2780/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.11.2001
DR. MARTIN BARTENSTEIN
Bundesminister
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2862/J betreffend
dramatische Budgetentwicklung beim AMS, welche die Abgeordneten Heidrun
Silhavy und Genossen am 26.09.2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Vor dem Hintergrund der derzeitigen
nationalen wie internationalen Revision der
Konjunkturprognosen ist die dem BVA 2001 zugrundegelegte Arbeitslosenquote von
5,3% (nationale
Berechnung, Registerbasis), basierend auf der kurzfristigen
Konjunkturprognose des
Wifo vom Juni 2000, obsolet. In den aktuellsten kurz- und
mittelfristigen Prognosen des Wifo wird mit einer Arbeitslosenquote von rd.
5,9% -
6,0% gerechnet.
Sollten diese Werte tatsächlich im Jahresdurchschnitt 2001
realisiert werden,
errechnet sich ein Mehrbedarf in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik
im Vergleich zum BVA
von bis zu 3,7 Mrd. ATS (rd. 254 Mio. EURO). Dieser Abgang
ist gemäß
§ 6 AMPFG vom Bunde zu tragen.
Antwort zu den Punkten 2, 3, 5 und 6 der Anfrage:
Wie schon mehrfach festgestellt, unterstellt
die Annahme von Überschüssen die
Außerachtlassung der seit Jahren, nämlich beginnend mit 1996,
gesetzlich
verankerten Überweisungen gemäß § 6 AMPFG zur
Aufwandsabgeltung für die
Anerkennung von Zeiten des Arbeitslosen- oder
Notstandshilfebezuges als
Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.
Der Wegfall des Bundesbeitrages zur
Arbeitsmarktpolitik ist eine rein
budgettechnische
Bereinigung, da der Bund gem. § 6 AMPFG verpflichtet ist, einen
aus den Überweisungen gemäß § 6 AMPFG resultierenden
Abgang der Gebarung
Arbeitsmarktpolitik
zu tragen. Die gemäß §39 FLAG vereinbarte Sistierung des
Kostenanteils des
Familienlastenausgleichsfonds am Karenzgeldaufwand für das
Jahr 2001 hat durch die Auszahlungsverzögerung um ein Jahr im laufenden Jahr
keine
Budgetwirksamkeit.
Auf der Grundlage des BVA 2001 und BVA
2002 würde sich in den Jahren 2001
bzw. 2002, unter
Außerachtlassung der Ersatzzeitenfinanzierung insgesamt ein
fiktiver
positiver Saldo der Gebarung Arbeitsmarktpolitik in Höhe von 10,1 Mrd. ATS
(rd. 734 Mio. EURO) bzw. 17,5 Mrd. ATS (rd. 1.272 Mio. EURO) ergeben.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Nach BFG Nov. 2002 rd. 4,2 Mrd. ATS.
Dieser Abgang ist gemäß § 6 AMPFG vom
Bund
zu tragen.
Antwort zu den Punkten 7, 9 und 10 der Anfrage:
Eine konkrete Gebarungsprognose für
das Jahr 2003 ist abhängig von
entsprechenden kurzfristigen Konjunkturprognosen des WIFO zw. des IHS. Erst
nach Vorliegen eine solchen kurzfristigen Einschätzung der heimischen
Wirtschaft
für das Jahr 2003 kann eine tragfähige Prognose der Gebarung
Arbeitsmarktpolitik
erstellt
werden.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Eine Senkung
der Lohnnebenkosten ist noch
in dieser Legislaturperiode
vorgesehen.