2761/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.09.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 13. Juli 2001,

Nr. 2775/J, betreffend „Vollziehung Düngemittelgesetz“‘ beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Anzahl der vom Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL) kontrollierten

Betriebe:

 

 

1997

1998

1999

2000

Wien

8

8

14

7

124

179

156

190

Stmk

31

48

37

55

Bgld

16

26

17

30


 

Anzahl der Kontrollen mit Probenahme:

 

 

 

1997

1998

1999

2000

gesamt

Wien

Erzeuger

1

3

4

2

10

 

Handel

6

1

3

2

12

 

Importeure

1

4

7

3

15

Erzeuger

3

10

15

14

42

 

Handel

120

156

134

168

578

 

Importeure

1

13

7

8

29

Stmk

Erzeuger

3

5

5

3

16

 

Handel

25

39

29

50

143

 

Importeure

3

4

3

2

12

Bgld

Erzeuger

1

1

2

2

6

 

Handel

13

23

13

26

75

 

Importeure

2

2

2

2

8

 

Bundesamt für Agrarbiologie (BAB):

 

Jahr 1997

O.Ö.

Sbg.

Tirol

Vbg.

Ktn.

Gesamt

Anz. kontrollierte Betriebe

256

83

73

36

75

523

Anz. Betriebskontrollen mit

Probenahmen

160

49

39

22

50

320

 

Jahr 1998

 

 

 

 

 

 

Anz. kontrollierte Betriebe

298

90

80

42

90

600

Anz. Betriebskontrollen mit

Probenahmen

152

43

40

16

42

293

 

Jahr 1999

 

 

 

 

 

 

Anz. kontrollierte Betriebe

Probenahmen

182

52

46

22

51

353

Anz. Betriebskontrollen mit

Probenahmen

80

22

21

12

15

150

Jahr 2000

 

 

 

 

 

 

Anz. kontrollierte Betriebe

176

53

48

21

54

352

Anz. Betriebskontrollen mit

Probenahmen

52

16

14

6

14

102


 

Betriebskontrollen mit

Probenahmen

Erzeuger

Händler

1997

64

256

1998

61

232

1999

38

112

2000

26

76

 

Zu Frage 3:

Kontrollen und Probenahmen nach dem Düngemittelgesetz sind nur möglich, wenn diese

Produkte in Verkehr gebracht werden; für eine Kontrolle in den landwirtschaftlichen

Betrieben besteht nach dem Düngemittelgesetz 1994 keine Kompetenz.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Proben der Düngemittelkontrolle entstammen ausschließlich der amtlichen Probenahme.

Darüber hinaus wurden von privater Seite Proben zur Analyse eingesandt:

 

BFL:

 

Untersuchte Proben (Kontrollproben und private Proben)

 

1997

1998

1999

2000

Probenzahl (gesamt)

785

652

601

633

 

Kontrollproben

 

 

1997

1998

1999

2000

Wien

Erzeuger

8

3

7

7

 

Handel

33

6

15

7

 

Importeure

19

21

19

11

Erzeuger

54

27

31

25

 

Handel

313

233

241

247

 

Importeure

56

41

42

20

Stmk

Erzeuger

9

11

16

7

 

Handel

84

66

38

81


 

 

Importeure

4

18

14

7

Bgld

Erzeuger

5

1

2

3

 

Handel

23

22

14

34

 

Importeure

2

6

2

6

 

Untersuchte Proben (Kontrollproben und private Proben)

 

1997

1998

1999

2000

Probenzahl (gesamt)

785

652

601

633

Kontrollproben

610

455

441

455

Private Proben

175

197

160

178

 

BAB:

 

Jahr

Proben DM

1997

750

1998

678

1999

353

2000

364

 

Jahr

Privatproben DM

1997

17

1998

36

1999

23

2000

67

 

Zu Frage 6:

 

BFL:

 

Einnahmen durch Untersuchung privater Proben in ATS

 

1997

1998

1999

2000

Einnahme in ATS

395 002.--

343 223,--

632 211,--

640 684,--


 

BAB:

 

Jahr

Einnahmen Privatproben DM in ATS

1997

25.000,--

1998

43.200,--

1999

35.650,--

2000

73.700,--

 

Zu den Fragen 7, 8, 10 bis 12, 14:

 

Ergibt sich im Rahmen der Kontrolle von Düngemitteln der begründete Verdacht einer

Verwaltungsübertretung, so wird von den Bundesämtern bei den zuständigen

Bezirksverwaltungsbehörden Anzeige erstattet. Die Strafen gemäß Düngemittelgesetz

werden ausschließlich durch die Bezirksverwaltungsbehörden ausgesprochen. Diese sind

nicht verpflichtet, das Ergebnis des Verfahrens, insbesondere das Strafausmaß, den

Bundesämtern mitzuteilen. Umfassende Daten liegen daher dem Bundesministerium für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht vor.

