278/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bauer und Kollegen haben am 26. Jänner

2000 unter der Nr. 265/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamen -

tarische Anfrage betreffend „Go on!“ - Internet - Initiative des Bundeskanzlers

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Dazu wird mir folgendes mitgeteilt:

 

Am 31. Mai 1999 wurde die Ausschreibung eines Projektmanagers eingeleitet.

Im Vergabeverfahren haben 3 Firmen Angebote gelegt, wobei die Firma

Temmel & Seywald Communications GmbH. als Bestbieter hervorgegangen ist.

 

Laut Zeitplan waren mehrere Präsentationen vorgesehen, die sich über den

Zeitraum Juli bis November 1999 erstreckten. Die erste Präsentation erfolgte in

Form eines Internet - Gipfels am 14. Juli 1999, die letzte durch die Veranstaltung

„Go On! Live am Wiener Heldenplatz“ am 13. November 1999.

Zu Frage 2:

 

Der Bund hat zu dieser Initiative das Werkentgelt für den Projektmanager in der

Höhe von 1,5 Millionen Schilling zuzüglich 20 % Umsatzsteuer beigetragen.

 

Zu Frage 3:

 

Insgesamt wurden von privaten Unternehmungen Sponsorgelder in der Höhe

von 23,8 Millionen Schilling exklusive 20 % Umsatzsteuer bis einschließlich

Dezember 1999 geleistet.

 

Zu Frage 4:

 

Rechtsträger der Initiative war die Firma Temmel & Seywald Communications

GmbH.

 

Zu Frage 5:

 

Welche Firmen die SPÖ im Wahlkampf engagiert hat, ist mir nicht bekannt. Ich

ersuche daher um Verständnis, daß ich diese Frage nicht beantworten kann.

 

Zu Frage 6:

 

Die Firma Temmel & Seywald Communications GmbH. hatte die Sponsorgelder

zu verwalten. Dem Bundeskanzleramt mußte hierüber eine genaue Abrech -

nung vorgelegt werden. Weiters wurde vertraglich vereinbart, daß ein vom Bun -

deskanzleramt beauftragter Wirtschaftstreuhänder und auch der Rechnungshof

Einschau in die Abrechnung des Projektes nehmen können.

 

Zu Frage 7:

 

Die Auswahl der Firmen erfolgte durch die Firma Temmel & Seywald Communi -

cations GmbH. eigenverantwortlich.

 

Zu Frage 8:

 

Am 13. November1999 hat von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Wiener Helden -

platz ein Publikumsevent stattgefunden, an dem Bundeskanzler Mag. KLIMA

teilgenommen hat. Laut Abrechnung betrugen die Gesamtkosten 6,6 Millionen

Schilling exklusive 20 % Umsatzsteuer, davon fielen 1,6 Millionen Schilling ex -

klusive Umsatzsteuer auf Werbung und Information. Diese Kosten wurden aus

den Sponsorgeldern getragen.

 

Zu Frage 9:

 

Insgesamt wurden 100.000 Stück des Internetbuches aufgelegt. Diese kosteten

1,1 Millionen Schilling exklusive 20 % Umsatzsteuer.

 

Zu Frage 10:

 

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2000 wurde durch eine Änderung der

Lohnsteuerrichtlinie von 1999 die Absetzbarkeit der EDV - Ausbildung als Aus -

bildungskosten ermöglicht.

 

Gemäß Punkt 1.1 des Durchführungserlasses des Bundesministeriums für

Finanzen vom 14. Dezember 1999 (Zl. 070101/41 - IV/7/99) zur Änderung der

Lohnsteuerrichtlinie 1999 aufgrund des Steuerreformgesetzes 2000 ist bei

Bildungsmaßnahmen zum Erwerb grundsätzlicher kaufmännischer oder büro -

technischer Kenntnisse, wie z.B. Einstiegskurse für EDV, stets von einem Zus -

ammenhang mit der jeweils ausgeübten Tätigkeit auszugehen. Da derartige

Kenntnisse von genereller Bedeutung für alle Berufsgruppen sind, entfällt die

Prüfung durch die Finanzbehörde, ob eine konkrete Veranlassung durch den

ausgeübten Beruf erfolgt.

 

Zu Frage 11:

 

Das neue Steuerreformgesetz sieht mit Wirksamkeit ab der Veranlagung 2000

die Möglichkeit eines Bildungsfreibetrages als fiktive Betriebsausgabe vor,

deren Inanspruchnahme dem Arbeitgeber freisteht. Der Bildungsfreibetrag be -

trägt höchstens 9% der vom Steuerpflichtigen selbst getragenen und von Bil -

dungseinrichtungen in Rechnung gestellten Bildungsaufwendungen. Die Bil -

dungsaufwendungen des Arbeitgebers müssen unmittelbar Aus - oder Fortbil -

dungsmaßnahmen für Arbeitnehmer betreffen und im betrieblichen Interesse

getätigt werden. Der Bildungsfreibetrag kann von allen Unternehmen geltend

gemacht werden und ist nicht auf KMUs beschränkt.

 

Zu Frage 12:

 

Die Internet - Initiative konzentrierte sich mittels Veranstaltungen und Kursen auf

die Zielgruppe der ErsteinsteigerInnen.

