2780/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.11.2001

 

 


DR. MARTIN BARTENSTEIN

Bundesminister

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2862/J betreffend
dramatische Budgetentwicklung beim AMS, welche die Abgeordneten Heidrun
Silhavy und Genossen am 26.09.2001 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Vor dem Hintergrund der derzeitigen nationalen wie internationalen Revision der
Konjunkturprognosen ist die dem BVA 2001 zugrundegelegte Arbeitslosenquote von
5,3% (nationale Berechnung, Registerbasis), basierend auf der kurzfristigen
Konjunkturprognose des Wifo vom Juni 2000, obsolet. In den aktuellsten kurz- und
mittelfristigen Prognosen des Wifo wird mit einer Arbeitslosenquote von rd. 5,9% -
6,0% gerechnet. Sollten diese Werte tatsächlich im Jahresdurchschnitt 2001
realisiert werden, errechnet sich ein Mehrbedarf in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik
im Vergleich zum BVA von bis zu 3,7 Mrd. ATS (rd. 254 Mio. EURO). Dieser Abgang
ist gemäß § 6 AMPFG vom Bunde zu tragen.

Antwort zu den Punkten 2, 3, 5 und 6 der Anfrage:

Wie schon mehrfach festgestellt, unterstellt die Annahme von Überschüssen die
Außerachtlassung der seit Jahren, nämlich beginnend mit 1996, gesetzlich
verankerten Überweisungen gemäß § 6 AMPFG zur Aufwandsabgeltung für die


Anerkennung von Zeiten des Arbeitslosen- oder Notstandshilfebezuges als
Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.

Der Wegfall des Bundesbeitrages zur Arbeitsmarktpolitik ist eine rein
budgettechnische Bereinigung, da der Bund gem. § 6 AMPFG verpflichtet ist, einen
aus den Überweisungen gemäß § 6 AMPFG resultierenden Abgang der Gebarung
Arbeitsmarktpolitik zu tragen. Die gemäß §39 FLAG vereinbarte Sistierung des
Kostenanteils des Familienlastenausgleichsfonds am Karenzgeldaufwand für das
Jahr 2001 hat durch die Auszahlungsverzögerung um ein Jahr im laufenden Jahr
keine Budgetwirksamkeit.

Auf der Grundlage des BVA 2001 und BVA 2002 würde sich in den Jahren 2001
bzw. 2002, unter Außerachtlassung der Ersatzzeitenfinanzierung insgesamt ein
fiktiver positiver Saldo der Gebarung Arbeitsmarktpolitik in Höhe von 10,1 Mrd. ATS
(rd. 734 Mio. EURO) bzw. 17,5 Mrd. ATS (rd. 1.272 Mio. EURO) ergeben.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Nach BFG Nov. 2002 rd. 4,2 Mrd. ATS. Dieser Abgang ist gemäß § 6 AMPFG vom
Bund zu tragen.

Antwort zu den Punkten 7,  9 und 10 der Anfrage:

Eine konkrete Gebarungsprognose für das Jahr 2003 ist abhängig von
entsprechenden kurzfristigen Konjunkturprognosen des WIFO zw. des IHS. Erst
nach Vorliegen eine solchen kurzfristigen Einschätzung der heimischen Wirtschaft
für das Jahr 2003 kann eine tragfähige Prognose der Gebarung Arbeitsmarktpolitik
erstellt werden.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Eine   Senkung   der   Lohnnebenkosten   ist   noch   in   dieser   Legislaturperiode
vorgesehen.