2768/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.10.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2885/J - NR/2001 betreffend Lehrlingsfreifahrt und
Freifahrt für Berufsschüler, die die Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen am
26. September 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 4.:
Die Angelegenheiten des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit auch der Schülerfrei -
fahrten für Lehrlinge fallen auf Grund der Bestimmungen der Anlage 2 zu § 2 des Bundesminis -
teriengesetzes 1986 idgF in den Wirkungsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und
Generationen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur befürwortet selbst -
verständlich eine möglichst günstige Regelung der Schulfahrtbeihilfen für Berufsschüler bzw.
Lehrlinge, sieht sich jedoch mangels Zuständigkeit nicht in der Lage zu der gegenständlichen
parlamentarischen Anfrage Stellung zu nehmen.