2786/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.11.2001

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 


 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2801/J-N R/2001, betreffend
Inkrafttreten der Postdienstverordnung, die die Abgeordneten Schwemlein und
Genossinnen am 14. September 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:

Frage 1:

Die österreichische Post AG hat laut Anfragebeantwortung (2156/AB) auch in den
peripheren Regionen eine Versorgung mit Postdienstleistungen aufrecht zu erhalten.

a) Wie lauten diesbezügliche Details in der geplanten Universaldienstverordnung?

b) Welche Inhalte sind Ihnen ein besonderes Anliegen und werden Sie mittels

     Verordnung festlegen lassen.

Antwort:

Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, dass mir vor allem die Versorgung
des ländlichen Raumes mit Post - Dienstleistungen ein besonderes Anliegen ist.
Meiner Anregung ist es zu verdanken, dass die österreichische Post AG nunmehr
Gespräche mit den Landeshauptmännern und Vertretern der betroffenen Regionen
über die Versorgung durch Postämter bzw. durch Post-Agenturen führt. Ich bitte um
Verständnis, dass ich über Einzelheiten des Verordnungsentwurfes keine Auskunft
geben kann, da der Entwurf überarbeitet wird und daher naturgemäß Veränderungen
unterliegt.

Frage 2:

Werden Dienste zugunsten sozial Schwacher in der Universaldienstverordnung
verankert sein und welche Kriterien sind zu erfüllen, um in Zukunft in den Genuss
dieser Leistungen der Österreichischen Post AG zu kommen?

Antwort:

Der Umfang des Universaldienstes ist bereits durch das Postgesetz 1997
vorgegeben und kann in der Verordnung nicht verändert werden. Demzufolge
umfasst der Universaldienst die Beförderung von Postsendungen (Briefe, Zeitungen)
bis 2 kg, von Paketen bis 20 kg sowie die Sonderbehandlungen "Einschreiben" und

 


"Wertversand" (§ 2 Z. 6 PostG). Sonderregelungen für bestimmte Gruppen, wie
sozial Schwache, sind im Postgesetz 1997 nicht enthalten.

Frage 3:

Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass Postämter, die als unrentabel beurteilt
werden, geschlossen werden sollen. Der Universaldienst werde laut
Anfragebeantwortung (2156/AB) durch eine Postagentur oder andere Formen, wie
Landzusteller sicherzustellen sein. Wie werden Ihrerseits Universaldienste in Zukunft
finanziert werden?

Antwort:

Der Entwurf der Verordnung sieht nicht vor, dass Postämter, die als unrentabel
beurteilt werden, geschlossen werden sollen.

Die Post AG betrachtet Rentabilitätsberechnungen eines einzelnen Postamtes als
Betriebs -  und Geschäftsgeheimnis. Ich bin daher nicht in der Lage, die Rentabilität
eines Postamtes zu beurteilen.

Die Finanzierung des Universaldienstes ist im Postgesetz 1997 geregelt. Demnach
hat der reservierte Postdienst (Monopolbereich) das dauerhafte Erbringen des
bundesweiten Universaldienstes sicherzustellen (§ 6 Abs. 3 PostG). Der
Universaldienst wird also durch die Gewinne im Monopolbereich quersubventioniert.
Dies ist im übrigen auch in der geltenden EU - Richtlinie so vorgesehen.

Frage 4:

Wird es in der Verordnung Gebührenbefreiungen und andere Sozialleistungen
geben?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn   nein,   welche   Unterstützung   der  sozial   Schwachen   wird   Ihrerseits

     angestrebt?

c) Wenn ja, an welche Kriterien werden Ansprüche auf Sozialleistungen gekoppelt
sein?

Antwort:

Gebührenbefreiungen und andere Sozialleistungen können in der Post -
Universaldienstverordnung nicht geregelt werden, da solche Tatbestände im
Postgesetz nicht enthalten sind und es daher auch keine Verordnungsermächtigung
dafür gibt.

Frage 5:

Ist mittlerweile schon absehbar, wann die Universaldienstverordnung erlassen wird?

Antwort:

Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Post -  Universaldienstverordnung erlassen
wird, da die Konsultationen der österreichischen Post AG mit den Vertretern der
Länder bzw. der Regionen noch nicht abgeschlossen sind und mir noch kein
endgültiger Bericht darüber vorliegt.


Frage 6:

Welche Postämter werden Ihres Wissens nach im Bundesland Salzburg geschlossen
werden?

Antwort:                                                                                                                                               
Diese Frage kann ich nicht beantworten, da sie auf einer unternehmensinternen
Entscheidung   der   Österreichischen   Post   AG   beruht   und   nicht   Gegenstand
der Vollziehung gem. Art. 52 B - VG ist.

Frage 7:

Die Schließung von 700 Postämtern ist geplant. Tausende von Arbeitsplätzen, die
eingespart werden, sollten laut Berechnungen das Postbudget ab 2003 um rund 300
Millionen Schilling verbessern.

       a) Ist Ihnen bekannt, in welchem finanziellen Rahmen sich Aufwendungen für die
     Umschulungs-, Aus -  und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Arbeitslosengelder
     der daraus hervorgehenden gekündigten Mitarbeiterinnen der Post belaufen
    
werden?

b) Von wem wird die Finanzierung der eben genannten Aufwendungen getragen?

Antwort:

Diese Frage kann ich nicht beantworten, da sie nicht einen Gegenstand der
Vollziehung gem. Art. 52 B - VG betrifft. Die österreichische Post AG ist ein
selbständiges Unternehmen und seit 1996 nicht mehr Bestandteil der
Hoheitsverwaltung.

Frage 8:

500 Tourismusgemeinden werden von den Postschließungen betroffen sein.

a) Wie wird Ihrer Meinung nach den Gästen die Möglichkeit, Eil -  und
   
Einschreibbriefe, Pakete, Geldüberweisungen, Zeitschriften innerhalb der in
    zivilisierten Ländern üblichen Zeitspanne zu empfangen oder abzusenden in
    Zukunft angeboten werden?

b) Sehen Sie eine Notwendigkeit darin, in Tourismusgebieten den Gästen die
    Teilnahme am Postverkehr nicht zu sperren und? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Das geltende Postgesetz 1997 verpflichtet die österreichische Post AG, einen
bundesweiten, flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten. Bereits durch
diese gesetzliche Vorschreibung ist die Versorgung mit Postdienstleistungen im
Rahmen der Universaldienstverpflichtung rechtlich garantiert. Diese Verpflichtung
kann durch Postämter oder durch Postagenturen erfüllt werden. Ein Blick in andere
Länder Europas zeigt, dass dieses duale Modell durchaus mit Erfolg praktiziert wird:

Deutschland:     12.000 Filialen davon nur 5.000 Postämter
Niederlande:                                                   800 Postämter

  1.300 Agenturen

  1.000 Service - Points

Großbritannien:                                                 97 % Agenturen


Norwegen (geplant):


400 Postämter
1.500 Agenturen


 

Frage  9:  

Sehen Sie eine Möglichkeit darin, wenn schon Schließungen in Tourismusgebieten

unabwendbar sind, den lokalen Tourismusbüros die Postexpositur zu übertragen?

Antwort:

Selbstverständlich kann auch das lokale Tourismusbüro die Aufgaben einer
Postagentur übernehmen, wenn es zu einer vertraglichen Vereinbarung mit der
österreichischen Post AG kommt. Die Verordnung wird hier keinerlei
Beschränkungen enthalten.