österreich auf Grund
dieser Fragen nicht erwarten könne, daß es der Kommission gelänge, die Genehmigung
bereits am 1. Februar 2000 (= 6 Monate nach der Einreichung am 1. September 1999)
abgeschlossen zu haben. Eine Erwartung, die das BMLF angesichts der bisherigen
Erfahrung im Rahmen der Genehmigung von weitaus weniger komplexen Programmen und
Maßnahmen ohnehin nie gehegt hat. Die Chancen auf eine Genehmigung im ersten Drittel
des Jahres 2000 waren freilich trotz dieser Anfrage intakt, wie das auch Kommissar Fischler
anläßlich der Grünen Woche in Berlin bestätigt hat. Von einem „Zurück an den Start“, wie
das in Österreich im Gefolge des Briefes mancherorts verbreitet worden ist, konnte keine
Rede sein.
14. Dezember 1999
Österreichische Antwort auf das Schreiben der Kommission - Die Reaktion des BMLF
befaßte sich primär mit dem Vorwurf ungenügender Konsultationen. In diesem Brief wurde
deshalb klargestellt, daß das BMLF als für das Programm verantwortliche Behörde die
geeignete Ebene der Umweltkonsultationen in den Konsultationen mit den Umweltbehörden
des Bundes sieht. Zum Zeitpunkt der Programmerstellung war dies das Bundesministerium
für Umwelt, Jugend und Familie. Diese haben - wie im Einreichtext dargestellt - statt -
gefunden. Eine Verantwortung für die Konsultationen auf Länderebene könne das BMLF
freilich nicht übernehmen, da es
selbstverständlich nicht in die Geschäftseinteilung der
Länder eingreifen kann. Ungeachtet dieser institutionellen Situation hat das BMLF jedoch auf
informeller Ebene den Kontakt mit den für Umweltbelange Engagierten weitergeführt.
Die genannte Reaktion des BMLF inkludierte eine Neufassung des Kapitels Strategie und
zahlreiche weitere Informationen zur Abwicklungsstruktur dieser Maßnahmen. In diesem
Zusammenhang muß hervorgehoben werden, daß nunmehr alle Maßnahmen der ländlichen
Entwicklung mit zertifizierten Zahlstellen gem. VO (EG) 1258/99 abgewickelt werden
müssen. Diese Neufassung des Punktes 6.1.1 im Rahmen des Strategieteiles verknüpft den
österreichischen strategischen Ansatz für die ländliche Entwicklung, der von den
Bedürfnissen der österreichischen Landwirtschaft in Bezug auf die Abgeltung aller
erbrachten Leistungen (dazu zählen neben den Umweltdienstleistungen auch die
flächendeckende Bewirtschaftung der in Österreich dominierenden benachteiligten Gebiete)
ausgeht, eine umfassende Substanzsicherung insbesondere im Sinne des
Nachhaltigkeitsprinzipes anstrebt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
ländlichen Regionen nicht vernachlässigt, mit den Aufgaben des Europäischen
Agrarmodells. In diesem Kontext erübrigt es sich, den Einklang mit dem Vertrag von
Amsterdam noch gesondert zu betonen.
15. Dezember 1999
Anläßlich des Begleitausschusses für die Maßnahmen der VO (EG) Nr. 951/97 kommt es zu
einem Zusammentreffen zwischen dem für das österreichische Programm zuständigen
Sachbearbeiter in der Kommission und der Programmredaktionsgruppe des BMLF, welches
dem Informationsaustausch auf technischer Ebene diente.
18. Jänner 2000
Offizielle Übermittlung eines umfangreichen technischen Fragebogens der Kommission.
