276/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 277/J betreffend mangelnde

Produktneutralität bei öffentlichen Ausschreibungen im Softwarebereich, welche die

Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen am 26. Jänner 2000 an meinen

Amtsvorgänger richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt der Anfrage:

 

Die Intentionen von Opensource sind meinem Ressort bekannt. Zur Erprobung in der Praxis

sind einzelne Linuxinstallationen auch bereits in Betrieb.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die letzten Ausschreibungen des Bundesministeriums dienten zur Ergänzung der

Arbeitsplatzausstattung entsprechend dem 4 - Jahreskonzept. Aus Kompabilitätsgründen.

konnte dabei das Betriebssystem (WindowsNT) und das Textverarbeitungsprogramm (Word)

nicht produktneutral ausgeschrieben werden.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

In nächster Zeit sind seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten aus

budgetären Gründen keine Ausschreibungen für EDV - Software geplant. Im übrigen darf ich

auf die Beantwortung des Bundesministeriums für Finanzen verweisen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Auswahl der Produkte erfolgt aufgrund der notwendigen, spezifischen Anforderungen.

Eine Bevorzugung bestimmter Softwaregruppen erfolgt nicht.

Die weitgehend einheitliche Softwareausstattung der Arbeitsplatz - PC ist eine strategische

Notwendigkeit, um mit den vorhandenen Ressourcen (Budget und Personal) einen

ordnungsgemäßen IT - Betrieb zu gewährleisten.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Evaluierung der eingesetzten Software, notwendige Upgrades oder eine völlige

Neuorientierung, erfolgt permanent. Daher erscheint auch ein Einsatz von

Opensourceprodukten in der Zukunft möglich, soferne den Grundsätzen der Sparsamkeit,

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprochen wird.