2786/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.11.2001
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2801/J-N R/2001, betreffend
Inkrafttreten der
Postdienstverordnung, die die Abgeordneten Schwemlein und
Genossinnen am 14. September 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Frage 1:
Die österreichische Post AG hat laut
Anfragebeantwortung (2156/AB) auch in den
peripheren Regionen eine Versorgung mit Postdienstleistungen aufrecht zu
erhalten.
a) Wie lauten diesbezügliche Details in der geplanten Universaldienstverordnung?
b) Welche Inhalte sind Ihnen ein besonderes Anliegen und werden Sie mittels
Verordnung festlegen lassen.
Antwort:
Ich habe schon mehrmals darauf
hingewiesen, dass mir vor allem die Versorgung
des ländlichen Raumes mit Post - Dienstleistungen ein besonderes Anliegen
ist.
Meiner Anregung ist es zu verdanken, dass die österreichische Post AG
nunmehr
Gespräche mit den Landeshauptmännern und Vertretern der betroffenen
Regionen
über die
Versorgung durch Postämter bzw. durch Post-Agenturen führt. Ich bitte
um
Verständnis, dass ich über Einzelheiten des Verordnungsentwurfes
keine Auskunft
geben kann, da der Entwurf überarbeitet wird und daher
naturgemäß Veränderungen
unterliegt.
Frage 2:
Werden Dienste zugunsten sozial Schwacher
in der Universaldienstverordnung
verankert sein und
welche Kriterien sind zu erfüllen, um in Zukunft in den Genuss
dieser Leistungen der
Österreichischen Post AG zu kommen?
Antwort:
Der Umfang des Universaldienstes ist
bereits durch das Postgesetz 1997
vorgegeben und kann in der Verordnung nicht verändert werden. Demzufolge
umfasst der Universaldienst die Beförderung von Postsendungen (Briefe,
Zeitungen)
bis 2 kg, von Paketen bis 20 kg sowie die Sonderbehandlungen
"Einschreiben" und
"Wertversand" (§ 2 Z. 6
PostG). Sonderregelungen für bestimmte Gruppen, wie
sozial Schwache, sind im Postgesetz 1997 nicht enthalten.
Frage 3:
Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass
Postämter, die als unrentabel beurteilt
werden, geschlossen werden sollen. Der Universaldienst werde laut
Anfragebeantwortung (2156/AB) durch eine Postagentur oder andere Formen, wie
Landzusteller sicherzustellen sein. Wie werden Ihrerseits Universaldienste in
Zukunft
finanziert werden?
Antwort:
Der Entwurf der Verordnung sieht nicht
vor, dass Postämter, die als unrentabel
beurteilt werden, geschlossen werden
sollen.
Die Post AG betrachtet
Rentabilitätsberechnungen eines einzelnen Postamtes als
Betriebs - und
Geschäftsgeheimnis. Ich bin daher nicht in der Lage, die Rentabilität
eines
Postamtes zu beurteilen.
Die Finanzierung des Universaldienstes ist
im Postgesetz 1997 geregelt. Demnach
hat der reservierte Postdienst (Monopolbereich) das dauerhafte Erbringen des
bundesweiten Universaldienstes sicherzustellen (§ 6 Abs. 3 PostG). Der
Universaldienst wird
also durch die Gewinne im Monopolbereich quersubventioniert.
Dies ist im übrigen auch in der geltenden EU - Richtlinie so vorgesehen.
Frage 4:
Wird es in der Verordnung
Gebührenbefreiungen und andere Sozialleistungen
geben?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, welche Unterstützung der sozial Schwachen wird Ihrerseits
angestrebt?
c) Wenn ja, an welche Kriterien
werden Ansprüche auf Sozialleistungen gekoppelt
sein?
Antwort:
Gebührenbefreiungen und andere
Sozialleistungen können in der Post -
Universaldienstverordnung nicht geregelt werden, da solche Tatbestände im
Postgesetz nicht enthalten sind und es daher auch keine Verordnungsermächtigung
dafür
gibt.
Frage 5:
Ist mittlerweile schon absehbar, wann die Universaldienstverordnung erlassen wird?
Antwort:
Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die
Post - Universaldienstverordnung erlassen
wird, da die Konsultationen der österreichischen Post AG mit den
Vertretern der
Länder bzw. der Regionen noch nicht abgeschlossen sind und mir noch kein
endgültiger
Bericht darüber vorliegt.
Frage 6:
Welche Postämter werden Ihres Wissens
nach im Bundesland Salzburg geschlossen
werden?
Antwort:
Diese Frage kann
ich nicht beantworten, da sie auf einer unternehmensinternen
Entscheidung der Österreichischen
Post AG beruht und
nicht Gegenstand
der Vollziehung gem.
Art. 52 B - VG ist.
Frage 7:
Die Schließung von 700
Postämtern ist geplant. Tausende von Arbeitsplätzen, die
eingespart werden, sollten laut Berechnungen das Postbudget ab 2003 um rund 300
Millionen Schilling
verbessern.
a)
Ist Ihnen bekannt, in welchem finanziellen Rahmen sich Aufwendungen für
die
Umschulungs-, Aus - und
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Arbeitslosengelder
der daraus hervorgehenden gekündigten
Mitarbeiterinnen der Post belaufen
werden?
b) Von wem wird die Finanzierung der eben genannten Aufwendungen getragen?
Antwort:
Diese Frage kann ich nicht beantworten, da sie nicht einen
Gegenstand der
Vollziehung gem. Art.
52 B - VG betrifft. Die österreichische Post AG ist ein
selbständiges
Unternehmen und seit 1996 nicht mehr Bestandteil der
Hoheitsverwaltung.
Frage 8:
500 Tourismusgemeinden werden von den Postschließungen betroffen sein.
a) Wie wird Ihrer Meinung nach den
Gästen die Möglichkeit, Eil - und
Einschreibbriefe,
Pakete, Geldüberweisungen, Zeitschriften innerhalb der in
zivilisierten Ländern üblichen Zeitspanne zu
empfangen oder abzusenden in
Zukunft angeboten werden?
b) Sehen Sie eine Notwendigkeit darin, in
Tourismusgebieten den Gästen die
Teilnahme am Postverkehr nicht zu sperren und? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
Das geltende Postgesetz 1997
verpflichtet die österreichische Post AG, einen
bundesweiten,
flächendeckenden Universaldienst aufrechtzuerhalten. Bereits durch
diese gesetzliche Vorschreibung ist die Versorgung mit Postdienstleistungen im
Rahmen der
Universaldienstverpflichtung rechtlich garantiert. Diese Verpflichtung
kann durch Postämter oder durch Postagenturen erfüllt werden. Ein
Blick in andere
Länder Europas zeigt, dass dieses duale Modell durchaus mit Erfolg
praktiziert wird:
Deutschland: 12.000 Filialen davon nur 5.000
Postämter
Niederlande: 800
Postämter
1.300 Agenturen
1.000 Service - Points
Großbritannien: 97 % Agenturen
|
Norwegen (geplant): |
|
400 Postämter |
Frage 9:
Sehen Sie eine Möglichkeit darin, wenn schon Schließungen in Tourismusgebieten
unabwendbar sind, den lokalen Tourismusbüros die Postexpositur zu übertragen?
Antwort:
Selbstverständlich kann auch das
lokale Tourismusbüro die Aufgaben einer
Postagentur übernehmen, wenn es zu einer vertraglichen Vereinbarung mit
der
österreichischen
Post AG kommt. Die Verordnung wird hier keinerlei
Beschränkungen
enthalten.