 

Des weiteren wurden bisher 950 TrainerInnen zertifiziert, die Teile des europä -

ischen Computerführerscheins absolvierten. Überdies haben verschiedene

Ressorts entsprechend ihrer Zuständigkeit Maßnahmen gesetzt, um auf die

Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren und die Chancen der Arbeit -

nehmerInnen zu verbessern.

Zu Frage 13:

 

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den elektronischen Zugang zur

Verwaltung sowie die Abwicklung von Verwaltungswegen schrittweise bis zum

Jahr 2005 zu verwirklichen.

 

Mit der Schaffung des virtuellen Amtshelfers im Internet auf der Homepage

,,help.gv.at“ wurde bereits ein erster Schritt in diese Richtung gesetzt.

 

Weiters wurden Informationsdienste - wie das Rechtsinformationssystem -

eingerichtet, die interessierten BenutzerInnen den kostenlosen Abruf einer

Vielzahl von Daten ermöglichen.

 

Aber auch Behördenwege können durch die Nutzung des Internets erleichtert

werden. So stehen bereits das Firmenbuch, die Grundstücksdatenbank und die

Ediktsdatei virtuell im Netz erfolgreich im Einsatz.

 

Durch das neue Signaturgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, in

Zukunft verstärkt transaktionsorientierte Dienste seitens der öffentlichen Ver -

waltung zu planen und umzusetzen.

 

Zu Frage 14:

 

Die Initiative „Go On! Österreich ins Internet“ wurde mittels Plakaten flächen -

deckend in ganz Österreich beworben.

 

Zu Frage 15:

 

In den nächsten Jahren wird es aufgrund des Wachstums des Informations -

und Kommunikationssektors zu einem großen Bedarf an gut ausgebildeten

Fachkräften kommen.

Alle Entscheidungsträger im Bildungs - und Ausbildungsbereich werden neue

Maßstäbe bei der Schul - und Weiterbildung setzen müssen. Seitens der zu -

ständigen Ressorts werden bereits seit geraumer Zeit Anstrengungen unter -

nommen, Lehrinhalte, Ausbildungswege und -strukturen den neuen Anforde -

rungen anzupassen. Bereits jetzt verfügen alle allgemeinbildenden höheren,

technisch - gewerblichen, kaufmännischen, wirtschafts - und sozialkundlichen,

land - und forstwirtschaftlichen und lehrerbildenden Schulen sowie die Akade -

mien über zumindest einen Internetzugang.

 

Die Jugend soll durch eine ,,Computermilliarde“ die Voraussetzungen erhalten,

ihre späteren Arbeitsmarktchancen zu verbessern.

 

Des weiteren haben wir uns das Ziel gesetzt, jede Österreicherin und jeden

Österreicher mit einer eigenen e-mail Adresse und elektronischen Signatur

auszustatten.

 

Dank der Liberalisierung des Telekommunikationssektors und eines funktio -

nierenden Wettbewerbs ist auch mit einer weiteren Senkung der Zugangs -

kosten zu rechnen.

 

Zu Frage 16:

 

Die oben angesprochene Liberalisierung des Telekommunikationssektors hat

zu einem verstärkten Wettbewerb geführt, von dem zusehends die Konsu -

mentlnnen profitieren. Dies gilt nicht nur für die herkömmlichen Telekommuni -

kationsdienste, sondern auch für die neuen Formen der Kommunikation wie

z.B. das Internet. Bereits jetzt schon bieten Unternehmen den kostenlosen Zu -

gang zum Internet an. Der zunehmende Wettbewerb unterstützt überdies den

Trend zu sinkenden Telefonkosten. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel

gemacht, allen BürgerInnen den Zugang zum Internet zu ermöglichen, um eine

soziale Ausgrenzung zu verhindern.

 

Zu Frage 17:

 

Seitens des Bundes wurden ausschließlich die Kosten des Projektmanagers im

Rahmen eines Werkvertrages finanziert und zwar in der Höhe von 1,5 Millionen

Schilling exklusive 20 % Umsatzsteuer.

 

Zu Frage 18:

 

Durch die Sponsorgelder wurde das Ausbildungssystem für das Internet und

die Information über die Möglichkeiten des Internet finanziert.

 

Zu Frage 19:

 

Ziel der Aktion war es, die Internetkompetenz und - nutzungsintensität zu

erhöhen und somit auch die Wirtschaft zu fördern.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

 

Als Generalsponsor der Initiative „Go On!“ stand es der Bank Austria frei, ein

eigenes Paketangebot für den Erwerb der notwendigen Hard - und Software

und begleitender Dienstleistungen für die Kunden zu schnüren und anzubieten.

Damit war die Bank Austria als Generalsponsor berechtigt, das „Go On!“ - Logo

für eigene Werbezwecke zu verwenden.

 

Die Pakete wurden vor Zulassung im Auftrag des Bundeskanzleramtes vom

Verein für Konsumenteninformation einer Kosten - Nutzen - Analyse zu Markt -

preisen unterzogen. Dabei wurde hoher Wert darauf gelegt, daß die „All

Inclusive Pakete", die für ErsteinsteigerInnen ohne Computerkenntnisse und

Internet - Erfahrung gedacht waren, für diese als Einstiegshilfe dienen und außer

den Hard - und Softwarekomponenten begleitende Servicedienstleistungen zur

Hilfestellung der BenutzerInnen enthalten.