2768/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.10.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2885/J - NR/2001 betreffend Lehrlingsfreifahrt und

Freifahrt für Berufsschüler, die die Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen am

26. September 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 4.:

 

Die Angelegenheiten des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit auch der Schülerfrei -

fahrten für Lehrlinge fallen auf Grund der Bestimmungen der Anlage 2 zu § 2 des Bundesminis -

teriengesetzes 1986 idgF in den Wirkungsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und

Generationen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur befürwortet selbst -

verständlich eine möglichst günstige Regelung der Schulfahrtbeihilfen für Berufsschüler bzw.

Lehrlinge, sieht sich jedoch mangels Zuständigkeit nicht in der Lage zu der gegenständlichen

parlamentarischen Anfrage Stellung zu nehmen.