 

Nach dem Düngemittelgesetz 1994 sind keine Organmandate vorgesehen.

 

Zu Frage 9:

 

Eingeleitete

Verfahren DM

 Jahr

 Wien

 NÖ

 Bgld.

 Stmk.

 OÖ.

 Sbg.

 Tirol

 Vorbg.

 Ktn.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

46

1997

6

3

0

0

26

5

2

0

4

34

1998

5

5

0

0

23

1

0

0

0

26

1999

8

3

0

0

10

4

1

0

0

38

2000

10

5

0

0

20

3

0

0

0


 

Zu Frage 13:

 

Die Verwendung der Einnahmen aus Straferkenntnissen ist nicht bekannt, da diese als

Bundeseinnahme verbucht werden.

 

Zu den Fragen 15 bis 19:

 

Die Ergebnisse werden im Jahresbericht des BFL veröffentlicht, der in der Bibliothek des

BFL und des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft aufliegt und - soweit vorrätig - an Interessenten zugesendet wird.

 

Für jedes Jahr liegt ein Jahresbericht des Bundesamtes für Agrarbiologie vor. Dieser kann -

solange der Vorrat reicht - vom Bundesamt bezogen werden und wird auch im Internet

(www.agrobio.bmlf.av.at) veröffentlicht. Dieser Jahresbericht liegt auch in der Bibliothek des

BAB auf.

 

Zu Frage 20:

 

Jahr

Anzahl der

Beschäftigten BFL

1997

402

1998

390

1999

386

2000

381

 

Jahr

Anzahl der

Beschäftigten BAB

1997

139

1998

143

1999

145

2000

144


 

Zu Frage 21:

 

Mit Stichtag 1.6.2001 waren am BFL 374 und am BAB 142 Dienstnehmer beschäftigt.

 

Zu Frage 22:

 

BFL:

 

Jahr

Personalkosten

1997

178.366.391,09

1998

179.225.811,71

1999

192.024.850,72

2000

194.838.941,92

 

BAB:

Jahr

Personalkosten

1997

54.261.481,--

1998

55.779.024,--

1999

59.928.027,--

2000

61.506.121,--

 

Zu Frage 23:

 

Anzahl der nicht nachbesetzten Planstellen:

 

BFL:

 

Jahr

Anzahl

1997

3

1998

3

1999

8

2000

18

2001 *)

17


 

BAB:

 

Jahr

Anzahl

1997

0

1998

0

1999

5

2000

9

2001*

5

 

*) Stichtag 1.6.2001

 

Zu den Fragen 24, 25, 27 bis 33:

 

Gerade die Vorkommnisse der letzten Zeit und nicht zuletzt die BSE - Krise haben gezeigt,

dass vielen Problemen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung nur durch

konzentriertes Zusammenarbeiten der zuständigen Stellen wirksam und auf Dauer begegnet

werden kann. So plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Offensive für einen

weiteren Ausbau der Sicherheit von Lebensmitteln die rasche Gründung einer Europäischen

Lebensmittelbehörde. In Entsprechung dieses Vorhabens ist auch in Österreich umgehend

eine solche Institution aufzubauen. Primäres Ziel einer Neuorganisation ist nicht eine

Steigerung der Einnahmen sondern die Sicherung und Erweiterung der Kontrollen, die auch

den Erwartungen der Konsumenten entsprechen.

 

Das bisherige Personal und auch die Sachmittel werden zur Gänze in die Agentur für

Ernährungssicherheit eingebracht. Ziel der Agentur ist die weitere quantitative und qualitative

Verbesserung der Kontrolle. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass bis Oktober 2002 ein

Geschäftskonzept vorliegt, das auch die Kontrolltätigkeit dem Umfang nach festlegt und von

den Eigentümervertretern zu genehmigen ist.