Diese Fragen waren Ergebnis des kommissionsinternen Konsultationsprozesses und
beinhalteten neben Verständnisfragen, die Urgenz von Informationen, die nach Meinung der
Kommission noch fehlten und einige Verhandlungspunkte (wie z.B. den Flächenbetrag 3 im
Rahmen der Ausgleichszulage oder die Frage der Produktions - und
Verarbeitungskapazitäten, die mit der Förderung investiver Maßnahmen induziert werden
könnten). Fragen, die auf Hindernisse in Richtung Genehmigung des Programms durch die
Kommission hindeuten könnten, waren jedoch nicht darunter. In diesem Zusammenhang
wurde dem BMLF bestätigt, daß die
erste Beantwortung den Vorstellungen der
Europäischen Kommission entspricht und die Zusammenarbeit zwischen den
österreichischen Behörden und den Dienststellen der Kommission eine ausgezeichnete ist.
Da ein wesentlicher Teil der in diesem Fragebogen angesprochenen Punkte inzwischen von
der Redaktionsgruppe bereits vorbereitet worden war - zwischen dem 15. Dezember und
dem oben genannten Datum gingen die informellen Kontakte mit der Kommission ja weiter,
der zuständige Sachbearbeiter hat, was durchaus kommissionsunüblich ist, auch über die
Weihnachtsurlaubstage daran gearbeitet - konnte die offizielle Beantwortung relativ rasch
erfolgen.
1. Februar 2000
Aussprache mit der Kommission in Brüssel zu den Themen gute landwirtschaftliche Praxis,
Art. 16 der VO (EG) Nr. 1257/99 und Agrarumweltmaßnahmen. Neben den Zuständigen der
GD - Agri haben daran auch Vertreter der GD - Umwelt und der GD - Regio teilgenommen.
Dabei wurde insbesondere die Förderphilosophie des ÖPUL 2000 erläutert. In Relation zum
Einreichtext wurde das Konzept der guten landwirtschaftlichen Praxis im üblichen Sinne
inzwischen weiterentwickelt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine horizontale Frage der
Gemeinschaft, welche im Gleichklang aller Programme gelöst werden muß. Ein
Arbeitsdokument der Kommission zur Frage der Überwachung der guten landwirtschaftlichen
Praxis wurde beim STAR - Ausschuß am 23. Februar vorgelegt.
8. Februar 2000
Antwortschreiben des BMLF zum Fragebogen der Kommission vom 18. Jänner 2000. Neben
der Beantwortung des ausschließlich technischen Fragen und dem Einarbeiten von
Programmergänzungen in Form von Austauschseiten wurden die Verhandlungspunkte noch
einmal erläutert.
23. Februar 2000
Am Rande des Verwaltungsausschusses für ländliche Entwicklung (STAR - Ausschuß), der
sich wiederum intensiv mit Arbeitspapieren der Kommission zur Umsetzung der Verordnung
zu beschäftigen hatte, konnte ein weiteres umfangreiches Gespräch mit dem Sachbearbeiter
der Kommission geführt werden, in welchem weitere zwischenzeitlich aufgetretene
technische Fragen zum Entwicklungsplan
behandelt wurden. Schwerpunkt war dabei das
Agrarumweltprogramm (insbesondere Verständnisfragen bezüglich der
naturschutzrelevanten Projekte) und der Bereich benachteiligte Gebiete.
Weiterer Zeitplan:
Im Vergleich mit den anderen Mitgliedsstaaten hat Österreich im Rahmen eines einzigen
Programmplanungsdokumentes das mutmaßlich komplexeste Programm eingereicht.
Komplexe Programme - das wissen wir aus der Erfahrung mit ÜPUL 95 und ÖPUL 98 -
erfordern eine entsprechende Bearbeitungszeit. Im Rahmen dieses Prozesses ist es auch
noch möglich, Programmergänzungen, die mit der VO (EG) Nr. 1257/99 im Einklang stehen,
einzuspeisen.
Wir erwarten, daß die technischen Gespräche über unser gesamtes Programm noch im
März abgeschlossen werden können. Eine Prognose, wann die Kommission das Programm
offiziell approbieren wird - zuvor muß der Verwaltungsausschuß für ländliche Entwicklung im
Rahmen des Komitologieverfahrens seine Zustimmung geben - kann derzeit jedoch nicht
abgegeben werden.