 

Zu Frage 26:

 

Die Kostenrechnung wurde erst mit dem Jahre 1999 eingeführt; die Kosten pro untersuchter

DM - Kontrollprobe (in ATS) betragen:

 

1999

2000

BFL

6.270,--

9.310,--

BAB

6.370,--

6.607,--

 

 

Zu Frage 34:

 

Eine Steigerung der Kontrolle ist im Bereich der organischen und organisch - mineralischen

Düngemittel insbesondere für die Untersuchung auf organische Schadstoffe sinnvoll und für

2001 schon im Kontrollplan verwirklicht. Die Umsetzung des Tiermehlgesetzes im

Düngemittelgesetz dient auch der Verstärkung der Kontrolle verbotener tierischer

Ausgangsstoffe.

 

Zu den Fragen 35 bis 37:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht in

meinen Kompetenzbereich fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von

Organisationsstrukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten

und nicht auf EU - Ebene vorgegeben.

 

Eine dem EU - Futtermittelrecht entsprechende Verpflichtung zur Meldung der für die

Düngemittelkontrolle und - analyse zuständigen Laboratorien und Behörden gibt es im

Düngemittelbereich nicht. Die Liste der Ansprechpartner in der EU ist der Beilage zu

entnehmen.

 

Zu Frage 38:

 

BFL: In allen Berichtsjahren stand als Aufsichtsorgan für die Düngemittelkontrolle im BFL ein

Bediensteter zur Verfügung.

 

BAB: Betriebsmittelaufsichtsorgane des Bundes (gemeinsam für FMG, DMG, SGG):

 

für Oberösterreich               2

für Salzburg                          1

für Kärnten                           1

für Tirol/Vorarlberg                            1

 

Zu Frage 39:

 

Kontrollproben/BFL (amtliche Proben)

 

1997

 1998

 1999

 2000

Proben pro 1000 Einwohner

 0,13

 0,09

 0,09

 0,09

 

Jahr

Düngemittelproben

Österreich West

1997

750

1998

678

1999

353

2000

364

 

 

Vergleichbare Daten aus EU - Mitgliedstaaten liegen dem Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht vor.

 

Zu Frage 40:

 

Im Jahre 2001 sind gemäß geltendem Kontrollplan für das Kontrollgebiet des BFL 475

Düngemittelkontrollproben geplant, das entspricht 0,1 Proben pro 1000 Einwohner.

Für das Jahr 2001 sind für die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und

Vorarlberg insgesamt 375 Proben vorgesehen (= 0,1 Proben pro 1000 Einwohner).

 

Zu Frage 41:

 

Die Strafbestimmungen werden als ausreichend beurteilt.

 

Zu Frage 42:

 

Eine diesbezügliche Regelung erscheint nicht erforderlich.

Zu den Fragen 43 und 44:

Importe aus Drittstaaten werden von den Zollorganen geprüft, die amtliche Kontrolle wird bei

Verdacht verständigt. Produkte aus Drittländern werden wie alle anderen Produkte im

Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle geprüft.

 

Zu Frage 45:

 

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat mit

Verwaltungsakt vom 25.9.1997 unter Bedachtnahme auf das Innovations - Programm der

Bundesregierung bezüglich struktureller Verwaltungsreform Geschäftsfelder zur

Reorganisation der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen

Bundesanstalten eingerichtet. Die Zielsetzung des Projekts bestand darin, die aus den

Materiengesetzen Düngemittelgesetz 1994, Futtermittelgesetz 1993, Pflanzenschutzgesetz

1995, Pflanzenschutzmittelgesetz 1993, Pflanzgutgesetz 1992, Saatgutgesetz 1997 und

Sortenschutzgesetz 1993 erwachsenden hoheitlichen Aufgaben in Form von Kontroll - und

Verwaltungstätigkeiten grundlegend zu überprüfen und unter den Gesichtspunkten der

Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis bei Verbesserung der

Effektivität, Effizienz und Qualität richtungsweisende Konzepte zu erstellen.

 

Das durch das Geschäftsfeld AGRO - Kontroll erarbeitete strategische Konzept hat beginnend

mit dem Jahr 1999 Eingang in die Planung der Kontrolltätigkeiten des Bundesamtes Wien

(BFL) und Linz (BAB) gefunden.